Diskussion:Todesstrafe/Archiv/2007
{{Archiv Arabien: Strafgesetzbuch nicht genauer definiert == Also erstens Benutzer:3ecken1elfer ist einer sachlichen Diskussion auf seiner Disk. seite aus dem Weg gegangen [1] d.h es ist notwendig, dass ich hier wegen zwei Wötern (unterschiede siehe hier [2] ) einen neuen Abschnitt eröffne.
Zur Sache, Saudi-Arabien hat keine genauer definiertes Strafgesetzesbuch, Strafen für Tatbestände können stark von einander abweichen, AI ist ja nicht unumstritten aber hier ist zumindest der Teil mit den unklaren Gesetzen enthalten:
- Eine Reihe von Strafgesetzen ist unklar formuliert, so auch die, in denen es um “Sabotage” und “Korruption auf Erden” geht. Sie sind in der Fatwa Nr. 148 enthalten, die im August 1988 vom Rat der Obersten ‘Ulama’ (Eine Fatwa ist ein Erlass, der von den Obersten ‘Ulama’ (Religionsgelehrten) herausgegeben wird.) verkündet wurde. Die Fatwa sieht die obligatorische Todesstrafe für diese Vergehen vor.
- “Jede Person, die erwiesenermaßen Sabotage oder “Korruption auf Erden” begangen hat, wobei die Sicherheit gefährdet wurde durch Angriffe auf Personen und privates oder öffentliches Eigentum wie Zerstörung von Wohnungen, Moscheen, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Brücken, Munitionslagern, Wasserversorgungstanks, von Vermögenswerten wie Ölleitungen oder durch Flugzeugentführung oder Bombenattentate auf Flugzeuge.” (Der vollständige Text der Fatwa wurde in vielen Medien veröffentlicht, auch in der arabischen Tageszeitung al-Jazeera, am 30. August 1988.) [3]
(Dazu kommt bei z.b Mord das Islamische Vergeltungsrecht mit dem Blutgeld (falls man bezahlen kann und die Opfer angehörigen akzeptieren, kann man begnadigt werden ansonsten normal Kopf ab) Enten 23:37, 29. Aug 2006 (CEST)
- Enten hat wohl Recht. Es ist bekannt, dass dort, wo die Scharia eine Rolle für das staatliche Strafrecht spielt, keine abgeschlossene Kodifizierung vorliegt. D.h. es gibt zwar Strafgesetze, aber sie sind nicht für alles genau festgelegt, weil die Scharia dem Richter bei quisas (Delikten gegen Menschenleben ohne Gefährdung des Gottesrechts) große Ermessensspielräume einräumt.
- Regina Goebel, Universität Trier: Das Strafrecht der Schari´a
- Also bitte edit war einstellen, Formulierung von Enten stimmte. Jesusfreund 23:50, 29. Aug 2006 (CEST)
- Ich danke dir, normalerweiße braucht es hier nicht einmal groß Quellen da jeder der ein bisschen Ahnung vom Islamischen Recht hat, dies weiss und versteht (vorallem nach der A.Rahman sache in Afghanistan), manche verfolgen aber eben andere Absichten mit revetierungen.mfgEnten 23:59, 29. Aug 2006 (CEST)
- Die Absicht ist nur, dass die Dinge klar rüberkommen für ahnungslose Leser. Man muss ihnen erklären, was die Scharia in Bezug auf Todesstrafe offenlässt. (Und überprüf mal deine Rechtschreibung, sonst lieferst du nur Gründe für Reverts ;-) Jesusfreund 00:10, 30. Aug 2006 (CEST)
- BK herzlichen glückwunsch, enten
hast du endlich den richtigen ort für deinen beitrag gefunden. mein englisch ist weit davon entfernt, perfekt zu sein, aber deine übersetzung finde ich nicht in dem angegebenen link.
ich gehe auf deinen sonstigen beitrag nicht weiter ein, nur soviel.
strafen werden nicht für tatbestände verhängt, sondern für nachgewiesene straftaten.
auch in einem rechtsstaat kann der richter für zwei gleiche straftaten zwei unterschiedliche strafen verhängen. das hat mit der würdigung der tatumstände zu tun.
ich befürchte, dass du weder von der juristerei noch von englischen übersetzungen sehr viel verstehst.
