Todeserklärung
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Als Todeserklärung bezeichnet man die richterliche Erklärung, dass eine verschollene Person als verstorben anzusehen sei.
Siehe auch: Verschollenheit
Als Todeserklärung bezeichnet man die richterliche Erklärung, dass eine verschollene Person als verstorben anzusehen sei.
Siehe auch: Verschollenheit