Holzschutzmittel
Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Alle ohne Wirkstoffe ausgerüsteten Anstrichstoffe wie Lacke oder Farben fallen nicht unter den Begriff "Holzschutzmittel", obwohl sie durchaus zur Behandlung von Holz verwendet werden. Ebensowenig die Mittel zum Schutz des Holzes vor Vergrauung durch die UV-Strahlung der Sonne, die sogenannten Wetterschutzmittel, und die Mittel zum Schutz der Holzoberfläche vor Flecken, Schmutz und Staub mit gleichzeitig dekorativer Wirkung, die sogenannten Holzveredelungsmittel.
Geschichte
Der Begriff "Holzschutz" ist nicht nur auf den Einsatz chemischer Mittel zu beschränken. Der Holzschutz beginnt schon mit dem sogenannten "konstruktiven Holzschutz". Darunter sind z.B. die Auswahl der Hölzer, Fällzeiten, die Bearbeitung und die Art und Weise der Verbauung zu verstehen. Mit der Errichtung von Holzbauten begann schon ein frühzeitiges Verständnis z.B. von unterschiedlichen Holzresistenzen und dem Einfluß der Art der Konstruktion. Insofern ist der Holzschutz in der Frühzeit des Holzbaues anzusiedeln. Die Vorstellung unüberlegter, primitiver Errichtung von vorzeitlichen Holzbauwerken, wird durch diverse Erkenntnis der Archäologie widerlegt. Die Geschichte der Holzschutzmittel reicht bis in die Anfänge der Verwendung des Holzes als Baustoff zurück. So wurde schon in der frühen Geschichte des Holzbaues versucht, diesen Baustoff länger haltbar zu machen. Dabei wurden neben dem rein konstruktiven Holzschutz aber auch schon sehr früh folgende physikalische Verfahren und chemische Wirkstoffe eingesetzt:
- Ankohlung, Verkohlung (ab ca. 5000 v.Chr. belegt durch Funde in der Fayum Wüste und dem Watt Qena, siehe auch Sutter 1986 S. 120)
- Kälken
- pflanzliche Öle wie Myrrhe, Weihrauch, Ölhefe etc. (ab ca. 2900 v.Chr. in Ägypten, Scheden 1860, S53)
- Auslaugen durch Wasser und Saftentleerung (Theophrast, 4.Buch, 2.Kap. S132 nach Seidensticker 1886, S.274)
- Holzdestillationsprodukte: Holzteer, Holzessig,Kreosot (ab ca. 1000 v. Chr. z.B. in Griechenland nach Hösli J.P., 1982, S.29-36)
- Rauch
- bituminöse Beschichtungen: Teer, Pech (belegt ab ca. 3000 v.Chr. nach Strabo (16p739) zitiert aus Hirt 1821, S160)
- Salz
- Quecksilber undArsenverbindungen (z.B. ca. 800 v.Chr.in China, Plinius, XXXVI, 3, 19 nach Seidensticker, 1886, S.1886)
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden durch die fortschreitende industrielle Entwicklung und Forschung zunehmend Holzschutzmittel auf Basis chlororganischer Verbindungen verwendet.
Gesetzliche Regelungen
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Die Erteilung der allgemeinen bauaufsichlichen Zulassung, die in allen Bundesländern gültig ist, erfolgt durch das zuständige Deutsche Institutes für Bautechnik (DIBt). Das DIBt gibt jährlich ein Holzschutzmittellverzeichniss heraus in dem die zugelassenen Holzschutzmittel aufgeführt sind. Die Geltungsdauer der Zulassung ist befristet (maximal 5 Jahre).
Die Erteilung der bauaufsichlichen Zulassung ist abhängig vom Wirksamkeitsnachweis, daß das Holzschutzmittel für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels die holzschützende bzw. bekämpfende Wirkung erzielt werden kann. (Prüfung z.B. durch die Bundesanstalt Materialforschung und -prüfung, BAM).
Im weiteren Zulassungsverfahren wird hinsichtlich einer eventuellen Gesundheitsgefährdung der Nutzer baulicher Anlagen durch das behandelte Holz bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels eine Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung vorgenommen. Eventuelle ökotoxikologische nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbare "Umwelt" der baulichen Anlage, den Boden und das Grundwasser bewertet das Bundesumweltamt (UBA).