bitte unterlass also in zukunft deine bemerkungen auf meiner diskussions-seite und revertiere nicht in diesem artikel, wenn dir die fachlichen grundlagen fehlen. 3ecken1elfer 00:11, 30. Aug 2006 (CEST)
nachtrag für jesusfreund: die todeswürdigen verbrechen werden in der von dir beigebrachten quelle sogar explizit beschrieben, und ermessensspielraum gibt es logischerweise in allen ländern mit oder ohne todesstrafe. gruss 3ecken1elfer 00:11, 30. Aug 2006 (CEST) - nachtrag nach mehrmaligen bk:@enten:du schreibst mir : dann lern lesen. tut mir sehr leid, aber an meiner lesefähigkeit liegt es nicht, wenn dein text unverständlich ist.3ecken1elfer 00:14, 30. Aug 2006 (CEST)
- BK herzlichen glückwunsch, enten
- ja sicher, was ist an dem oberen text unverständlich? Warum bist du davor systematisch einer disk. aus dem Weg gegangen?[4]
- @Jesusfreund, aehm ja sorry, bin schon etwas müde und habe mienem Mozilla Rechtschreibprüfungsteil (was ja nun mehr als nur einige bugs hat) blind vertraut, danke :). mfgEnten 00:18, 30. Aug 2006 (CEST)
Mein Auszug stammte aus der DE version, musst mal etwas googeln dann findest du sie bestimmt.Enten 00:19, 30. Aug 2006 (CEST)
Auf der Englischen quelle ist Fatwa 148 auch erwähnt:
- Arbitrary arrest and indefinite detention are facilitated by vaguely worded criminal laws. Among such laws is Fatwa No. 148 covering corruption on earth issued by the Council of Senior Ulama (Clerics) in August 1988, introducing mandatory death penalty for such offences.
Since the launch of Amnesty International's first report, the number of executions has increased by 12, bringing the total for this year so far to 25. Similarly, amputations have increased by four bringing the total for this year to nine. Enten 00:20, 30. Aug 2006 (CEST)
- diskussionen, die von dir so eröffnet werden:
Dein Unwissen und deine Absichtliche ignoranz sind schon ein starkes stück beantworte ich nicht. du bist vorgestern wegen einer beleidigung mir gegenüber bereits einmal gesperrt worden, wenn ich du wäre, würde ich hier nicht unbedingt nachhaken, sondern schön ruhig sein.
deine frage, was an deinem text unverständlich sein soll, ist sicherlich nicht ernst gemeint. frag dich lieber, was daran verständlich ist. 3ecken1elfer 00:41, 30. Aug 2006 (CEST)
- diskussionen, die von dir so eröffnet werden:
.... Gute Nacht.....Enten 00:48, 30. Aug 2006 (CEST)
- Vielen Dank, Enten, für die Belege. Ich habe den Teil in diesem Sinne nochmal überarbeitet, es fehlte sowieso noch einiges.
- Das Problem ist nicht der übliche Ermessensspielraum jedes unabhängigen Richters, sondern:
- A eine unklare Verfassung, die Scharia und Menschenrechte zugleich verankert, aber der Scharia die Rechtspraxis überlässt,
- B unklare Gesetze,
- C unklare Fatwas, die Gesetzesrang erhalten. Was z.B. ist "Verderbtheit auf Erden"? Auf dieser Basis kann ein gewöhnliches Verbrechen wie Autodiebstahl zur Gefährdung der öffentlichen (staatlichen) Sicherheit werden.
