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Nürnberger Prozesse

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Datei:Nuremberg Trials. Defendants in their dock; Goering, Hess, von Ribbentrop, and Keitel in front row.gif
Göring, Hess, von Ribbentrop und Keitel auf der Anklagebank.

Der erste Nürnberger Prozess gegen die Hauptangeklagten der nationalsozialistischen Führung im Zweiten Weltkrieg begann am 20. November 1945 in Nürnberg vor einem eigens eingerichteten Ad-hoc-Strafgerichtshof, dem Internationalen Militärgerichtshof.

Vorgeschichte

In der Moskauer "Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa" vom 30. Oktober 1943 hatten die Alliierten ihre Absicht erklärt, nach dem Krieg diese Verbrechen zu verfolgen. Deutsche, die in einem besetzten Land Verbrechen begangen hatte, sollten ausgeliefert werden und nach dort geltendem Recht verurteilt werden. Die "Hauptverbrecher" aber, deren Verbrechen nicht einem bestimmten Land zugeordnet werden konnten, sollten nach einer noch zu fällenden gemeinsamen Entscheidung der Alliierten bestraft werden. 1943 wurde die United Nations War Crimes Commission gegründet, die Vorschläge für eine strafrechtliche Verfolgung erarbeitete. Sie wurden die Grundlage für das Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse und das Statut für den Internationalen Gerichtshof, das die vier Alliierten 1945 vereinbarten.

Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und die Nachfolgeprozesse

Die vier alliierten Siegermächte fanden sich 1945-1946 zum Nürnberger Prozess zusammen. Angeklagt waren die obersten Vertreter des NS-Staates, die man hatte festsetzen können.

siehe: Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Rechtsgrundlage für diesen Prozess und die folgenden Verfahren war das Kontrollratsgesetz Nr. 10[1] über die Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. Unter Kriegsverbrechen wurden Delikte verstanden, die bereits in den Haager Abkommen vor dem Ersten Weltkrieg definiert worden waren: Tötung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen, Hinrichtung von Geiseln, Verschleppung zur Zwangsarbeit, etc. Unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit fielen vor allem die Verfolgung und Vernichtung der Juden und die Vernichtung "unwerten" Lebens, also Tötungsdelikte, die in allen zivilisierten Staaten verfolgt wurden. Unter Verbrechen gegen den Frieden wurde der Angriffskrieg verstanden, ein bis zu diesem Zeitpunkt nicht codifiziertes Delikt.

In den zwölf Nachfolgeprozessen vor US-amerikanischen Militärgerichten wurden angeklagt:

  • 39 Ärzte und Juristen
  • 56 Mitglieder von SS und Polizei
  • 42 Industrielle und Bankiers
  • 26 militärische Führer
  • 22 Minister und hohe Regierungsvertreter

Von den Angeklagten wurden 35 freigesprochen. 24 wurden zum Tode verurteilt, 20 zu lebenslanger Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. Am 31.Januar 1951 setzte der Hochkommissar John McCloy zahlreiche Strafen herab. Von den zum Tode verurteilten, für die sich unter anderen der Bundeskanzler Konrad Adenauer verwendet hatte, wurden zwölf hingerichtet, elf zu Haftstrafen begnadigt und einer an Belgien ausgeliefert, wo er in Haft starb.

Weitere Prozesse wegen nationalsozialistischer Verbrechen

Siehe auch

Quellen

  1. Text des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates in Deutschland (1945)

Literatur

  • Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 14. November 1945 – 1. Oktober 1946. Amtlicher Text Verhandlungsniederschriften. Nürnberg 1947; Fotomechanischer Nachdruck: Frechen 2001, Bände 1–23 mit 15284 Seiten, Verlag: Komet (Januar 2001), ISBN: 3-8983-6121-7
  • Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 14. November 1945 – 1. Oktober 1946. Amtlicher Text Urkunden und anderes Beweismaterial. Nürnberg 1947; Fotomechanischer Nachdruck: München/Zürich 1984, Bände 1–18. ISBN 3-7735-2520-6
  • Henry Bernhard (Hrsg.): Ich habe nur noch den Wunsch, Scharfrichter oder Henker zu werden, Briefe an Justice Jackson zum Nürnberger Prozess. Mitteldeutscher Verlag, Halle/S 2006. ISBN 389812-406-1
  • Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1999. ISBN 3596135893
  • Steffen Radlmaier (Hrsg.): Der Nürnberger Lernprozess – Von Kriegsverbrechern und Starreportern, Frankfurt am Main 2001. ISBN 3821845031
  • Alfred Seidl: Der Fall Rudolf Hess 1941–1987. Dokumentation des Verteidigers. München 1997
  • Werner Maser: Nürnberg – Tribunal der Sieger. Düsseldorf 1977. ISBN 3430163552
  • August von Knieriem: Nürnberg. Stuttgart 1953.
  • Bradley F. Smith: Der Jahrhundert-Prozess. Frankfurt am Main 1977. ISBN 3100772016
  • Peter Heigl: Nürnberger Prozesse – Nuremberg Trials. Verlag Hans Carl, Nürnberg 2001. ISBN 3-418-00388-5
  • Klaus Kastner: Die Völker klagen an. Der Nürnberger Prozess 1945 – 1946, Darmstadt: Primus-Verlag, 2005, 166 S., ISBN 3-89678-549-4 (Klaus Kastner, geb. 1936, ist Präsident des Landgerichts Nürnberg a.D. und Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg)
  • Benjamin Ferencz Von Nürnberg nach Rom. Rückblick. Ein Leben für die Menschenrechte in: Aufbau. Das jüdische Monatsmagazin. Zürich: Februar 2006 (72.Jg., Nr. 2) S. 6 ISSN 0004-7813 (B.F. war u.a. Chefankläger im Einsatzgruppen-Prozess)
  • Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse, München: C.H. Beck 2006, ISBN 3406536042
Commons: Nürnberger Prozesse – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien