Zum Inhalt springen

Medizinisch-Psychologische Untersuchung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Dezember 2006 um 11:33 Uhr durch 89.48.33.182 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU) überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die offizielle Bezeichnung im Straßenverkehrsgesetz lautet „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung).

Aufgabenstellung

Die MPU ist kein Intelligenztest. Bei der Beurteilung der Fahreignung stehen Fragen der Verhaltens- und Einstellungsänderung im Vordergrund, nicht intellektuelle Fähigkeiten. Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie z. B. die Zuverlässigkeit. Er ist nicht mit charakterlicher Eignung gleichzusetzen.

Verkehrsexperten definieren „Fahreignung“ als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.

Zweck eines MPU-Gutachtens ist die Prognose der zukünftigen Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch aktuelle verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Befunde (in der Regel Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen) ausgeräumt werden können, ist die Prognose günstig. Eine Prognose ist eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die "Fakten" sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Diese muss vor der Durchführung einer MPU in der Begutachtungsstelle für Fahreignung vorliegen.

Das Fahreignungsgutachten bereitet die Entscheidung über die Neuerteilung oder den Entzug der Fahrerlaubnis vor; es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörde. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins, ob das Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist. Es muss den festgelegten formalen und inhaltlichen Standards genügen. Gutachten, die den Qualitätsstandards im Einzelfall nicht entsprechen oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, müssen von der Fahrerlaubnisbehörde nicht akzeptiert werden.

Hilfsangebote in der Sperrfrist

Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat, muss nach deutscher Rechtslage durch ein MPU-Gutachten nachweisen, dass er wieder geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dass nach Ansicht der Gutachter (Verkehrspsychologe und Verkehrsmediziner) die ursächlichen Probleme also nicht mehr bestehen. Der Weg der MPU-Vermeidung durch den Führerscheinerwerb im europäischen Ausland ist nach geltender Rechtslage möglich, kann aber erst nach Ablauf der Sperrfrist beschritten werden. Dies ist eine relativ kostspielige Alternative, die aufgrund der noch nicht endgültig geklärten Rechtslage ein gewisses Restrisiko beinhaltet. Zwar liegen die Durchfallquoten der von seriösen Anbietern betriebenen EU-Fahrschulen angeblich im einstelligen Prozentbereich, bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb eines Auslandsführerscheins kann die Nutzung in Deutschland aber später untersagt werden.

Gleich zu Beginn der Sperrfrist sollten Betroffene deshalb an kostenlosen Informationsveranstaltungen der MPU-Stellen [1] teilnehmen oder verkehrspsychologische Beratung [2] in Anspruch nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen. Bei Informationsveranstaltungen werden der allgemeine Ablauf und die Hintergründe der Untersuchung erläutert. Die Erfolgskriterien werden konkret benannt. Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) werden angesprochen, ebenso der Auslandsführerschein und Führerscheintourismus. Bei der verkehrspsychologischen Beratung steht dagegen die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel der seriösen Beratung ist nicht nur die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive (Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten).

Neue Bestrebungen gehen dahin, in bestimmten Fällen (z. B. einmalige Fahrt unter Alkoholeinfluss mit niedriger Promille) frühzeitig in der Sperrfrist verkehrspsychologische Beratung und Therapie anzubieten, um die Sperrfrist abzukürzen. Bei entsprechender Vorbereitung ist auch eine Sperrfristverkürzung in vielen Fällen realisierbar (siehe „Der Testknacker bei Führerscheinverlust“, S. 76 ff.) [3].

Veranlassung und Durchführung der MPU

Eine MPU wird bei etwa 0,2 % aller Fahrer jährlich veranlasst, annähernd die Hälfte davon sind "Zweituntersuchungen". Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ließen im Jahr 2005 insgesamt 104.325 Kraftfahrer (von etwa 50 Millionen) eine MPU durchführen, ein Rückgang von 6 % gegenüber 2004. Im Großteil der Fälle liegen schwerwiegende Auffälligkeiten und/oder Regelverstöße im Straßenverkehr vor, die bei Gerichten oder Fahrerlaubnisbehörden erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auslösen.