- Genaueres kann man hier finden, wenn man will:
- Strafrecht in Saudi Arabien. Von Rechtsanwalt Jörg Seifert, Dubai. In: Auslandsrundschau der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 111. Jahrgang, Walter de Gruyter & Co., Berlin 1999, Herausgeber: Prof. Dr. Albin Eser, M.C.J., Prof. Dr. Dr. Günther Kaiser, Redaktion: Dr. Barbara Huber
- Jesusfreund 11:17, 30. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe das Rechtsschule rausgemacht, da die Wahhabiten/Salafi keine Rechtsschule sind: siehe Islam und dort bei Sunniten. Enten 12:37, 30. Aug 2006 (CEST)
- Punkt 3.1 Die Wahhabiten genannte Richtung des Sunnitischen Islam ist keine Rechtsschule, aber stark an der der Hanbaliten angelehnt. Enten 12:38, 30. Aug 2006 (CEST)
- Nun, sie vertreten wohl eine etwas strengere Richtung als andere Sunniten, wenn ich das richtig verstehe. Das sollte zum Ausdruck kommen, sofern es für TS wichtig ist. MFG, Jesusfreund 12:42, 30. Aug 2006 (CEST)
Ja sie sind konservativer und sie sind eine etwas andere Strömung und Denkrichtung zugleich (sie lehnen die aschari und maturidi aqidah ab), aber sie sind keine Rechtsschule, deswegen die verbesserung, sie sehen sich auch selber nicht als Rechtsschule sondern eher als die Muslime schlechthin.Enten 13:15, 30. Aug 2006 (CEST)
Kleinigkeiten
Mir sind wäre eine Quellenangabe gut: „Im Iran sollen seit 1979 allein etwa 4.000 männliche Homosexuelle hingerichtet worden sein.“ „Rechtsexperten rechnen hier jedoch mit bis zu 8.000 weiteren, von den Behörden verschwiegenen Hinrichtungen.“ „Nach Umfragen sind derzeit 77 Prozent der Polen für die Todesstrafe“ „Nach Umfragen unterstützen ihn derzeit rund 50 Prozent der Bevölkerung.“
- Unter „Vorreiter der Abschaffung“ steht Island 1928. Unter „Staaten ohne Todesstrafe“ steht Island mit 1995.
- Ist viel Arbeit, aber vielleicht wäre es eine Idee in den Listen mit Staaten, die die TS abgeschafft haben oder nicht mehr vollstrecken jeweils hinten in Klammern das Jahr der letzten Hinrichtung schreiben. Da zwischen einem inoffiziellen Nichtpraktizieren und der offiziellen Abschaffung manchmal viele Jahrzehnte liegen (z.B. Belgien), könnte man sonst auf die Idee kommen, daß dort die TS unmittelbar davor noch vollstreckt wurde. Das kann man ja auch nach und nach machen, Rom ist ja auch nicht an einem Tag erbaut worden.
- „Darum durchläuft ein Strafverfahren für zum Tod Verurteilte in der Regel einen Weg durch mehrere Instanzen und Appellationsverfahren. Es kann daher oft Jahre oder gar Jahrzehnte dauern.“ Soweit ich weiß, sind die USA und laut Artikel Japan und Saudi-Arabien die einzigen Länder (dann bei 71 anderen Staaten), in dem solche Prozesse Jahrzehnte dauern können, da gerade die Industrieländer, die in ihren Rechtssystemen umfangreiche Berufungsmöglichkeiten haben, die Ts ja abgeschafft haben. Falls ich da falsch liege, bitte mitteilen.
- „Ingo Müller schätzte 1989“ Wer ist das? Historiker? Ai-Vorsitzender? Bitte ergänzen.
- „Zwischen 1945 und 1949 wurden die letzten Todesstrafen im Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland vollstreckt:“ Das ist falsch, weil ungenau formuliert. Gemeint ist wahrscheinlich: durch westdeutsche Behörden. Denn der Text sagt ja direkt danach, daß die TS noch später in D durch Alliierte vollstreckt wurde.
- „Luther… rief die Fürsten zum Massenmord an den Bauern auf.“ An allen? Oder nur an den am Fürstenmord beteiligten? Die Formulierung ist etwas unklar.
- Weiß jemand, wie der Buddhismus (ca. 500 Mill.Anhänger) und der Hinduismus (900 Mill.) über die Todesstrafe denken (theoretisch und praktisch)? Auch wenn der Artikel lang ist: Da sehr ausführlich auf die Einstellung des Christentums und des Islams und sogar der des mit 15 Mill. Anhängern sehr kleinen Judentums eingegangen wird, finde ich einen einzelnen Satz dazu nicht zuviel, dann hätte man alle 5 Weltreligionen abgedeckt.
- Vielleicht mal ein prinzipieller Hinweis für alle: Der Artikel ist sehr lang, die link-Sammlung unten sehr umfangreich. Es wäre gut, wenn häufiger von dem Verfahren Gebrauch gemacht würde, daß an einer Behauptung direkt zum Kapitel Referenzen verlinkt wird, sonst wird ein Nachvollziehen äußerst umständlich. Bei vielen Sätzen hätte ich mir gewünscht, daß ich wüßte, woher das stammt.
