Verbraucher
Die gesellschaftliche Konvention sieht den Verbraucher stets als Konsumenten am Ende der Produktionskette von Waren und Dienstleistungen. Der Verbraucher erwirbt ein Produkt und "verbraucht" es dann, um anschließend ein neues zu beschaffen.
Nach der in der EU gebräuchlichen Definition ist unter Verbraucher jede natürliche Person zu verstehen, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. In Deutschland findet sich eine ähnliche Begriffsbestimmung in § 13 BGB. Im Gegensatz zum europäischen Verbraucherbegriff umfasst der des deutschen Rechts auch Rechtgeschäfte, die der unselbständigen beruflichen Tätigkeit dienen, etwa der Erwerb von Arbeitskleidung, Fortbildungsliteratur etc. durch den Arbeitnehmer. Diese Begriffserweiterung ist grundsätzlich zulässig, da die europäischen Richtlinien solche Rechtsgeschäfte nicht regeln. Darauf, dass die europäischen Vorgaben zumeist (aber nicht durchgehend) in sog. Mindestrichtlinien enthalten sind, kommt es nicht an.
Beachtung verdient, dass die Abgrenzung für jedes Geschäft wieder neu erfolgt und sich dabei entscheidend an der inneren Willensrichtung der rechtsgeschäftlich handelnden Person orientiert. So kann beispielsweise der Rechtsanwalt, der Briefumschläge kauft, Verbraucher sein, wenn er darin Privatpost verschicken will, aber auch Unternehmer, wenn er die Kuverts für seine Kanzlei verwenden will.
Die Definition des Verbrauchers ermöglicht, eine Stufung des Schuldnerschutzes vorzunehmen. Der Verbraucher ist im Zivilrecht am weitesten geschützt. Es greifen daher Vorschriften zur besonderen Vertragsgestaltung. Der Gegenbegriff des "Unternehmers" ist weniger deutlich. Dem Verbraucherbegriff steht auch teilweise der handelsrechtliche Kaufmannsbegriff gegenüber.
In Österreich ist der terminus technicus für den Verbraucher "Konsument". Dieser ist nach dem Konsumentenschutzgesetz 1979 (KSchG) geschützt; siehe Konsument (Recht)).
Siehe auch
- Endverbraucher
- Konsumsoziologie
- Kunde
- Verbraucherschutz
- Verbrauchsgüterkauf
- Unternehmer
- Initiative der Imker, Landwirte und Verbraucher e.V.
Literatur
Zum deutschen Verbraucherbegriff im Kontext seiner europäischen Vorgaben:: Ultsch, Der einheitliche Verbraucherbegriff - §§ 13, 14 BGB: Nationale Vereinheitlichung im Lichte europäischer Vorgaben, Nomos Baden-Baden, 2006, ISBN 3-8329-1816-7.
Weblinks
- Vorlage:Gesetz-D
- http://www.evz.de Europäisches Verbraucherzentrum Kiel
- Verbraucherorganisation Greenpeace-Einkaufsnetz
- Verbraucherpolitische Nachrichten, täglich aktualisiert