61 % aller Fragestellungen hatten Alkohol zum Inhalt, 17 % Drogen und der Rest auffälliges Verhalten, Straftaten oder körperliche Gebrechen. Bei erstmalig aufgefallenen Alkoholfahrern gab es 2005 gegenüber 2004 einen Rückgang um 12 %, bei Wiederholungsfällen um 9 %; im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der wegen Drogenfragestellung durchgeführten Untersuchungen um 8 % zu. [4].

Die wichtigsten Untersuchungsanlässe sind (in der Reihenfolge der Häufigkeit):

Anlass / Fragestellung Beschreibung
Alkohol Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen mehr als 60% aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2004).
Drogen Ein Kraftfahrer ist unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden ist (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch)
Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten Mehr als 18 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg
Strafrechtliche Auffälligkeiten Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen

Weitere Untersuchungsanlässe können z. B. die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis oder körperliche/psychische Erkrankungen/Behinderungen sein. Die Kosten der Untersuchung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt und in allen Untersuchungsstellen einheitlich.

Nach der Beantragung der Neuerteilung sendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an eine frei wählbare MPU-Stelle, die wiederum das fertige Gutachten an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber) schickt. Nach Vorlage des positiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle wird der bereits beantragte Führerschein in der Regel unmittelbar ausgehändigt.

Die Durchführung der MPU dauert in der Regel 3–4 Stunden. Die Reihenfolge der Untersuchungsteile (Testdiagnostik, ärztliche Untersuchung, psychologisches Gespräch) kann variieren. Der aktuelle Sachstand wird im Regelfall am Untersuchungstag unter Vorbehalt mitgeteilt, da in der Regel noch nicht alle Befunde vorliegen. Das Gutachten wird dem Auftraggeber zugesandt, der es an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben kann. Die Führerscheinakte wird parallel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt. Der Zeitrahmen bis zur Zusendung des Gutachtens soll 14 Tage nach der Untersuchung nicht überschreiten.

Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen:

Untersuchung Beschreibung
Verkehrsmedizin Im medizinischen Teil wird auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Dazu führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. labormedizinische Verfahren (z. B. Blutabnahme, Urin-Drogenscreening) durch. Häufig geht es darum, einen angegebenen vollständigen Verzicht auf Alkohol oder Drogen verkehrsmedizinisch zu belegen. Hierfür werden Drogenscreenings (Haar- oder Urinanalysen), mit denen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch nach Monaten nachweisen lassen, und Alkoholscreenings (Leberwerte, seltener auch EtG oder CDT) eingesetzt.
Verkehrspsychologie Im psychologischen Gespräch geht es um Einsicht in das frühere Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Das Gespräch muss für das Gutachten aufgezeichnet werden (dies erfolgt häufig am Computer). Untersuchungsstellen sollten dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Aufzeichnungen gegenzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Leistungsdiagnostik Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer werden körperliche Leistungen (Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit) getestet

Viele MPU-Stellen bieten zusätzlich an bestimmten Wochentagen kostenlose Informationsabende an, um die Betroffenen aus erster Hand zu informieren. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich. Hierbei werden in der Regel auch zusätzliche Beratungsgespräche und Vorbereitungsmaßnahmen lokaler Institutionen vorgestellt. Alle diese Angebote dienen, so die Begutachtungsstellen, dem Ziel, Spannungen und Ängste im Vorfeld einer MPU zu reduzieren.

Bestehensquoten und Wirksamkeit

Nach Mitteilung der zuständigen Akkreditierungsstelle Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führte die MPU im Jahr 2004 bei 62,6 % aller Untersuchungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Der Anteil der positiven Gutachten lag dabei bei 46,4 %, weitere 16,2 % der MPU-Teilnehmer erhielten ihren Führerschein nach einem zusätzlichen Nachschulungskurs zurück (offizielle Bezeichnung: „Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für auffällige Kraftfahrer“).

Eine qualifizierte Vorbereitung kann wesentlich dazu beitragen, Ängste abzubauen und durch bessere Kenntnis der Anforderungen die Voraussetzungen für eine günstige Fahreignungsprognose zu verbessern. Dies wird durch Studien belegt, bei denen die Bestehensquoten von qualifiziert vorbereiteten mit nicht vorbereiteten MPU-Absolventen verglichen werden. Die Qualität der Vorbereitung ist jedoch nicht einheitlich. Es sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, welche Form der Vorbereitung seriös und zielführend ist (siehe auch den Abschnitt „Verbraucherschutz“).

Die Wirksamkeit der MPU wird unterschiedlich beurteilt. Nach einer von einem MPU-Anbieter durchgeführten empirischen Studie zur Legalbewährung verlieren 18,8 % der alkoholauffälligen Kraftfahrer innerhalb von nur drei Jahren nach bestandener MPU erneut den Führerschein durch Fahren unter Alkoholeinfluss - in vielen Fällen in Kombination mit einem Unfall [5]. Auch Aussagen, nach denen jeder Dritte oder gar jeder zweite Alkoholfahrer nach einer positiven MPU erneut rückfällig wird[6], werden durch Fachliteratur gestützt [7].

Die Angaben zur Dunkelziffer bei alkoholauffälligen Fahrern schwanken zwischen 1:1000 und 1:60. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Fahrten unter Alkoholeinfluss ist aufgrund der geringen polizeilichen Kontrolldichte somit sehr niedrig. Jede Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle erhöht die Wahrscheinlichkeit der nächsten Fahrt, Alkohol am Steuer ist ein Seriendelikt [8].

Das Für und Wider von "zu viele fallen durch" und "zu viele werden positiv" ist eine Frage persönlicher Wertmaßstäbe und gesellschaftlicher Sicherheitsbedürfnisse. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 11 % der tödlichen Unfälle auf Alkoholeinfluss zurückzuführen.[9]. . Trotz einer Rückfallquote von 18,8 % innerhalb von nur drei Jahren nach positiver MPU sehen die MPU-Befürworter Wirksamkeit der MPU als ausreichend belegt. Hierfür wird häufig eine angebliche 35 %ige Grundrate bei "Ersttätern", die keine MPU in Anspruch genommen haben angeführt. [10].

Berichterstattung in den Medien

In der Boulevardpresse und an Stammtischen wurde die MPU unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt, weil sie im Verkehrsrecht der 1950er und 1960er Jahre vor allem dann gefordert wurde, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber zum dritten Mal die Prüfung nicht bestanden hatte (so genannte Prüfungsversager). Diese verwaltungsrechtliche Regelung wurde jedoch etwa zeitgleich mit der Theorie der „Unfallpersönlichkeit“ (so genannte „Konflikt-Unfäller“ und „Affekt-Unfäller“ mit ausgeprägter Veranlagung zu Unfällen) abgeschafft, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen statistisch nicht nachweisbar war. Da die Unfallzahlen mit zunehmender Motorisierung in Deutschland stark anstiegen (absoluter Höhepunkt 1973: ca. 20.000 Getötete im Straßenverkehr), verschob sich der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die Hauptrisikofaktoren im Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und andere Verkehrsauffälligkeiten wie überhöhte Geschwindigkeit.

Journalisten tragen auch heute noch zur Verbreitung des Begriffes „Idiotentest“ bei, indem sie Nachrichten über prominente Betroffene oder spektakuläre Ereignisse unter dem Deckmantel der Information in den Medien platzieren. In der Regel handelt es sich um Boulevardblätter, für die Political correctness und Seriosität keinen großen Wert haben.

Meinungsbildend sind auch die so genannten „MPU-Foren“ im Internet, in denen Betroffene ihre persönlichen Probleme und Erfahrungen öffentlich darlegen und Informationen austauschen.

Aufgrund des Phänomens Führerscheintourismus wollen einige Vetreter der MPU-Industrie hier eine Trendwende in der öffentlichen Meinung zugunsten der MPU erkennen. Hierzu wird von der MPU-Lobby auch versucht die Begriffe „Fahreignungsprüfung“ (in bewusster Analogie zur Fahrerlaubnisprüfung) und „Alkohol-TÜV“ zu verankern. Gerade mit dem letztgenannten Ausdruck wird dabei versucht, der Offentlichkeit eine Objektivität des Prüfungsverfahrens zu suggerieren. Die MPU wird - so zumindest die MPU-Lobby - nun auch von den renommierten deutschen Autofahrerverbänden (ADAC, AvD) positiver bewertet. Ob dies auf eine stärkere Anerkennung ihres Beitrag zum hohen Verkehrssicherheitsstandard in Deutschland oder auf den Einfluss der Fahrlehrerverbände zurückzuführen ist lässt sich nur schwer beurteilen. (vgl. auch die aktuellen Medienberichte zum Thema Verkehrssicherheit, MPU, Führerscheintourismus etc. [11]).

