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Bayern

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siehe auch: Portal Bayern


Freistaat Bayern
Staatsflaggen

Staatsflagge des Freistaates Bayern
Alternativform der Staatsflagge des Freistaates Bayern

Das Große Bayerische Staatswappen
Wappen

Details

Basisdaten
Hauptstadt: München
Fläche: 70.549,32 km²
Einwohner: 12.401.000 (08/2003)
Bevölkerungsdichte: 164 Einwohner/km²
Landeshymne: Gott mit dir du Land der Bayern!
Schulden: 2.732 € pro Einwohner (2002)
Schulden gesamt: 33,8 Mrd. € (2002)
ISO 3166-2: DE-BY
Offizielle Website: www.bayern.de
Politik
Ministerpräsident: Edmund Stoiber (CSU)
(seit 17.6.1993)
Regierende Partei: CSU
Sitzverteilung im Bayerischen Landtag nach der Wahl von 2003
letzte Wahl: 21. September 2003
nächste Wahl: 2008
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat: 6
Karte
Bundesland Bayern in Deutschland

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich. Zum Freistaat gehören vier bayerische Bevölkerungsgruppen: Franken, Schwaben, Baiern und Sudetendeutsche.

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Geschichte Bayerns und Königreich Bayern

Im Zuge der Reformen von Minister Maximilian Josef Montgelas wurde die Schreibweise "Baiern" durch "Bayern" ersetzt, wohl wegen der Leidenschaft Ludwig I. für die antike griechische Kultur.

Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, Liste der bayerischen Ministerpräsidenten

Politik

In Bayern regiert seit 1962 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber.

Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung:

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:


Am 14. Oktober 2003 wurde das neue Kabinett ernannt. Ihm gehören neben dem Ministerpäsidenten elf Staatsminister an:

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Seit dem 1. Januar 2000 existiert ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das Oberste bayerische Gericht ist das Bayerische Verfassungsgericht. Ihm nachgeordnet sind verschiedene Oberste Landesgerichte und die restliche Judikative. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig.

Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht eine demokratische Besonderheit auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Hier besteht nämlich die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", Mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.

Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 01.10.1995 durch eine Volksabstimmung direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:

Landkreise in Bayern
Kreiskarte: Bayern
Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
  1. Aichach-Friedberg
  2. Altötting
  3. Amberg-Sulzbach
  4. Ansbach
  5. Aschaffenburg
  6. Augsburg
  7. Bad Kissingen
  8. Bad Tölz-Wolfratshausen
  9. Bamberg
  10. Bayreuth
  11. Berchtesgadener Land
  12. Cham
  13. Coburg
  14. Dachau
  15. Deggendorf
  16. Dillingen
  17. Dingolfing-Landau
  1. Donau-Ries
  2. Ebersberg
  3. Eichstätt
  4. Erding
  5. Erlangen-Höchstadt
  6. Forchheim
  7. Freising
  8. Freyung-Grafenau
  9. Fürstenfeldbruck
  10. Fürth
  11. Garmisch-Partenkirchen
  12. Günzburg
  13. Haßberge
  14. Hof
  15. Kelheim
  16. Kitzingen
  17. Kronach
  18. Kulmbach
  19. Landsberg am Lech
  1. Landshut
  2. Lichtenfels
  3. Lindau (Bodensee)
  4. Main-Spessart
  5. Miesbach
  6. Miltenberg
  7. Mühldorf am Inn
  8. München
  9. Neuburg-Schrobenhausen
  10. Neumarkt in der Oberpfalz
  11. Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
  12. Neustadt an der Waldnaab
  13. Neu-Ulm
  14. Nürnberger Land
  15. Oberallgäu
  16. Ostallgäu
  1. Passau
  2. Pfaffenhofen an der Ilm
  3. Regen
  4. Regensburg
  5. Rhön-Grabfeld
  6. Rosenheim
  7. Roth
  8. Rottal-Inn
  9. Schwandorf
  10. Schweinfurt
  11. Starnberg
  12. Straubing-Bogen
  13. Tirschenreuth
  14. Traunstein
  15. Unterallgäu
  16. Weilheim-Schongau
  17. Weißenburg-Gunzenhausen
  18. Wunsiedel im Fichtelgebirge
  19. Würzburg

Kreisfreie Städte

Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
  1. Amberg
  2. Ansbach
  3. Aschaffenburg
  4. Augsburg
  5. Bamberg
  6. Bayreuth
  7. Coburg
  8. Erlangen
  9. Fürth
  1. Hof
  2. Ingolstadt
  3. Kaufbeuren
  4. Kempten (Allgäu)
  5. Landshut
  6. Memmingen
  7. München
  8. Nürnberg
  9. Passau
  1. Regensburg
  2. Rosenheim
  3. Schwabach
  4. Schweinfurt
  5. Straubing
  6. Weiden i.d.OPf.
  7. Würzburg

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Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand Frühjahr 2003). Diese verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 26 Große Kreisstädte und 2.005 sonstige Städte und Gemeinden.
siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der Gemeinden in Bayern nach Einwohnerzahl

Regionen

Geographie

Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:

Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):

Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.

Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Südstau der Alpen lokal bis 180 cm. Im Süden beträgt die mittlere Sonnenscheindauer 1500 Stunden, im Norden trotz geringerer Niederschläge um 10 Prozent weniger.

Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent.

Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. Regionen wie Oberfranken oder die nördliche Oberpfalz kann man als wirtschaftlich unterentwickelt betrachten. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10% auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte in der Entwicklung vorgewiesen werden.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Aussenansicht des Deutschen Museums

Museen

Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Bundesland in Deutschland, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen gehören. Zu den größten und bekanntesten gehören:

Siehe auch: Liste aller Museen in Bayern

Datei:München Hoftheater 19Jh.jpg
Münchner Hoftheater, 19. Jahrhundert

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über drei staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenem Ensemble sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

sowie eine große Fülle privater und freier Bühnen, Boulevardtheater, Kabaretts und Experimentierbühnen.

Siehe auch: Liste aller Theater in Bayern

Richard Wagner

Musik

Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie

Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen

Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.

Siehe auch: Liste aller Orchester in Bayern

Küche

Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es aber dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:

Siehe auch Liste der besten Restaurants Bayerns

Religion, "Stämme" und Sprache

Das bayerische Volk setzt sich aus vier gesetzlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, Altbayern, Franken und Schwaben kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, die sogenannten Sudetendeutschen.

Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:

  • Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
  • Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
  • Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen

Ferner gibt es kleinere Gebiete, in den Südostthüringisch sowie hessische und sudetendeutsche Mundarten gesprochen werden.

siehe: Dialekte in Bayern

Staatswappen, Flagge und Hymne

Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der "fränkische Rechen" für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das Weiß-Blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: Einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.

Zur Hymne siehe: Bayernhymne


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