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Dieter Dörr (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Prof. Dr. Dieter Dörr (* 17. April 1952 in Tübingen) ist ein deutscher Jurist.

Dörr promovierte 1983 mit Faires Verfahren: Gewährleistung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an der Universität Saarbrücken und habilitierte sich 1987 in Köln mit einer Arbeit über Die deutsche Handelsflotte und das Grundgesetz. 1988 bis 1990 war er Professor am Institut für Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg, von 1990 bis 1995 Justitiar beim Saarländischen Rundfunk. Seit 1. Oktober 1995 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne.
Er ist Vorsitzender der KEK.
Er ist außerdem Direktor des Mainzer Medieninstitutes, Mitautor des Kommentars zum Rundfunkstaatsvertrag und hat daneben zahlreiche Publikationen zum nationalen, europäischen und internationalen Medienrecht verfasst. Er ist weiterhin Vorstandsmitglied des Fribourger Arbeitskreises für Rundfunkökonomie (FAR) und Herausgeber der Schriftenreihe Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht, Mitglied des Advisory Panel on Media Diversity des Europarates und seit 2003 Richter im Nebenamt am OLG Koblenz.