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Seearbeitsgesetz

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Das Seemannsgesetz (SeemG) gilt in Deutschland für alle Besatzungsmitglieder für Schiffe unter Deutscher Flagge in allen Gebieten der Welt. Es dient zum einen dem Schutz des Seemannes, der fernab der Heimat nur schwer Unterstützung erfahren kann, schränkt aber zudem auch einige Grundrechte des GG ein. Der Seemann akzeptiert diese Grundrechtseinschränkungen mit der Unterschrift in der Musterrolle. Zuständig im Ausland ist der jeweilige Deutsche Konsul, im Inland die Seemannsämter. Gerichtsort in Deutschland ist die spezielle Kammer für Seerecht am Arbeitsgericht in Hamburg.

Es regelt:

  • Rollen von Kapitän und Besatzung und deren Rechte und Pflichten
  • Arbeitsvertragsgestaltung, Sozialversicherung, Kündigung
  • Unterbringung, Verpflegung, Landgang, Urlaub
  • Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Schutz von Frauen und Jugendlichen
  • Ordnung an Bord, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten

Siehe: Offizielle Seite des Bundesministerium der Justiz mit gesamtem Gesetzestext