Frauenparkplatz
Frauenparkplätze sind in Parkhäusern, Tiefgaragen und öffentlichen Parkplätzen besonders gekennzeichnete und ausgewiesene Parkplätze für die vorrangige Nutzung durch Frauen.
Sie sind meist in der Nähe von Treppenhaus- und Aufzugsanlagen gelegen und heller beleuchtet als andere Parkflächen. Oft sind diese Stellflächen auch mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Dies soll mehr Schutz vor Belästigungen und Überfällen bieten und das Sicherheitsgefühl stärken. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) geht jedoch hervor, dass Belästigungen, Überfälle usw., denen Frauen zum Opfer fallen, in Parkhäusern nicht häufiger vorkommen als anderswo.
Diese Parkplätze sind oft auch breiter angelegt, um den Ein- und Ausstieg mit Kindern und Kinderwagen, sowie das Ein- und Ausparken für Frauen zu erleichtern.Datei:Http://www.kfv-goe.de/fas/lustiges/knuffig.jpg Seit den 1990er Jahren werden Parkplätze für Eltern und Kind ausgewiesen, die auch von Vätern benutzt werden können. In Parkbauten sind sie zum Teil durch die Garagenverordnungen der Länder vorgeschrieben.
Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Frauenparkplätze können daher rein rechtlich auch von männlichen Fahrzeugführern genutzt werden, ohne dass diese dafür zur Rechenschaft gezogen werden können.