Sacht doch mal was dazu.
--amanda, 30.8.2006
- Vielen Dank, gut beobachtet. Dass der Artikel bald mal referenziert werden muss, ist klar, nur geht es wohl nicht ganz so schnell. Bitte Geduld und Mitrecherchieren. Gruß, Jesusfreund 22:56, 30. Aug 2006 (CEST)
Schweiz:
Im Artikel Todesstrafe steht, die Schweiz haette die Todesstrafe 1942 abgeschafft (Vorreiter der Abschaffung). Unte dem Subtitel "Schweiz" auf der gleichen Seite steht 20. Maerz 1992. Auf der Hauptseite von Wiki steht unter dem heutigen Datum jedoch 1991. Welches Datum gilt denn nun? Ich denke das 1942 nicht gilt, da es fuer bestimmte Militaervergehen noch galt.
Wombel, Sept. 16th 2006, Boise (USA)
Die USA ist auf orange gesetzt, aber dort werden doch auch Jugendliche mit der Todesstrafe belegt? In der Regel werden sie aber erst als Erwachsene hingerichtet, weil sich die Berufungsverfahren solange hinziehen. Trotzdem würde ich sie genauso wie China auf die gleiche Farbe setzen, weil Jugendliche zu Tode verurteilt werden. Der Tötungszeitpunkt spielt keine Rolle.
Walter, 21.09.2006
- Das Lemma behauptet das Gegenteil. Nicht gelesen? "-- [...] entschied der Supreme Court am 1. März 2005: Die Todesstrafe für zur Tatzeit unter 18-jährige widerspricht dem 8. Zusatz der Verfassung, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungsarten gegen Jugendliche verbietet. Seitdem dürfen in keinem US-Bundesstaat mehr zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet werden." --AchimP 18:12, 21. Sep 2006 (CEST)
Edkaufman, 22.9.2006
Schweiz: Das korrekte Datum ist der 20. März 1992 (quelle www.admin.ch, systematische Sammlung des Bundesrechts). Aonsonsten ist die Formulierung im betreffenden Abschnitt des Artikels korrekt. 1942 wurde sie für zivile Tatbestände abgeschafft, 1992 aus dem Militärstrafgesetz gestrichen. Die Parteizugehörigkeit (FDP ist nicht gleich FPS) des entsprechenden Nationalrates habe ich angepasst. Die letzte Hinrichtung unter Militärstrafgesetz wurde 1944 ausgeführt.
Doppelte Todesstrafe im Iran?
Steht im Artikel, dass im Iran in bestimmten Fällen, eine sogenannte "Doppelte Todesstrafe" Anwendung findet? Dabei wird die Person zunächst regulär gehenkt, kurz vor Eintritt des Todes befreit, um anschließend (wenn sie sich erholt hat) erneut aufgeknüpft zu werden. Ich kann nichts dergleichen finden.(nicht signierter Beitrag von 62.75.139.197 (Diskussion) Stefan64)
- Hast Du dafür eine Quelle? Stefan64 23:02, 23. Okt. 2006 (CEST)
- Ja: Im aktuellen Spiegel (Nr. 43 / 23.10.06) ist auf Seite 80 unter dem Titel "Demokraten in der Minderheit" etwa im mittleren Teil des Artikels zu lesen: "(...)die sogenannte zweifache Todesstrafe im Iran. Dabei wird ein Delinquent gehenkt, kurz vor dem Tod allerdings heruntergelassen und nach kurzer Zeit zum zweiten Mal aufgeknüpft. (...)". Woher der Autor allerdings seine Informationen bezieht kann ich natürlich nicht sagen. Auf Wunsch kann ich den betreffenden Abschnitt auch mal abfotografieren.
