Rechtsfahrgebot
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Das Rechtsfahrgebot ist eine in Vorlage:Zitat de § Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Weisung an Verkehrsteilnehmer, die mit Fahrzeugen unterwegs sind. Es besagt, dass auf Straßen möglichst weit rechts gefahren werden muss. Hiervon kann, bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren, gemäss Vorlage:Zitat de § und Vorlage:Zitat de § Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.
In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5t zGM den Fahrstreifen frei wählen (Vorlage:Zitat de § Abs. 3 StVO).