Bundesagentur für Arbeit
Bundesanstalt für Arbeit (BA) ist die Behörde für die Arbeitsverwaltung. Sitz ist in Nürnberg.
Untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
- 1938 Selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“
- 1952 Neugründung und Umbenennung in „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“
- 1969 Nach der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes wurde die Behörde umbenannt in Bundesanstalt für Arbeit (BA).
Die Aufgaben der BA sind u.a. im Dritten Buch (SGB III) Sozialgesetzbuch (bis 31.12.1997 als Arbeitsförderungsgesetz (AFG)) festgelegt.
- Zuständigkeiten
- Kindergeldkasse
- Arbeitsmarktbeobachtung
- Rehabilitationsleistungen
- Arbeitsvermittlung
- Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
- Arbeitsbeschaffungsmassnahmen
- Schwerbehindertenrecht
- Bekämpfung der Illegalen Beschäftigung
Das Arbeitsämter unterstehen dem BA. Sie führen die Arbeiten aus nach den Vorgaben des BA. Siehe auch: Arbeitsamt
Finanziert wird das BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Der Bund genehmigt den Haushaltsplan des BA und ist verpflichtet bei Einnahmeeinbussen durch Bezuschussen den Haushalt auszugleichen.
Seit dem Jahre 2002 erfolgte eine Umstrukturierung, die für eine effizientere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sorgen sollte. Man wollte erreichen, dass nicht mehr so viel Arbeit in die Verwaltung von Arbeitslosen gesteckt wird, sondern dass man sich mehr darum kümmert, dass Arbeitslose wieder zurück in das Arbeitsleben finden. Eine effizientere Arbeitsvermittlung, die auch Private Arbeitsvermittler mit einbezieht, und das Zusammenwirken von Wirtschaft und Gewerkschaften sollte Besserungen erzielen.
Im August 2002 wurde das durch die so genannte Hartz-Kommission beschlossen.
Eindeutiges Ziel war die Halbierung der Arbeitslosenzahlen innerhalb von zwei Jahren nach dem Beschluss. Rund 4 Millionen waren es zu der Zeit im Sommer 2002.