Kritik und Gerüchte

Manche Leute werfen dem Testverfahren völlige Willkür vor: Die gestellten Fragen seien indiskret und würden das gesamte Privatleben ausleuchten.

Die MPU erfolgt jedoch strikt anlassbezogen und erhebt nur diejenigen Untersuchungsbefunde, die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung notwendig sind.

Über den Ablauf einer MPU kursieren zahllose unzutreffende Geschichten und Erzählungen, insbesondere über unlösbare Aufgaben oder absichtliche „Fallen“ während der Gespräche. Einige der häufigsten Falschmeldungen und ´MPU-Mythen´

  • „Kugeltest“: Angeblich muss der MPU-Kandidat versuchen, zwei Kugeln aufeinander zu stellen (was physikalisch unmöglich ist), und fällt durch, sobald er die Kugeln auch nur berührt. Einen solchen „Test“ hat es bei der MPU nie gegeben, er ist frei erfunden.
  • Persönlichkeitsfragebogen oder Aggressionsfragebogen: Angeblich muss ein MPU-Kandidat einen dieser Fragebögen ausfüllen, anhand dessen das Ergebnis der Untersuchung bereits vorab festgelegt wird. Derartige Fragebögen existierten lediglich während einer kurzen Versuchsphase in den 1970er-Jahren und wurden bald wieder abgeschafft. Es gibt bei einer MPU zwar kurze Fragebögen, die sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen (Beruf, biografische Angaben) oder auf die Verkehrsvorgeschichte und eventuelle Erkrankungen eingehen. Sie dienen aber vor allem als Leitfaden für das Gespräch, und die schriftlichen Angaben werden vor der Übernahme in das Gutachten noch einmal ausdrücklich besprochen.

Auch existiert entgegen allen Gerüchten kein fester Fragenkatalog, den ein Gutachter abfragt. Jeder Antragsteller wird individuell nach seiner Problematik auf selbstkritische Einsichtsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und – je nach der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde – auf seine Konsumgewohnheiten oder die Stabilität einer begonnenen Verhaltensänderung hin überprüft.

Derartige Gerüchte fördern die Verbreitung des Begriffs „Idiotentest“ im Volksmund. Weitere häufige Behauptungen und die Stellungnahmen der MPU-Befürworter dazu:

