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Hans Christoph Ernst von Gagern

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Hans Christoph Ernst Freiherr von Gagern (* 25. Januar 1766 in Kleinniedesheim; † 22. Oktober 1852) war politischer Schriftsteller und Staatsmann. Hans Christoph Ernst, Freiherr von Gagern studierte in Leipzig und Göttingen Rechts- und Staatswissenschaften, trat 1786 in den nassau-weilburgi- schen Staatsdienst, wurde 1791 Gesandter beim Reichstag, dann in Paris und bald darauf Geheimrat und Regierungspräsident.

Napoleons I. Dekret, daß kein auf dem linken Rheinufer Geborner in einem nicht zum französischen Reiche gehörenden Staat ein öffentliches Amt bekleiden dürfe, zwang ihn, 1811 seine Entlassung zu nehmen.

Er begab sich nach Wien, wo er mit Hofmayr und dem Erzherzog Johann in genauer Verbindung stand und an den Entwürfen zum. neuen Aufstand der Tiroler 1812 tätigen Anteil nahm. Deshalb 1813 aus Österreich ausgewiesen,. begab er sich in das preußisch-russische Hauptquartier und dann nach England, wo er in die Dienste des Prinzen von Oranien trat. und für dessen Restitution in den Niederlanden eifrig tätig war. Hierauf ernannte ihn der neue König der Niederlande zum leitenden Minister der oranischen Fürstentümer in Deutsch- land. 1815 wohnte er als Gesandter des Königs der Niederlande dem Wiener Kongreß bei und erwirkte durch engen Anschluß an England und Österreich die Vergrößerung des neuen Königreichs der Niederlande durch die belgischen Provinzen und die Begründung eines oranischen Mittelstaats zwischen Preußen und Frankreich, den er auch bis 1818 als Gesandter beim deutschen Bundestag vertrat.

Wie er schon beim Ausbruch der französischen Revolution das Berechtigte an derselben anerkannt hatte, so drang er auch jetzt auf Ausführung von Maßregeln, welche die wahre politische Einheit und Freiheit der deutschen Nation feststellen könnten, und forderte in allen seinen Voten die Einführung landständischer Verfassungen in den deutschen Bundesstaaten. 1820 pensioniert, privatisierte er auf seinem Gut Hornau bei Höchst im Hessen-Darmstädtischen, mit literarischen Arbeiten beschäftigt über die Vergangenheit und Zukunft unsrer Nation und mit den erleuchtetsten Zeitgenossen in lebhaftem schriftlichen Verkehr stehend. Gleichzeitig hatte er reichlich Gelegenheit, als lebenslängliches Mitglied der Ersten Kammer des Großherzogtums Hessen die Aufmerksamkeit der Regierung und der Stände auf patriotische und philanthropische Fragen zu lenken. Bis 1847 verging kaum eine Session der Stände, in der nicht G. zu gunsten des Volkes einen Antrag gestellt hätte. Obwohl er die Idee einer Volksvertretung am Bundestag früher stets von sich gewiesen hatte, begrüßte er doch das Frankfurter Parlament mit Freuden und den besten Hoffnungen. Er starb jedoch, ohne diese Hoffnungen erfüllt zu sehen, am 22. Oktober1852.

Von seinen Schriften sind außer seinen autobiographischen Denkwürdigkeiten (Mein Anteil an der Politik, Bd. 1-4, Stuttgart 1822-33; Bd. 5 u. 6., Leipzig 1845), die ein lebendiges Bild der Napoleonischen Zeit und der diplomatischen Lage während der Freiheitskriege liefern, hervorzuheben:

  • Die Resultate der Sittengeschichte (6 Bde., Bd. 1:
  • Die Fürsten, Frankfurt 1808; Bd. 2:
  • Aristokratie, Wien 1812; Bd. 3:
  • Demokratie, Frankfurt 1816; Bd. 4:
  • Politik, Stuttgart 1818; Bd. 5 u. 6:
  • Freundschaft und Liebe, Stuttgart 1822; Bd. 7:
  • Zivilisation, 1.Teil, Leipzig 1847; 2. Aufl., Bd. 1-4, Stuttg.1835-1837);
  • Die Nationalgeschichte der Deutschen (Wien 1813-26, 2 Bde.; 2. Aufl., Frankfurt. 1825-26);
  • Kritik des Völkerrechts mit praktischer Anwendung auf unsre Zeit (das. 1840).

Vgl. v. Heinrich Gotthard von Treitschke, Historische und politische Aufsätze, Bd. 1 (Leipzig 1871).

Biographie