Bürgerversicherung
Mit dem Begriff Bürgerversicherung wird eine Variante der Krankenversicherung bezeichnet. Im Gegensatz zur bisher in Deutschland existierenden einkommensabhängigen Trennung der Krankenversicherung in Ersatzkassen, zu denen ein einkommensproportionaler Beitrag zu leisten ist, und Privatkassen, die einen einkommensunabhängigen Beitrag erwarten, sollen bei der Bürgerversicherung alle Bürger Teil einer gemeinsamen Versicherung mit einer für alle gleichen Beitragsberechnung sein.
Ziel ist es, das in Not geratene Ersatzkassensystem durch höhere Beiträge der Besserverdienenden vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren.
Zwei wesentliche Modelle der Bürgerversicherung bestehen:
- Alle Bürger zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit/Kapitalgewinne/Zuschüsse/sonstige Einnahmen) in die Bürgerversicherung ein.
- Alle Bürger zahlen einen gleichen Betrag in die Bürgerversicherung ein (Kopfgeld oder Kopfprämie). Dieses Modell wird in Deutschland jedoch nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.
Damit steht die Bürgerversicherung im Gegensatz zu einer dem Risiko entsprechenden Versicherung.
Die Bürgerversicherung wird vor allem von den privaten Krankenversicherungen massiv bekämpft, da diese bei Einführung der Bürgerversicherung große Einnahmeverluste zu erwarten hätten, denn die Privatkassen könnten dann nur noch Zusatzversicherungen anbieten.