,
Chemische Holzschutzmittel umfassen nach einer Definition des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes folgende 3 Stoffgruppen:
- vorbeugend wirkende Mittel zum Schutz vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten und Mittel zum Schutz des Holzes vor verfärbenden Pilzen
- Mittel zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten mit Schutzwirkung gegen Neubefall
- Mittel zur Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen (Schwamm) in Mauerwerk.
Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Bauordnungen der Bundesländer bedürfen
- Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für tragende und/oder aussteifende Zwecke vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
- Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holzwerkstoffen vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
- Mittel zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls von Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen durch holzzerstörende Pilze oder Insekten,
- Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm (Schwammsperrmittel).
Keiner bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen Mittel:
- zum vorbeugendem Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für nichttragende und nichtaussteifende Zwecke (z.B. innere Wand- und Deckenverkleidungen, äußere Wand- oder Unterverschalungen, Fenster, Außentüren),
- zum vorbeugendem Schutz von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind, (z.B. Gartenmöbel, Bänke, Obstpfähle)
- zur Bekämpfung eines Befalls durch holzzerstörende Insekten von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind (z.B. alte Möbel).
- zum vorbeugendem Schutz von Holz im Außenbereich ohne Erdkontakt einschließlich Fenster und Außentüren gegen holzverfärbende Organismen
Gefährdungsklassen
Je nach Einbausituation ist verbautes Holz in unterschiedlichem Maße dem Angriff durch holzzerstörende Pilze und/oder Insekten ausgesetzt. Die Gefährdungsklassen stellen eine Einteilung dar, mit deren Hilfe Art und Umfang eventuell notwendiger chemischer Holzschutzmaßnahmen beurteilt werden kann. In Deutschland ist hierfür die DIN 68800 Teil 3 maßgebend. Die betreffende Norm betont die primäre Notwendigkeit des konstruktiven Holzschutzes, gibt umweltschonenden Holzschutzverfahren den Vorrang und lässt die Möglichkeit offen, durch Einsatz höherer Resistenzklassen der Bauhölzer auf chemischen Holzschutz zu verzichten. Je nach Gefährdungsklasse werden daher entweder Holzschutzmittel mit den entsprechenden Prüfprädikaten eingesetzt oder Hölzer der entsprechenden Resistenzklasse verwendet.
Gefährdungsklasse | Beanspruchung | Prüfprädikat | alternativ auch Hölzer der |
---|---|---|---|
0 | Innen verbautes Holz, ständig trocken, Anflug durch holzschädigende Insekten nicht möglich; | - | - |
1 | Innen verbautes Holz, ständig trocken, Anflug durch holzschädigende Insekten möglich; | Iv | Resistenzkl. 3 |
2 | Holz, das weder dem Erdkontakt noch direkt der Witterung oder Auswaschung ausgesetzt ist, vorübergehende Befeuchtung möglich | Iv, P | Resistenzkl. 3 |
3 | Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, aber ohne Erdkontakt | Iv, P, W | Resistenzkl. 2 |
4 | Holz in dauerndem Erdkontakt oder ständiger starker Befeuchtung ausgesetzt | Iv, P, W, E | Resistenzkl. 1 |
Iv = gegen Insekten vorbeugend wirksam
P = gegen Pilze vorbeugend wirksam (Fäulnisschutz)
W = Witterungskontakt, ohne ständigen Erd- und Wasserkontakt
E = ständiger Erd- und Wasserkontakt
nach DIN 68364 :
Resistenzklasse 1 | Resistenzklasse 1-2 | Resistenzklasse 2 | Resistenzklasse 3 | Resistenzklasse 3-4 | Resistenzklasse 4 | Resistenzklasse 5 |
sehr dauerhaft | dauerhaft | mäßig dauerhaft | wenig dauerhaft | nicht dauerhaft | ||
z.B. Afzelia, Iroko, Biling, Greenhart, Padouk, asiat. Teak, Makoré | z.B. Robinie; | z.B. europ. Eiche (z.B. Stiel- oder Traubeneiche), Edelkastanie, amer. Western Red Cedar, Bankirai, Bubinga, Merbau, Bongossi, Mahogany, Meranti (Rohdichte größer 0,5 g/l) | z.B. Europ. Lärche, europ. Douglasie | z.B. Kiefer | z.B. Tanne, Fichte, Ulme, amer. Roteiche, Limba, Rüster, Gaboon, Meranti (Rohdichte kleiner 0,49g/l) | z.B. Birke, Buche, Esche, Linde, |
*Durch die enge Verknüpfung mit der noch aktuellen Norm DIN 68800 gelten diese Resistenzklassen in Deutschland nur noch für das Bauwesen. Es wird nach deren Aufhebung die Europäische Norm EN 335 folgen.