Kritische Argumente Stellungnahme der MPU-Befürworter
„Die Beurteilung ist reines Glücksspiel Die Begutachtungsstellen für Fahreignung sind an bundesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe gebunden, die veröffentlicht und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verbindlich vorgeschrieben sind (siehe unten). Diese Akkreditierung trägt wesentlich dazu bei, dass die Begutachtung einheitlich und vergleichbar erfolgt. Da Menschen ihr Verhalten und ihre Einstellungen ändern können, ist es gerade keine Glücksache, ob ein Gutachten positiv ausfällt.
„Man darf nicht die Wahrheit sagen“ Zuverlässige Angaben sind für eine günstige Prognose notwendig. Mangelnde Glaubhaftigkeit muss im Gutachten dargestellt werden und kann nicht zu einem günstigen Gutachtenergebnis führen. Bei frei erfundenen Geschichten oder Bagatellisierung der Probleme fällt das Ergebnis meist negativ aus.
„Man hat sowieso keine Chance durchzukommen“ Gutachter müssen neutral und objektiv beurteilen und sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gültigen Beurteilungskriterien orientieren. Erforderlich ist aber die Mitwirkung des Betroffenen: Er muss die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten und die gezogenen Konsequenzen benennen und bei Bedarf objektive Nachweise (Leberwerte, Screenings) beibringen.
„Die medizinische Untersuchung und der Reaktionstest sind wissenschaftlich fundiert und faktenorientiert, das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter beruht dagegen nicht auf Erkenntnissen und ist von der Qualifikation und Tagesverfassung des Gutachters abhängig“ MPU-Gutachter entscheiden stets im Team (Arzt und Psychologe). Erkenntnisse ergeben sich zunächst aus der sorgfältigen Analyse der Vorgeschichte der früheren Verkehrsverstöße und den Forschungsergebnissen zur Wiederholungswahrscheinlichkeit nach gravierenden Verkehrsverstößen und Verkehrsstraftaten. Im zweiten Schritt müssen diese Erkenntnisse mit den individuellen Befunden abglichen werden, um das Wiederholungsrisiko im Einzelfall zu beurteilen. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter und die Einheitlichkeit der Begutachtung werden im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft.
„Auch jahrelange unauffällige Fahrpraxis zählt nicht“ Tests sind objektive und Zeit sparende Verfahren, um die aktuelle Leistungsfähigkeit zu belegen. Sie werden ausführlich erklärt und beginnen erst nach einer Übungsphase. Bei erkennbaren Leistungsdefiziten, z. B. im Bereich der Reaktionsschnelligkeit, kann aber auch durch eine zusätzliche Beobachtung des Fahrverhaltens (praktischer Fahrtest) festgestellt werden, ob der Betreffende diese durch seine Erfahrung im Straßenverkehr ausgleichen kann
„Psychologen sind Leute, die mit dem Ziel der Eigendiagnostik ihrer persönlichen Defizite das Studium der Psychologie gewählt haben. Sie benötigen MPU-Probanden zu ihrer permanenten Selbstbestätigung bzw. Selbstüberhöhung und sind daher grundsätzlich ungeeignet, ein objektives Urteil abzugeben“ Ein Psychologiestudium ist wissenschaftlich anspruchsvoll. Zur "Eigendiagnose und -therapie" ist es ungeeignet. Psychologen lernen im Studium, objektiv zu urteilen und ihre Entscheidungen wissenschaftlich zu begründen. In Gutachten zur Fahreignung kommt es in erster Linie auf die ´Verkehrsbiografie´ des Betreffenden an (die ´Aktenlage´). Der Gutachter hilft dem „Probanden“ in der MPU, vor dem Hintergrund seiner Aktenlage geeignete Argumente zu finden, die gegen eine Wiederholung dieser Vorfälle in der Zukunft sprechen. Diese Argumente müssen fachlich belegt und tragfähig sein, die Begründung überprüfbar und fachlich nachvollziehbar. Gefälligkeitsgutachten sind unzulässig.

Verbraucherschutz

Mit der Angst vor der MPU werden Geschäfte gemacht. Selbst Unternehmen, die sich als seriös verstehen, nutzen den diskriminierenden Begriff „Idiotentest“ für ihr Marketing. Das Internet bietet zahllose Möglichkeiten, um unseriöse Angebote zu platzieren (Stichworte: Abzocke, Geld-zurück-Garantien, Auslandsführerschein). Angesichts der zahllosen, schwer einschätzbaren Beratungsangebote gibt der Berufsverband BDP - nach seiner Selbsteinschätzung - zuverlässige und sinnvolle Hinweise zum Verbraucherschutz (vgl. auch [12]).

Der BDP führt ein Register aller amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater in Deutschland (vgl. Suchfunktion [2]). Auch objektive und hilfreiche Ratgeberliteratur [3] wird angeboten.

Eine Übersicht über sämtliche MPU-Stellen in Deutschland kann ebenfalls über eine Suchfunktion [1] des BDP abgerufen werden (siehe unten). Alle dort aufgeführten Stellen sind akkreditiert und amtlich anerkannt. Ihre Gutachten werden von den Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland akzeptiert.

Sie stehen untereinander im direkten Wettbewerb, der sich angesichts der geregelten Preise (vgl. GebOSt) vor allem über Kundenempfehlungen und kundengerechte Bearbeitung abspielt. In Großstädten wie Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Frankfurt agieren zwischen vier und sechs Anbieter, in Berlin inzwischen sogar mehr als zehn.

Seit einiger Zeit sind auf dem MPU-Markt allerdings wieder massive Monopolisierungstendenzen zu beobachten, da insbesondere der TÜV die durch den Rückgang der Untersuchungszahlen aufgetretenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten anderer Anbieter ausnutzt und diese aufkauft. [13] Einige selbstkritische MPU-Befürworter befürchten, dass hierdurch viele gute Ansätze wie z.B. ein schriftliches Gesprächsprotokoll sowie das Recht auf Gesprächsergebnismitteilung hierdurch gestorben sein werden. [14]



Hilfreiche Hinweise für eine kundenorientierte, fachkundige und menschliche Behandlung der betroffenen Antragsteller finden sich in den Erfahrungsberichten der einschlägigen MPU-Foren[15] (Beispiele: Persönliche Erfahrungsberichte und MPU-Chroniken).

