Preußische Treuhand
Die Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A. ist eine "kommerzielle Vereinigung zur Durchsetzung von Vermögensansprüchen" enteigneter Deutscher in den ehemaligen deutschen Ostgebieten (die heute zu Polen bzw. zur Tschechischen Republik gehören). Diese Vereinigung mit Sitz in Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, mögliche Eigentumsansprüche der einzelnen Vertriebenen juristisch zu klären und durchzusetzen. Sie steht in keinerlei Beziehung zur ehemaligen DDR-Treuhandanstalt. Im Dezember 2006 gab die Organisation an, 22 Einzelbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingegeben zu haben.
Sie ist nach eigener Aussage eine "Selbsthilfeorganisation der Vertriebenen", die private und individuelle Eigentumsansprüche sichern und geltend machen will. Die Preußische Treuhand fordert ausdrücklich keine finanzielle Entschädigung, sondern die Rückgabe der nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Güter und Besitztümer. Sie ist umstritten, unter anderem wegen des Namens: Die englische Bezeichnung "Prussian Claims Conference" weist auf die angestrebte Parallele zur Jewish Claims Conference hin, die Entschädigungen von jüdischen Opfern der Nazis betreibt.
Die Firma wurde 2000 als GmbH von Funktionären der Landsmannschaft Ostpreußen und der Landsmannschaft Schlesien gegründet. 2001 wurde die Rechtsform gewechselt. Vorstandsvorsitzender der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG & Co. a.A.) ist der Vertriebenenpolitiker Rudi Pawelka, der gleichzeitig Vorsitzender der Landsmannschaft Schlesien ist. Die Büroadresse der Preußische Treuhand ist die Adresse der Landsmannschaft Ostpreussen - Landesgruppe NRW.
Die Preußische Treuhand steht mit ihrem Anspruch im direkten Konflikt mit der Bundesregierung, die die (moralische) Rechtmäßigkeit solcher Ansprüche ablehnt. Anfang August 2004 brachte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) dies bei einem Staatsbesuch in Polen öffentlich zum Ausdruck. Die jetzige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schloss sich dieser Haltung an.
Aus Sicht der Preußischen Treuhand hat sich mit dem Beitritt Polens zur EU allerdings eine neue Rechtslage ergeben. Ursprünglich enthält der Überleitungsvertrag von 1955 die entschädigungslose Enteignung deutschen Auslandsvermögens als Reparationsleistung. Anlässlich der Deutschen Wiedervereinigung 1990 ist dies nochmals im Zwei-plus-Vier-Vertrag bestätigt worden. Mit dem Beitritt Polens ist die polnische Grenze jedoch zur EU-Binnengrenze geworden und Forderungen können eventuell eingeklagt werden. Ob die Preußische Treuhand vor polnischen und europäischen Gerichten Erfolg haben wird, ist unter Juristen umstritten.
Der Bund der Vertriebenen distanzierte sich laut ihrer Präsidentin Erika Steinbach mehrfach von einer Entschädigungsklage. Das polnische Parlament droht im Gegenzug mit Kriegsreparationszahlungen von Deutschland.
Am 15. Dezember 2006 hat die Preußische Treuhand Polen auf Entschädigung für verlorenes Eigentum in den ehemaligen deutschen Ostgebieten verklagt, indem sie an diesem Tag 22 Einzelbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat. Die Organisation schätzt, dass die Zahl der Einzelbeschwerden noch auf 40 bis 50 steigen wird.
Links
- Offizielle Webseite der Preußische Treuhand
- Die Originalseiten auf der Webseite der Landsmannschaft Ostpreussen - Landesgruppe NRW
- Deutsche Welle Beitrag
- Einreichung der Klage gegen Polen