- Dazu bedarf es noch einer reputablen Bestätigung, z.B. von einer Menschenrechtsorganisation. Tagesjournalismus allein reicht da nicht (obwohl der Spiegel durchaus sorgfältig recherchiert, deshalb sollte die Quelle auch herauszufinden sein, soweit der Spiegel sie preisgeben kann). Jesusfreund 11:53, 24. Okt. 2006 (CEST)
Christliches Mittelalter
Welche Quelle unterstützt die folgende Aussage: Doch nachdem Konstantin I. 313 offiziell erlaubte und es 380 zur Staatsreligion geworden war, nahmen staatliche Exekutionen nicht ab, sondern eher zu. Gugganij 03:26, 23. Sep 2006 (CEST)
- nach Karl Barth, KD IV; dieser berief sich auf einen Historiker. Ich schau nach. Jesusfreund 03:34, 23. Sep 2006 (CEST)
- Cheers, wenn du's gefunden hast versieh' die Aussage vielleicht gleich mit einer Referenz. lg Gugganij 13:03, 23. Sep 2006 (CEST)
Polen
In Polen wurde die Todesstraffe abgeschafft am 1 September 1988, nicht in 1997 so wie in der Tabelle steht. Ich bin Pole und studiert Jura. Deshalb bin ich glaubwürdig. Sie sollen das korrigieren. Danke das stimmt nicht ich bin Professor polen wurde 1997von der Todesstrafe befreit
"Article 102 was in fact the brainchild of a right-wing politician who sympathized with convicted Nazi war criminals"
This link deserves to be added:
"Contrasting their nation's policy with that of the Americans, Germans point proudly to Article 102 of their Basic Law, adopted in 1949. It reads, simply: "The death penalty is abolished." They often say that this 56-year-old provision shows how thoroughly the postwar Federal Republic has learned -- and applied -- the lessons of Nazi state-sponsored killing. (Communist East Germany kept the death penalty until 1987.)
But the actual history of the German death penalty ban casts this claim in a different light. Article 102 was in fact the brainchild of a right-wing politician who sympathized with convicted Nazi war criminals -- and sought to prevent their execution by British and American occupation authorities. Far from intending to repudiate the barbarism of Hitler, the author of Article 102 wanted to make a statement about the supposed excesses of Allied victors' justice."
Was denken sie?
- I do not think, this piece of bad propaganda should be added to a encyclopedia, because it creates a non-existing link between the (alleged or true) facts on history of abolition of deadh sentence in germany and a german stance against american war crimes and crimes agains humanity in irak decades later. The creation of such a link might be useful in supporting the american view on deadt sentence and the crimes of bush administration.... Therefore a short and neutral explanation, who proposed the abolition of deadt sentence in germany first and under which circumstances will be adequate, but no link please. Andreas König 18:51, 28. Okt. 2006 (CEST)
Todesstrafe gegen Saddam Hussein
Vatikan: Martino, "Todesstrafe unnötig" Der Vatikan hat die Todesstrafe für Saddam Hussein scharf kritisiert. Man könne ein Verbrechen nicht mit einem anderen Verbrechen vergelten, betonte der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Kardinal Renato Raffaele Martino. Es gehe nicht um die Schuldfrage Husseins, sondern um die Frage der Notwendigkeit der Todesstrafe, sagte Martino gegenüber Radio Vatikan: "Wir gehen vom Prinzip aus: Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Gott hat es uns gegeben und nur Gott allein kann es uns wieder nehmen. Wir setzen uns immer für den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende ein. Wie auch Johannes Paul II. in 'Evangelium Vitae' gesagt hat, hat in diesen modernen Zeiten die Gesellschaft viele Möglichkeiten, Verbrecher still zu stellen, es braucht also keine Todesstrafe. Saddam Hussein hätte jetzt an den Internationalen Strafgerichtshof übergeben werden können, der die Todesstrafe nicht vorsieht. Dieses Urteil könnte also auch die an sich schon tragische Situation im Irak noch verschlimmern." Es sei "ein Irrtum" gewesen, den Prozess nicht vor einem internationalen Gericht durchzuführen, so Martino. Mit Verweis auf die Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg sagte Martino, die Frage nach Gerechtigkeit dürfe man nicht "in die Hände der Sieger" legen. (rv)
Austerlitz 88.72.10.8 15:33, 18. Nov. 2006 (CET) is recht so
Abschaffung der Todesstrafe in Polen
In der Tabelle steht als Datum 1997, oben wurde das bereits von einem aus Polen stammenden Studenten gerügt, ohne Antwort und ohne Erfolg. Nach der Angabe hier wurde die Todesstrafe in Polen 1989 abgeschafft [5]. Austerlitz 88.72.10.8 15:44, 18. Nov. 2006 (CET)
Singapur
Der Abschnitt über Singapur enthält Text aus einem am 22. November 2006 von Benutzer:HDara unter Mitarbeit von Benutzer:Fairway erstellten und mittlerweile gelöschten Artikel Todesstrafe in Singapur. Stefan64 22:12, 23. Nov. 2006 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.todesstrafe.de/thema/geschichte/
- In Todesstrafe on 2006-11-09 17:39:18, 404 Not Found
- In Todesstrafe on 2006-11-28 03:04:34, 404 Not Found
--Zwobot 04:05, 28. Nov. 2006 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.todesstrafe.de/thema/buch/jahrbuch-2004.php
- In Todesstrafe on 2006-11-09 17:39:18, 404 Not Found
- In Todesstrafe on 2006-11-28 03:04:34, 404 Not Found
--Zwobot 04:05, 28. Nov. 2006 (CET)
Toter Weblink
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- http://bar.panya.de/Members/cboulanger/todesstrafe/bibliographie
- In Todesstrafe on 2006-11-09 17:39:27, 404 Not Found
- In Todesstrafe on 2006-11-28 03:04:34, 404 Not Found
--Zwobot 04:05, 28. Nov. 2006 (CET)
Kolonialrecht?
