Diskussion:Vertrag von Kars
Der Grenzverlauf wurde von Moskau verhandelt, die Beteiligung der Kaukasier ist Fiktion. Das ist ein historischer Fakt und kein Kommentar meinerseits. Ich kann nicht mal eben kurz Originaldokumente beibringen, aber vielleicht reicht ja die folgende Quelle aus.
Hélène Carrère d´Encausse: Lenin, Piper 2000, Seite 408 f.: „Die Diskussion um die Selbstbestimmung, die eine positive Einstellung zur Revolution gefördert hat, hat sich offenbar ausgezahlt. Rußland hat mit den ehemaligen Besitzungen des Zarenreiches einen Ausgleich erreicht.Die Verträge selbst sind auf den ersten Blick kaum zu kritisieren, auch wenn ihr Abschluss in einigen Fällen mit Gewalt erzwungen worden ist. […] Ab 1921 kommen hinter der tadellosen juristischen Fassade allerdings zwei Elemente zum Vorschein, die diese Vertragspolitik diskreditieren und die letzte Phase auf dem Weg zur Union vorwegnehmen. Zunächst der militärische Aspekt: In den Verträgen ist auf diesem Gebiet von Kooperation die Rede. Aber die Rote Armee ist allenthalben präsent und realisiert schon jetzt die künftige Einheit. Was die eingenständige Außenpolitik angeht, so kann lediglcihd ei Ukraine noch eine Zeitlang eine unabhängige Diplomatie betreiben. […] Beim russisch-türkischen Abkommen vom März 1921, das Grenzprobleme mit der Republik von Transkaukasien regelt [!], ist zwar auch eine transkaukasische Delegation vorgesehen [!], doch werden sämtliche [!] Klauseln von Rußland ausgehandelt. Die Vertreter des Kaukasus erscheinen lediglich zur Unterzeichnung [!] des Vertrages von Kars.
Die europäischen Staaten lassen sich von der Fiktion einer Unabhängigkeit dieser Republiken kaum täuschen. Deshalb wird zur Konferenz von Genua [des Völkerbundes] 1922 nur Rußland [die RSFSR] eingeladen. Die Ukraine fühlt sich übergangen und fordert eine eigene Vertretung. Aber sie kämpft auf verlorenem Posten. In Moskau ist schon alles entschieden. Am 27. Januar verkündet Kalinin, der Präsident des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees, Rußland werde in Genua die Interessen der acht Sowjetrepubliken vertreten – eine Entscheidung des ZEK. Die Republiken können sich diesem Beschluß nur noch beugen.“