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Mitwohnzentrale

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Erfunden und erstmalig dem Markt angeboten wurde die Idee der Mitwohnzentrale Ende der 80er Jahre in Berlin. Innerhalb von nur einem Jahr, in 1988, wurde in einer Gründungswelle in jeder deutschen Großstadt eine Mitwohnzentrale gegründet. Heute gibt es in Deutschland in allen großen Städten mehrere und den mittelgroßen Orten mindestens eine Mitwohnzentrale. Darüber hinaus wurden in fast jedem europäischen Land ähnliche Einrichtungen eröffnet, teilweise sogar mit der deutschen Bezeichnung "Mitwohnzentrale".

Die ursprüngliche Idee des "mitwohnens", d.h. die Untervermietung eines Raumes als Gäste- oder WG-Zimmer in der eigenen Wohnung oder die komplette Untervermietung der eigenen Wohnung z.B. für die Zeit eines Auslandaufenthaltes wurde von der Dynamik des Marktes schnell dem eigentlichen Bedarf an Angebot und Nachfrage angepasst. So wurden viele Vermieter auf die Idee gebracht, Ihren Wohnraum zu möblieren. Andererseits sind viele Firmen und Institutionen auf den Preisvorteil aufmerksam geworden und bringen ihre Mitarbeiter bei längeren Aufenthalten lieber in privaten Wohnungen unter statt in Pensionen und Hotels. Die anfallenden Gebühren für die Mitwohnzentralen haben sich dabei schnell amortisiert.

Vom gewerblichen Status zählen die Mitwohnzentralen - zumindest in Deutschland - zu den Immobilienmaklern, allerdings mit der Spezialisierung als Vermittlungsunternehmen für möblierte Zimmer, Wohnungen, Apartments, Häuser auf eine feste oder variable Mietzeit.

Im Unterschied zu "herkömmlichen" Immobilienmaklern werden die Vermittlungsprovisionen entsprechend der Miethöhe und der Nutzungsdauer gestaffelt.

Viele Mitwohnzentralen sind daher besonders für Firmen, Praktikanten, Berufseinsteiger und Probezeitabsolventen, Monteure, Gastdozenten, Zeit- und Saisonarbeiter etc. interessant, die für einen begrenzten Zeitraum, meist ein bis mehrere Monate, eine preiswerte Unterkunft in einer fremden Stadt benötigen.

Daneben gibt es zahlreiche Mitwohnzentralen, die von ihrem Angebot her auch als Reisebüros angesehen werden können. Diese vermitteln dann Unterkünfte auch für Touristen, und bieten so eine interessante Alternative zum lokalen Hotelangebot.

In Deutschland dominieren mittlerweile 2 Interessenverbände den Markt, der "Ring europäischer Mitwohnzentralen e.V." kurz REM, sowie der "Verband der Mitwohnzentralen e.V." mit vergleichbaren Mitgliederzahlen.

Überregionale und branchenübergreifende Aufmerksamkeit erregte in Deutschland das mehrjährige Gerichtsverfahren Anfang des Jahrzehnts über die strittige Nutzung der Internetdomain www.mitwohnzentrale.de, da dies einem Musterprozess gleichkam. Hier wollte ein Verband dem anderen die Nutzung dieser Domain untersagen lassen mit der Begründung, 'Mitwohnzentrale' als Gattungsbegriff sei nicht schutzfähig. Hätte der Kläger recht bekommen, wäre eine gigantische Prozesswelle zu erwarten gewesen, da hiervon viele Unternehmen, auch börsennotierte, betroffen gewesen wären. Die letzte Instanz, der Bundesgerichtshof, hat aber entschieden, wer sich eine solche Domain zuerst sichert, auch die Rechte an einem solchen Namen genießen darf. Es muss vom Rechteinhaber nur lediglich darauf hingewiesen werden, dass der Rechteinhaber und seine privilegierten Mitnutzer dieser Internet-Domain nicht repräsentativ für die jeweilige Branche sind und es noch weitere Anbieter dieses Geschäftsfeldes gibt. Zur Urteilsbegründung siehe unter http://www.bettinger.de/urteile/mitwohnzentralebgh_f.htm.