Habe mal folgenden Halbsatz hierher ausgelagert: "die altes Kolonialrecht aus Europa fortsetzen oder eine Form der islamischen Schari'a als Staatsrecht haben,"
Im darauf folgenden Text finden sich aber nur Beispiele aus islamischen Staaten. Der Bezug auf Kolonialrecht wird weder durch Beispiele oder Quellen belegt. --Balu 08:34, 30. Nov. 2006 (CET)
Unklarer Bezug
"Dort wurde 2002 ein Kindesmörder zum Tod verurteilt, aber noch nicht hingerichtet." Wo ist "dort"? --Balu 08:39, 30. Nov. 2006 (CET) 08:39, 30. Nov. 2006 (CET)
Korrigierbarkeit von Strafen
Als DAS Hauptargument gegen die Todesstrafe wird im Artikel genannt, dass eine Korrektur nicht möglich sei. Das ist argumentativer Blödsinn. Bis auf Geldstrafen sind ALLE Strafen unumkehrbar. Prügelstrafen, Freiheitsstrafen, Zwangsarbeit, Ehrenstrafen ("aliud semper haeret"), Pranger, etc. All das ist grundsätzlich irreversibel. Eine Freiheitsstrafe kann nicht rückgängig gemacht werden, es handelt sich dabei um geraubte, verlorene Lebenszeit, die ebenso unwiederbringlich verloren ist, wie das Leben eines Hingerichteten. Selbst bei Geldstrafen kann der zeitliche Versatz zwischen Zahlung und Rückzahlung unumkehrbare Fakten schaffen.
Was möglich ist, ist dass man bei einer Freiheitsstrafe nach einiger Zeit einen Teil der Strafe aufhebt (Reststrafe) oder eine Entschädigung bezahlt. Aber all das kehrt die Strafe nicht etwa um. Bei einem so wichtigen Argument gegen die Todesstrafe kann erwartet werden, dass dieses logisch sauber formuliert wird. Ansonsten handelt es sich nämlich um einen POV, der hier überhaupt nichts verloren hat. Es ist schon schlimm genug, hier einen Wikipedia-Artikel zu haben, der sich wie ein Werbefeldzug gegen die Todesstrafe liest. Und dann wird auch noch mit schlampigen Argumenten gearbeitet.
Im Artikel heißt es:
"Die Endgültigkeit der Todesstrafe macht jedoch deren nachträgliche Korrektur unmöglich."
Diese Formulierung suggeriert, dass es bei anderen Strafarten anders wäre, und das ist schlicht und ergreifend FALSCH. Dazu braucht man auch keine rechtswissenschaftlichen Quellen zitieren, das ergibt sich unmittelbar aus der Natur der Sache.
Die Unumkehrbarkeit von Strafe ist eine Mahnung an die Qualität des rechtsstaatlichen Prozesses, kein Argument für oder gegen eine bestimmte Strafart! Diese Formulierung sollte überarbeitet werden!
Karte aktuell?
Entspricht die Karte dem aktuellen Stand der Gesetzgebung? Hat Russland die Todesstrafe nicht abgeschafft?