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Less Significant Institutions

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Less Significant Institutions (LSI) sind für die Zwecke der Bankenaufsicht eine Kategorie kleinerer und mittelgroßer, damit im Gesamtbild weniger bedeutender Kreditinstitute.[1] LSI werden im Rahmen des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus (single supervisory mechanism (SSM)) durch die jeweilige nationale Bankenaufsichtsbehörde beaufsichtigt. Die Tätigkeit der nationalen Bankenaufsicht unterliegt der Überwachung durch die Europäische Zentralbank (EZB).[2] Die EZB berichtet regelmäßig über die Beaufsichtigung von LSI in der EU.[3]

Im Rahmen der bankaufsichtlichen Überwachung werden auch für diese Kreditinstitute Stresstests durchgeführt, um ihre Fähigkeit festzustellen, auch in wirtschaftlichen Krisen zu bestehen.[4]

Einzelnachweise

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  1. European Central Bank: Was sind weniger bedeutende Institute? 15. Juli 2024 (europa.eu [abgerufen am 18. Dezember 2024]).
  2. European Central Bank: LSIs: Aufsicht und Überwachung. 28. November 2024 (europa.eu [abgerufen am 18. Dezember 2024]).
  3. European Central Bank: LSI supervision report 2024. 13. Dezember 2024, ISSN 2811-678X, doi:10.2866/7219178 (europa.eu [abgerufen am 18. Dezember 2024]).
  4. Bankenstresstest: Rentabilität von kleinen und mittleren Instituten 2023 deutlich verbessert. In: bundesbank.de. Abgerufen am 18. Dezember 2024.