Anatozismus
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Anatozismus (gr. anatokismós Nehmen von Zinseszins - von aná auf und tókos Zins) ist das Verlangen von Zinseszins in der Form, dass die Zinsen wieder zu dem verzinslichen Kapital geschlagen werden.
Wenn z.B. 100 Euro mit 10% verzinst werden, bedeutet Anatozismus, dass hinterher 10% Zinsen aus 110 Euro verlangt werden, also 11 Euro.
Nach deutschem Recht ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung von Zinseszins nichtig, § 248 Abs. 1 BGB. Für Sparkassen, Kreditanstalten und Inhabern von Bankgeschäften gilt jedoch für den Fall des Anatozismus eine Ausnahme. Eine Vereinbarung, dass Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen behandelt werden, ist wirksam, § 248 Abs. 2 Satz 1 BGB.