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Friedrich Ludwig von Berlepsch

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Friedrich Ludwig Freiherr von Berlepsch

Friedrich Ludwig Freiherr von Berlepsch (* 4. Oktober 1749 in Stade; † 22. Dezember 1818 in Erfurt) war deutscher Adliger, hannoverscher Hofrichter, Land- und Schatzrat und Publizist.

Leben

Karriere

Von Berlepsch, Angehöriger des Hauses Berlepsch, einer alten hessischen Adelsfamilie, wuchs in guten Verhältnissen auf und wurde von einem Privatlehrer erzogen. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen von 1766−69 war er zunächst Auditor an der stiefväterlichen Justizkanzlei. 1771 wurde er zum außerordentlichen Regierungsrat des Herzogtums Lauenburg ernannt. 1774 erfolgte die Ernennung zum wirklichen und 1783 zum Ersten Regierungsrat. Im selben Jahr wurde er außerdem Hofrichter der Fürstentümer Calenberg, Grubenhagen und Göttingen und stieg damit zu einer der wichtigsten Personen im Kurfürstentum Hannover auf.

Die Entlassung

Als 1792 die Koalitionskriege begannen und dem Königreich Hannover, das damals eine Personalunion mit Großbritannien hatte, ein Angriff durch die Franzosen drohte, legte von Berlepsch in der Calenberger Landschaft 1794 folgenden Antrag vor:

„Die vom König von England als Kurfürst von Hannover in Bezug auf den Revolutionskrieg ergriffenen Maßregeln als verfassungswidrig zu mißbilligen und die Erklärung abzugeben, daß die Einwohner der Provinzen Calenberg und Grubenhagen am Reichskriege keinen Antheil nehmen sollten; mit Hinzufügung gar des Verlangens, daß der Kurfürst für Calenberg'sche Nation (!) eine Neutralitätserklärung ab Frankreich sende, widrigenfalls man sich genötigt sehen würde, selbst mit Frankreich zum eignen Schutz über einen Neutralitätsvertrag zu unterhandeln“. [1]

Das Reichskammergericht war von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig. Kupferstich um 1750


Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgewiesen und fand bei der Regierung wenig Beachtung. Daraufhin ließ von Berlepsch ihn in mehreren Zeitschriften veröffentlichen, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen. Als Konsequenz wurde er 1795 ohne Angabe von Gründen seiner Ämter enthoben. Von Berlepsch zog vor das Reichskammergericht in Wetzlar, um seine Wiedereinsetzung einzuklagen. Sein Verteidiger in diesem Prozess, der sich noch Jahre hinziehen sollte, war der damals hoch angesehene Staatsrechtler Karl Friedrich Häberlin. Am 30. Januar 1798 verkündete das Gericht, dass von Berlepschs Entlassung unrechtmäßig war und er wieder in seine Ämter einzusetzen sei. Als die hannoversche Regierung sich weigerte, das Urteil anzuerkennen, wurden im April Friedrich Wilhelm III., König von Preußen und Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog von Braunschweig damit beauftragt, für die Wiedereinsetzung von Berlepschs zu sorgen. Während der Herzog dies aus politischen Gründen von vornherein ablehnte, blieb der Versuch Friedrich Wilhelms erfolglos. Stattdessen wurde von Berlepsch nach wegen einer Unterredung mit einem französischen General als „Landesverräter“ aus dem Fürstentum verbannt.

Französische Besatzung

Der Prozess wurde von gebildeten Leuten in Deutschland aufmerksam verfolgt. Von Berlepsch hatte viele Sympathisanten und erhielt von zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften Unterstützung. Der Konflikt bekam 1803 eine abrupte Unterbrechung, als das Kurfürstentum durch französische Truppen besetzt wurde. 1808 wurde von Berlepsch Präfekt im Département Werra des neu gegründeten Königreichs Westfalen. 1809 wurde er Mitglied des Staatsrates. Er setzte sich für eine Senkung der Steuern ein und forderte mehr Recht und Gerechtigkeit, sowie weniger staatliche Willkür. Es gelang ihm sowohl die Schließung der Universität Marburg, als auch die Erhebung einer Sondersteuer nach dem Brand des Kasseler Stadtschlosses im Jahre 1811 zu verhindern. Dennoch wurde er 1813 nach einer öffentlichen Beschwerde über Steuererhöhungen und dem daraus resultierendem Streit mit Finanzminister Malchus wieder aus dem Staatsdienst entlassen.

Tod und Nachwirkung

Nach der Wiederherstellung der alten Verhältnisse und der Neubildung des Königreichs Hannover im Jahre 1814 strebte von Berlepsch eine Neuauflage des Prozesses an. Jedoch blieben alle Bemühungen erfolglos, da Hannover von seiner Position nicht abrückte und auch das Landesverbot aufrecht erhielt. 1816 siedelte er nach Erfurt, wo er die Ehrendoktorwürde empfing und in die Akademie gemeinnütziger Wissenschaften aufgenommen wurde. Er verstarb zwei jahre später, am 22. Dezember 1818 im Alter von 69 Jahren.

Jahre später konnten von Berlepschs Nachkommen schließlich doch noch einen Erfolg erzielen. Mit dem neuen König Wilhelm IV. wurde ein Kompromiss geschlossen, der den Söhnen von Berlepschs eine Summe von 12.000 Talern zusicherte.

Werke (Auswahl)

  • Pragmatische Geschichte des landschaftlichen Finanz- und Steuerwesens des Fürstentums Calenberg und Grubenhagen (1799)
  • Die wichtigsten Actenstücke in meiner Dienst-Entsetzungs- und Proscriptionssache (1801)
  • Sammlung wichtiger Actenstücke und Urkunden zur Kenntniß der Finanzzustände des Königreichs Westfalen (1814)
  • Beiträge zu den hessen-kassel'schen landständischen Verhandlungen (1815/16)
  • Berufung auf die öffentliche Meinung in zwei Beschwerden, welche von der Bundes-Versammlung zurückgewiesen sind (1817)

Literatur

  • Schaumann in: Allgemeine Deutsche Biographie. Duncker & Humblot, Leipzig 1875−1912, Bd. 30, S. 403f
  • Heiko Leerhoff: Friedrich Ludwig v.Berlepsch, hannoverscher Hofrichter, Land- und Schatzrat und Publizist, 1749 - 1818. Dissertation Hildesheim 1970
  • Arthur Wunsch: Beiträge zur Reformtätigkeit des Hofrichters und Landrats Friedrich Ludwig v. Berlepsch Götttingen 1909

Quellen

  1. Allgemeine Deutsche Biographie. Duncker & Humblot, Leipzig 1875−1912, Bd. 2, S. 403