Die neuere Einteilung erfolgt dann nach DIN EN 350-2. Hierbei wird dann in Resistenzklassen zwischen den Arten der Holzzerstörer (z.B. tierische, pflanzliche, Termiten, marine Holzschädlinge) unterschieden. Hier die Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit gegen holzzerstörende Pilze:
nach DIN EN 350-2 (gegen Pilze):
Resistenzklasse 1 | Resistenzklasse 1-2 | Resistenzklasse 2 | Resistenzklasse 2-3 | Resistenzklasse 3 | Resistenzklasse 3-4 | Resistenzklasse 4 | Resistenzklasse 5 |
sehr dauerhaft | dauerhaft | mäßig dauerhaft | wenig dauerhaft | nicht dauerhaft | |||
z.B. Afzelia, Maobi, Biling, Greenhart, Padouk, asiat. Teak, Makoré | z.B. Robinie; | z.B. europ. Eiche, Edelkastanie, amer. Western Red Cedar, Bankirai, Bubinga, Merbau, Bongossi, Mahogany | z.B. Yellow Cedar, amerik. Weißeiche | z.B. Pitch Pine | z.B. Europ. Lärche, europ. Douglasie | z.B. Tanne, Fichte, Ulme, amer. Roteiche, Yellow Meranti | z.B. Birke, Buche, Esche, Linde, White Meranti |
Zum gewerblichen Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung notwendig, die durch den "Sachkundenachweis Holzschutz am Bau" beurkundet wird. Dieser Sachkundenachweis bestätigt die in DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation und besagt, dass der Inhaber über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
In Deutschland definiert die DIN 68 800 Holzschutz die Anwendung von Maßnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz und Holzwerkstoffen - besonders durch Pilze, Insekten etc., - verhüten. Weiters müssen Bauherren das BGB und dessen Verkehrssicherungspflicht zum Schutze Dritter beachten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit schreibt der Gesetzgeber einen vorbeugenden Schutz von Hölzern vor, die tragenden bzw. aussteifenden Zwecken dienen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Werden im Schadensfall Personen verletzt, kann dies unter Umständen strafrechtlich geahndet werden. Besteht ein Bauherr auf die Verwendung unimprägnierter Hölzer, können Architekten und Bauausführer den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Bauherrn ausschließen. Dieser ist jedoch nicht Dritten gegenüber wirksam und derartige Klauseln sind öffentlichrechtlich und strafrechtlich ohne Belang.
Die Erteilung der allgemeinen bauaufsichlichen Zulassung, die in allen Bundesländern gültig ist, erfolgt durch das zuständige Deutsche Institutes für Bautechnik (DIBt). Das DIBt gibt jährlich eine Holzschutzmittelliste heraus in dem die zugelassenen Holzschutzmittel aufgeführt sind. Die Geltungsdauer der Zulassung ist befristet (maximal 5 Jahre).
Die Erteilung der bauaufsichlichen Zulassung ist abhängig vom Wirksamkeitsnachweis, daß das Holzschutzmittel für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels die holzschützende bzw. bekämpfende Wirkung erzielt werden kann. (Prüfung z.B. durch die Bundesanstalt Materialforschung und -prüfung, BAM). Im weiteren Zulassungsverfahren wird hinsichtlich einer eventuellen Gesundheitsgefährdung der Nutzer baulicher Anlagen durch das behandelte Holz bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels eine Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung vorgenommen. Eventuelle ökotoxikologische nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbare "Umwelt" der baulichen Anlage, den Boden und das Grundwasser bewertet das Bundesumweltamt (UBA).
Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Bauordnungen der Bundesländer bedürfen
- Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für tragende und/oder aussteifende Zwecke vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
- Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holzwerkstoffen vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten,
- Mittel zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls von Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen durch holzzerstörende Pilze oder Insekten,
- Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm (Schwammsperrmittel).
