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Elsa Brünhild Lohmeyer

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Elsa-Bruenhild Lohmeyer (geboren am 26. März 1901, gestorben September 1994 in Berlin) war eine der ersten deutschen Staatsanwaltsassessorinen.

Leben

Elsa-Bruenhild Hertha Lohmeyer kam in der preußischen Provinzstadt Posen (heute Poznań in Polen), als zweite Tochter einer wohlhabenden Unternehmerfamilie auf die Welt. Ihr Vater betrieb eine erfolgreiche Fabrik.

Von 1907 bis 1914 besuchte Lohmeyer das Knothesche Lyzeum und wechselte dann auf die Luisenstiftung. Die Lusienstiftung wurde 1918, nachdem Posen polnisch wurde, für deutsche Schülerinnen gesperrt. Aufgrund einer ministeriellen Verfügung erhielt sie (und andere Schülerinnen) trotzdem ihr Reifezeugnis.

Nachdem die Familie nach Frankfurt an der Oder zog, besuchte Lohmeyer von 1920 bis 1921 die Heinrich-von-Kleist-Schule. Anschließend solle sie sich privat auf das Abitur vorbereitet haben und sich nebenbei als Hörerin an den Universitäten von Greifswald und Heidelberg eingetragen haben. Im Juni 1923 hat sie ihr Abitur als Externe am Deutschen Gymnasium in Posen, welche eine eine Studienanstalt mit realagymnasialer Richtung, absolviert. Ab 1924 studierte die zweiundzwanzig Jährige, dann als vollimmatrikulierte Studentin der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelm-Universität, der die heutigen Humboldt Universität zu Berlin.

Karriere

Das juristische Referendarexamen bestand Lohmeyer im Oktober 1927 und begann anschließend ihren Vorbereitungsdienst in Frankfurt an der Oder. 5 Jahre später bestand sie im Mai 1932 ihren Assessorenexamen mit Prädikat. Als sie 1932 als Gerichtsassesorin bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt an der Oder eingesetzt wurde, sei sie nach eigenen Angaben die erste deutsche Staatsanwaltsassessorin in Deutschland gewesen. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 blieb Lohmeyer erstmals eingestellt, wurde jedoch 1934 aufgrund persönlichen Eingreifens von Roland Freisler, damals noch Staatssekretär im preußischen Justizministerium, fristlos entlassen.

Grund für die Entlassung sollen zwei Fälle gewesen sein, in der Lohmeyer gegen Angehörige der SA sowie der SS Haftbefehle verlangt hat. Im ersten Fall ging es um einen von SA-Führern überwachten Häftlingstransport von politischen Gefangenen. Zwei der Häftlinge, die vom Zuchthaus Sonnenburg in eine andere Anstalt gebracht werden mussten, überlebten den Transport nicht. Die Aussage der SA-Führer, nach der die Häftlinge während eines Fluchtversuches erschoßen worden seien, stimmten mit dem späteren Gutachten des dazu bestellten Amtsartztes nicht überein, sodass Lohmeyer gegen diese Haftbefehle verlangte. Im zweiten Fall ging es um die Bestechung eines SS-Angehörigen, den Lohmeyer deswegen strafrechtlich verfolgen wollte.

Nach ihrer Entlassung ließ sie sich als Rechtsanwältin in Berlin zulassen und probierte fruchtlos, eine eigene Kanzlei aufzubauen. Sie arbeitete bis 1942 als freie Mitarbeiterin im Ullstein-Verlag, danach als Angestellte im Beschwerdeamt des Dezernat des Reichsarbeitsdienstes

Stiftung

Zusammen mit ihrer älteren Schwester Edelgard Lohmeyer gründeten die beiden, auf Basis ihres familiären Erbe die „Dr. Edelgard und Elsa-Bruenhild Lohmeyer Stuftung“ (Dr.E.U.E.B. Lohmeyer Stiftung). Die Stiftung spendete spezifisch an gemeinnützigen Zwecke und besonders an Projekte, welche Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen fördern sollen. Eine besonders umfangreiche Zuwendung gab es an an ein Projekt des SOS Kinderdorf.

Einzelnachweise