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Gleichberechtigung

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Der Begriff Gleichberechtigung bezeichnet die menschlichen Beziehungen, wo ursprünglich verschiedenrangig gestellte Menschen den selben Rechtsstatus erhalten haben.

Es gibt unterschiedliche Formen der Gleichberechtigung, abhängig von den persönlichen und sozialen Gegebenheiten. z.B.:

politisch: Gleichberechtigung von Mann und Frau auf allen Lebensgebieten, wie sie in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes als Grundrecht garantiert ist. Die Verfassungswirklichkeit ist, trotz aller Erfolge der letzten Jahrzehnte, in manchen Bereichen immer noch eine andere.
arbeitsrechtlich: der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" galt ursprünglich ebenfalls für die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat diese Forderung jedoch noch einen anderen Aspekt erhalten, nämlich durch die Tatsache, dass auch 12 Jahre nach 1990 noch keine Lohnangleichung in den neuen Bundesländern erreicht werden konnte.

siehe auch: Diskriminierung, Emanzipation, Gleichstellung