Keiner bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen Mittel
- zum vorbeugendem Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für nichttragende und nicht aussteifende Zwecke (z.B. innere Wand- und Deckenverkleidungen, äußere Wand- oder Unterverschalungen, Fenster, Außentüren),
- zum vorbeugendem Schutz von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind, (z.B. Gartenmöbel, Bänke, Obstpfähle)
- zur Bekämpfung eines Befalls durch holzzerstörende Insekten von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind (z.B. alte Möbel).
- zum vorbeugendem Schutz von Holz im Außenbereich ohne Erdkontakt einschließlich Fenster und Außentüren gegen holzverfärbende Organismen
Chemische Holzschutzmittel
Nachfolgende Holzschutzmittelgruppen sind nach dem aktuellenHolzschutzmittellverzeichniss des DiBt in Deutschland zugelassen:
Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten:
- Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln Organische Fungizide und Insektizide in organischen Lösemitteln, (Xyligen AL, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol, Tebuconazol, Tris-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Aluminium )
- Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln (ohne Wirksamkeit gegen Pilze)
- Wasserverdünnbare Holzschutzmittel (ohne Wirksamkeit gegen Pilze)/ Organische Insektizide in wässriger Emulsion
- Steinkohlenteer-Imprägnieröle / Steinkohlenteer-Imprägnieröl der Klassen WEI-Typ (B), C nach der Klassifizierung (W.E.I.) Mit einem Benzo(a)pyren-Gehalt bis zu höchstens 50mg/kg (ppm)
- Sonderpräparate für Holzwerkstoffe / Anorganische Bor-Verbindungen, Kaliumfluoride oder Kalium-HDO<
Wasserbasierte Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten:
- B-Salze anorganische Bor-Verbindungen
- SF-Salze Silicofluoride
- CFB-Salze Fluoride mit Bor-Verbindungen; Chromate
- CK-Salze* Kupfersalze; Chromate
- CKA-Salze* Kupfersalze mit Arsenverbindungen; Chromate
- CKB-Salze* Kupfersalze mit Bor-Verbindungen; Chromate
- CKF-Salze* Kupfersalze mit Fluorverbindungen; Chromate
- Quat-Präperate Quartäre Ammoniumverbindungen
- Quat-Bor-Präparate Quartäre Ammonium-Bor-Verbindungen
- Chromfreie Cu-Präparate(Cu-HDOCu-Quat,Cu-Triazol)(Kupfer, Kupfer HDO oder quartäre Ammoniumverbindungen z.T. mit Triazolen und/oder Bor-Verbindungen)
Es wird zwischen Mitteln gegen tierische und pflanzliche Schädlinge unterschieden, ebenso gibt es eine Unterscheidung zwischen bekämpfender und vorbeugender Behandlung.
Physikalischer Holzschutzmittel
Lasuren
Es gibt Dünnschichtlasuren, Dickschichtlasuren und deckende Systeme. Man verwendet Dünnschichtlasuren hauptsächlich für nicht maßhaltige Bauteile wie Verkleidungen, Zäune oder Pergolen. Sie verhindern nicht, dass das Holz ein Feuchtegleichgewicht mit der Umgebungsfeuchte eingeht. Der dünne Lasurfilm ist diffusionsoffen und kann ohne größeren Aufwand nachbehandelt werden. Dickschichtlasuren werden in der Regel für maßhaltige Bauteile wie Fenster und Türen eingesetzt. Sie reduzieren die Feuchteaufnahme des Holzes und verhindern dadurch weitgehend das Quellen oder Schwinden des Holzes. Wetterschutzmittel werden sowohl auf Lösemittelbasis, als auch auf Wasserbasis formuliert. Der Schutz vor dem Lignin abbauenden UV-Licht wird durch die enthaltenen Pigmente oder durch spezielle UV-Filter erreicht. Allerdings werden Wetterschutzmitteln häufig Film- bzw. Tropfkonservierer zugesetzt. Damit soll, insbesondere bei wasserbasierten Mitteln, ein Pilzbefall des Anstrichfilms oder des Mittels selbst verhindert werden. Für Wetterschutzmittel, die als Oberflächenbehandlungsmittel das Umweltzeichen: Umweltzeichen, weil schadstoffarm nach RAL-ZU 12a tragen, hat das Umweltbundesamt ökotoxikologische Kriterien und Obergrenzen für den Gehalt an Tropf- und Filmkonservierern festgelegt. Anders als die Holschutzmittel werden diese Mittel allerdings nicht einer ökotoxikologischen Bewertung durch das Umweltbundesamt unterzogen.