Alle MPU−Stellen, nach Städten geordnet (Quelle: BDP - Sektion Verkehrspsychologie)                                                     
  1. MPU    52064 Aachen   TÜV Nord AG   Friedlandstraße 18   Tel.: 0241 / 409929-0
  2. MPU    52070 Aachen   TÜV Rheinland Gruppe   Krefelder Straße 225   Tel.: 0241 / 1825-298
  3. MPU    73430 Aalen   TÜV SÜD Life Service   Stuttgarter Str. 6   Tel.: 07361 / 66430
  4. MPU    59821 Arnsberg   TÜV Nord AG   Laurentiusstraße 2   Tel.: 02931 / 53005-0
  5. MPU    63739 Aschaffenburg   TÜV SÜD Life Service   Weißenburger Str. 38   Tel.: 06021 / 3094 -0
  6. MPU    86150 Augsburg   TÜV SÜD Life Service   Halderstraße 23   Tel.: 0821 / 3432900
  7. MPU    97980 Bad Mergentheim   TÜV SÜD Life Service   Daimlerstr. 7   Tel.: 07931 / 9883-0
  8. MPU    23843 Bad Oldesloe   TÜV Nord AG   Hindenburgstraße 3   Tel.:
  9. MPU    72336 Balingen   TÜV SÜD Life Service   Wilhelmstr. 34   Tel.: 07433 / 9682-0
  10. MPU    2625 Bautzen   DEKRA e.V.   Löbauer Str. 75   Tel.: 03591 / 278-18
  11. MPU    2625 Bautzen   TÜV SÜD Life Service   Wallstraße 14   Tel.: 03591 / 42456
  12. MPU    95444 Bayreuth   TÜV SÜD Life Service   Wittelsbacherring 10   Tel.: 0921 / 75995-51
  13. MPU    95445 Bayreuth   BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH   Kulmbacher Straße 11   Tel.: 0228 / 40072-21
  14. MPU    10117 Berlin   TÜV Nord AG   Georgenstraße 24   Tel.: 030 / 209168-0
  15. MPU    10243 Berlin   DEKRA e.V.   Warschauer Straße 33   Tel.: 030 / 20053-813
  16. MPU    10623 Berlin   AVUS GmbH   Carmerstr. 1   Tel.: 030 / 43 72 72 3
  17. MPU    12159 Berlin   IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF   Rheinstraße 16   Tel.: 030 / 8510276-11
  18. MPU    12681 Berlin   IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF   Allee der Kosmonauten 47   Tel.: 030 / 54783-197
  19. MPU    13158 Berlin   AVUS GmbH   Frühlingstr. 8   Tel.: 030 / 98 19 3126
  20. MPU    13405 Berlin   DEKRA e.V.   Kurt-Schumacher-Damm 28   Tel.: 030 / 417841-75
  21. MPU    10969 Berlin-Kreuzberg   PIMA GmbH   Ritterstraße 3   Tel.: 030 / 69569080
  22. MPU    10178 Berlin-Mitte   TÜV Rheinland Gruppe   Alexanderplatz 6, Eingang C   Tel.: 030 / 247578-0
  23. MPU    10789 Berlin-Schöneberg   TÜV Rheinland Gruppe   Tauentzienstraße 3   Tel.: 030 / 235140-0
  24. MPU    57518 Betzdorf   PIMA GmbH   Wilhelmstraße 122   Tel.: 02741 / 937930
  25. MPU    33609 Bielefeld   TÜV Nord AG   Böttcherstraße 11   Tel.: 0521 / 786-239
  26. MPU    55765 Birkenfeld   TÜV Rheinland Gruppe   Feckweilerhaide 15   Tel.: 06782 / 993114
  27. MPU    44787 Bochum   PIMA GmbH   Gerberstraße 2-20   Tel.: 0234 / 6105350
  28. MPU    44789 Bochum   TÜV Nord AG   Universitätsstraße 74 a   Tel.: 0234 / 2897557
  29. MPU    53111 Bonn   PIMA GmbH   Friedrichstraße 32   Tel.: 0228 / 37283-20
  30. MPU    53123 Bonn   TÜV Rheinland Gruppe   An der Burg Medinghoven   Tel.: 0228 / 6480351
