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Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblätter (SDB) oder Material Safety Data Sheets (MSDS) sind Sicherheitshinweise für den Umgang mit gefährlichen Substanzen. In Deutschland müssen solche Datenblätter vom Inverkehrbringer von Gefahrstoffen und von Zubereitungen, die diese Gefahrstoffe über bestimmte Mengengrenzen hinaus enthalten, zur Verfügung gestellt werden.

Nicht selten werden aber für alle chemischen und biologischen Produkte SDB erstellt, um dem Abnehmer der Produkte auch über eine etwaige Ungefährlichkeit zu informieren.

Über die Gefahrstoffverordnung und die darin enthaltenen Verweise auf EU-Richtlinien wird der Inhalt festgelegt, es folgen die Kapitelüberschriften, deren Reihenfolge zwar nicht festgelegt ist, in den SDB aber in der Regel der folgenden Empfehlung folgt:

  1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
  2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
  3. Mögliche Gefahren
  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
  5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  7. Handhabung und Lagerung
  8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
  9. Physikalische und chemische Eigenschaften
  10. Stabilität und Reaktivität
  11. Angaben zur Toxikologie
  12. Angaben zur Ökologie
  13. Hinweise zur Entsorgung
  14. Angaben zum Transport
  15. Vorschriften
  16. Sonstige Angaben

Werden in Betrieben Gefahrstoffe verwendet, müssen Betriebsanweisungen erstellt werden.

Die grundlegende EU-Richtlinie für das EU-Sicherheitsdatenblatt trägt die Bezeichnung 91/155/EWG und ist schon durch weitere Ergänzungsrichtlinien aktualisiert worden.

Eingang in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland findet das EU-Sicherheitsdatenblatt über die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14) und die dazu gehörende Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS 220).

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