High Solids
Haben einen hohen Feststoffgehalt. Werden heute in der Regel als solche Beschichtungsstoffe bezeichnet, deren Lösemittelemission, im Verarbeitungszustand, gegenüber den entsprechenden Low- Solid Lacken auf die Hälfte reduziert ist. Das heißt, dass die Verdunstung bei High- Solid Lösemitteln um die Hälfte weniger ist. Dadurch ist diese Art umweltfreundlicher als normale Lacke. Bei heute gebräuchlichen High- Solids liegt der nfA im Bereich von etwa 60-80%. Solch hohe Filmbildnerkonzentrationen können bei Low- Solid Filmbildnern nicht erreicht werden.
Öle
Holzveredelungsmittel, wie Öle oder Wachse schützen die Holzoberfläche in erster Linie vor physikalischen Beeinträchtigungen, z. B. vor Flecken, Schmutz, Staub und Kratzern.
Biologische Holzschutzmittel
"Biologische Holzschutzmittel" ist kein näher definierter oder geschützter Begriff. Nach Angaben ihrer Hersteller kommen diese Mittel ohne Insektizide, Fungizide und Biozide aus. Fälschlicherweise wird die Wirksamkeit dieser Mittel oft nur auf eine rein vorbeugende Wirkung beschränkt. Das hauptsächliche Wirkprinzip dieser Produkte beruht oftmals auf einem sogenannten "Coating Prinzip". Dabei werden die holzspezifischen, geruchsintensiven Aerosole verdeckt. Jedoch gibt es auch andere Verfahren ("Versteinerung") die das Wirkprinzip begründen. Ein die Holzoberfläche absuchendes zur Eiablage bereites, holzschädigendes Insekt kann infolgedessen diese Flächen nicht als Holz erkennen. Eine nachhaltige Verhinderung der Eiablage kann allerdings bei diesem Prinzip nur durch eine lückenlose Behandlung aller anfliegbaren Holzoberflächen gelingen (was aber auch bei der chemischen Behandlung notwendig ist).
Holzschutzverfahren
Verfahrenstechniken des vorbeugenden Holzschutzes siehe Hauptarticle Holzschutzverfahren.
Siehe auch
Schädlingsbekämpfung, Biologische Schädlingsbekämpfung, Holzschutz & Holzschutzverfahren, Holzschädlingsbekämpfung
Literatur
- Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)(Hrsg.) Holzschutzmittelverzeichnis. Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung - Auflistung der Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen - Auflistung der Bläueschutzmitel nach VDL-Richtlinie. 53. Auflage 2005, 307 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniert, Erich Schmidt Verlag Berlin ISBN: 3-503-08395-2
- Müller Jochen, Holzschutz im Hochbau, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 3-8167-6647-1
- Grosser Dietger, Pflanzliche und tierische Bau- und Werkholzschädlinge, München 1984
- Sutter Hans Peter, Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen und bekämpfen, Verlag Paul Haupt, Bern Stuttgart Wien 2002, ISBN 3-2580-6443-1
- Becker G, Untersuchungen über die Ernährungsphysiologie der Hausbockkäfelarven, 1941, Z.vergl. Physiologie,29/3,315-388
- Behrenz W und Technau G, Untersuchungen zur Immunisierung des Holzes durch Heißluftbehandlung, 1956
- Holzschutz Erläuterungen zur DIN 68800 Teil 2, 3, 3, Beuth Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-410-13959-1
Weblinks
- Homepage des Instituts für Holzbiologie und Holzschutz der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft
- Deutscher Holz- und Bautenschutzverband (DHBV)
- Deutscher Holzschutzverband e.V. (DHV)
- Deutscher Holzschutzverband
- holzfragen.de
- Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V.
- Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel vom Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz - PDF-Datei
- PDF Dateien zum Holzschutz
--Cjesch 12:20, 26. Nov. 2006 (CET)