Liste der Kernreaktoren in Deutschland

In Deutschland wurden zwischen 1957 und 2004 ca. 110 kerntechnische Anlagen in Betrieb genommen. Der erste Forschungsreaktor ging als FRM-I, besser bekannt als Atomei, am 31. Oktober 1957 in Garching bei München in Betrieb. Der letzte, FRM-II, wurde am 2. März 2004 ebenfalls in Garching in Betrieb genommen.
Es muss zwischen Kernreaktoren zur Energiegewinnung und reinen Forschungsanlagen unterschieden werden.
17 kommerziell genutzte Kraftwerke sind noch in Betrieb.
Atomgesetz: Am 1. Januar 1960 ist das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren in Kraft getreten. In der Zwischenzeit wurde es mehrfach geändert und ergänzt.

Die künftige Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke wird nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14.6.2000 befristet.
Neugenehmigungen wird es nicht mehr geben. Die Forschung auf dem Gebiet der Kerntechnik ist davon unberührt und weiterhin frei. Der Kernenergie-Konsens-Vertrag sieht dabei Restlaufzeiten von einer noch zu erzeugenden festgelegten Strommenge für jedes Kernkraftwerk vor. Strommengen können dabei von einem Kernkraftwerk auf ein anderes übertragen werden. Hat ein Kernkraftwerk seine zugeteilte Reststrommenge erzeugt, muss es abgeschaltet werden.

Die getroffenen Abmachungen wurden am 22. April 2002 durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität umgesetzt. Die Koalitionsverhandlungen im Herbst 2005 haben keine Änderungen in den Regelungen des Atomgesetzes ergeben.
Der Atomausstieg sieht demnach vor, dass die 17 Kernkraftwerke bis 2021 abgeschaltet werden, wobei das Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 als letztes von Netz geht.
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Literatur
- Manfred Petroll, Liane Philipp: Kerntechnik - Anlagen in Deutschland. Hrsg. v. INFORUM Verlags- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Bonn 1997, ISBN 3-926956-11-9