Neustoff
Neustoff (engl. New chemical substance) ist ein Begriff aus dem Chemikalienrecht.
Neustoffe sind solche Stoffe, die nach dem Inkrafttreten des jeweiligen nationalen Chemikaliengesetzes auf den Markt gekommen sind. Diese werden rechtlich anders (meist strenger) reguliert, als solche, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf dem Markt waren.
In der Europäischen Union versteht man unter Neustoffen solche Stoffe, die nach dem 18. September 1981 innerhalb der EG auf den Markt gekommen sind. Alle diese Stoffe sind im Europäischen Neustoffinventar (ELINCS) aufgeführt.
Um einen Neustoff in der Europäischen Union in Verkehr bringen zu dürfen, muss dieser also erst angemeldet werden. Diese Anmeldung muss die Ergebnisse von physikochemischen, toxikologischen und ökotoxikoloischen Prüfungen enthalten. Der Umfang der Prüfungen ist von der beabsichtigten in Verkehr gebrachten Jahresmenge des Stoffes abhängig. Je höher die Menge desto mehr Prüfungen müssen durchgeführt werden. Die Einzelheiten sind in der Europäischen Richtlinie 92/32/EG festgelegt.
Durch die bevorstehende Erneuerung des Europäischen Chemikalienrechts soll erreicht werde, dass Altstoffe genauso streng wie Neustoffe bewertet werden. Dieses zukünftige Europäische Industriechemikalienrecht wird REACH (Registration, Evaluation, and Authorisation of Chemicals) genannt.