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Massaker von Distomo

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Distomo (Δίστομο) ist ein griechische Ortschaft am Fuße des Parnassos-Gebirge.

Traurige Berühmtheit erlangte Distomo am 10. Juni 1944. Im Zuge einer an den Einwohnern der griechischen Ortschaft Distomo verübten "Vergeltungsaktion" erschossen Angehörige einer in die deutschen Besatzungstruppen eingegliederten SS-Einheit, nachdem es zuvor zu einer bewaffneten Auseinandersetzung mit Partisanen gekommen war, zwischen 200 und 300 der - an Partisanenkämpfen unbeteiligten - ca. 1.800 Dorfbewohner. Unter den Opfern befanden sich vor allem alte Menschen, Frauen, Kinder und Säuglinge. Das Dorf wurde niedergebrannt.

Die Rechtssache Distomo

Vor griechischen Gerichten

Auf die Klage von Kindern der Opfer von Distomo wurde die Bundesrepublik Deutschland in einem erstinstanzlichen Versäumnisurteil des Landgerichts Livadeia im Oktober 1997 zur Zahlung von 37,5 Millionen Euro verurteilt. Ein Revisionsantrag der Bundesrepublik Deutschland wurde im Januar 2000 vom Areopag, dem höchsten griechischen Gericht, zurückgewiesen. Die Zwangsvollstreckung, die in Vermögen der Bundesrepublik Deutschland betrieben wurde, welches in Griechenland gelegen war (u.a. Goethe Institut), konnte im letzten Moment durch gegen die Vollstreckung eingelegte Rechtsbehelfe abgewendet werden. Die griechische Regierung weigerte sich, die nach griechischem Recht notwendige Einwilligung in die Zwangsvollstreckung zu erteilen. Der dagegen von den Klägern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegte Antrag wurde abgewiesen (Beschluss vom 12. Dezember 2002, 59021/00 - Kalogeropulou u.a. ./. Griechenland und Deutschland).

Vor deutschen Gerichten

Demgegenüber blieb die von den Klägern in Deutschland betriebene Klage in allen zivilgerichtlichen Instanzen (BGH Urteil vom 26. Juni 2003, AZ: III ZR 245/98) und vor dem Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss vom 15. Februar 2006, AZ: 2 BvR 1476/03) erfolglos.