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Bio-Siegel

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Ein Bio-Siegel ist ein Güte- und Prüfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden.

Die Genehmigung zur Verwendung eines Siegels wird vom Herausgeber reglementiert und ist an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknüpft, die Einhaltung der Kriterien durch die Erzeuger soll durch eine Dokumentationspflicht sowie regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben gewährleistet werden.

Das europäische Bio-Siegel

Datei:EU-Siegel Biologische Landwirtschaft.gif
Die deutsche Version des EU-Bio-Siegels

Im März 2000 nahm die Europäische Kommission ein Logo mit der Aufschrift Ökologischer Landbau - EG-Kontrollsystem nach der Verordnung (EWG) No 2092/91 an, welches Erzeuger auf freiwilliger Basis verwenden können, wenn Kontrollen ergeben haben, dass ihre Wirtschaftsweise und ihre Erzeugnisse den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen.

In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der Europäischen Kommission wird die Verwendung des Gemeinschaftsemblems geregelt. Das „EU-Biosiegel“ wird in allen EU-Amtssprachen und in verschiedenen Versionen herausgegeben, in deutscher Sprache sind die Bezeichnungen Biologische Landwirtschaft und Ökologischer Landbau zulässig.

In Deutschland wird das EU-Siegel bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet, während es sich in anderen Mitgliedsstaaten der EU stärker durchgesetzt hat.

Das deutsche staatliche Bio-Siegel

Bio-Siegel (Kühlschrankmagnete)

Das deutsche staatliche Bio-Siegel ist ein sechseckiges, grün-schwarz-weißes Symbol, mit dem in Deutschland seit September 2001 Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen. Wie alle Gütesiegel soll auch das Bio-Siegel eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten. Mit zunehmender Marktdurchdringung in Deutschland wächst auch sein Bekanntheitsgrad in den angrenzenden Staaten, vor allem Frankreich.

Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel

Es wird gefordert,

Im Jahr 2004 wurde das 20.000. Produkt mit dem Bio-Siegel ausgezeichnet. Ende Oktober 2006 nutzten 1.814 Unternehmen das Siegel für 33.862 Produkte.

Das Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es private Label, die andere, teilweise strengere Anforderungen stellen.

Bio-Produkte sind nicht notwendigerweise naturbelassene Lebensmittel, da die Zugabe von künstlich hergestelltem Aroma zur Geschmacksverbesserung eingeschränkt erlaubt ist [1]. Der Zusatz von Aromastoffen ist erlaubt, wenn es sich um natürliche oder naturidentische Aromen handelt. Folgeprodukte mit Zutaten aus ökologischem Anbau werden ohne Geschmacksverstärker hergestellt.

Weitere Biosiegel

Bioland, Demeter, Biopark, Naturland, Gäa, ECOVIN, Bio Austria, BIO SUISSE, Agriculture Biologique

Siehe auch

Quellen

  1. EG-Öko-Verordnung, Anhang VI A. Mai 2006, S. 10