  31. MPU    53225 Bonn   BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH   Herbert-Rabius-Straße 1   Tel.: 0228 / 40072-22
  32. MPU    38102 Braunschweig   TÜV Nord AG   Kurt-Schumacher-Straße 21   Tel.: 0531 / 70733-3
  33. MPU    38102 Braunschweig   VPI Verkehrspsychologisches Institut GmbH   Berliner Platz 12-16   Tel.: 0531 / 701770
  34. MPU    28195 Bremen   TÜV Nord AG   Schüsselkorb 26/27   Tel.: 0421 / 33495-5
  35. MPU    28205 Bremen   Klinikum-Bremen-Mitte gGmbH - Rechts- und Verkehrsmedizin   Bismarckstr. 223   Tel.: 0421 / 4974420
  36. MPU    27570 Bremerhaven   TÜV Nord AG   Elbestraße 30   Tel.: 0421 / 33495-5
  37. MPU    9111 Chemnitz   TÜV SÜD Life Service   Bahnhofstr. 12   Tel.: 0371 / 67527-0
  38. MPU    9116 Chemnitz   TÜV Rheinland Gruppe   Michaelstr. 71   Tel.: 0371 / 2673946
  39. MPU    9119 Chemnitz   DEKRA e.V.   Neefestr. 131   Tel.: 0371 / 3513-233
  40. MPU    3044 Cottbus   DEKRA e.V.   Gewerbeweg 7   Tel.: 0355 / 87732-56
  41. MPU    3048 Cottbus   TÜV Rheinland Gruppe   Vetschauer Straße 17   Tel.: 0355 / 25241
  42. MPU    15806 Dabendorf   TÜV Rheinland Gruppe   Am Bahnhof   Tel.: 03377 / 202024
  43. MPU    64283 Darmstadt   TÜV Hessen   Adelungstraße 23   Tel.: 06151 / 859393
  44. MPU    64285 Darmstadt   TÜV Rheinland Gruppe   Niebergallweg 30   Tel.: 06151 / 5011797
  45. MPU    94469 Deggendorf   BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH   Ulrichsberger Straße 17   Tel.: 0228 / 40072-21
  46. MPU    94469 Deggendorf   TÜV SÜD Life Service   Zieglerstraße 2b   Tel.: 0991 / 2979-165
  47. MPU    17109 Demmin   BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH   Clara-Zetkin-Straße 8   Tel.: 0228 / 40072-23
  48. MPU    6844 Dessau   TÜV Nord AG   Zerbster Straße 37   Tel.: 0345 / 2029101
  49. MPU    6847 Dessau   DEKRA e.V.   Ernst-Zindel-Str. 8   Tel.: 0340 / 55052-34
  50. MPU    44137 Dortmund   TÜV Nord AG   Hansastraße 7 - 11   Tel.: 0231 / 91443034
  51. MPU    1069 Dresden   TÜV SÜD Life Service   Wiener Platz 6   Tel.: 0351 / 4941425
  52. MPU    1239 Dresden   DEKRA e.V.   Köhlerstr. 18   Tel.: 0351 / 2855-183
  53. MPU    1277 Dresden   TÜV Rheinland Gruppe   Schandauerstr. 43   Tel.: 0351 / 3125335
  54. MPU    47051 Duisburg   TÜV Rheinland Gruppe   Schwanenstr. 19   Tel.: 0203 / 2808817
  55. MPU    47058 Duisburg   TÜV Nord AG   Meidericher Straße 14 - 16   Tel.: 0203 / 304-291
  56. MPU    40210 Düsseldorf   TÜV Rheinland Gruppe   Konrad-Adenauer-Platz 10   Tel.: 0211 / 1711950
  57. MPU    40210 Düsseldorf   MPU GmbH   Konrad-Adenauer-Platz 12   Tel.: 0211 / 9365437 0800 / 6781111
  58. MPU    40210 Düsseldorf   TÜV Nord AG   Konrad-Adenauer-Platz 11   Tel.: 0211 / 936567-0
  59. MPU    99817 Eisenach   TÜV SÜD Life Service   Bahnhofstraße 31   Tel.: 03691 / 724890
  60. MPU    99817 Eisenach   TÜV Thüringen e.V.   Clemensstraße 8   Tel.: 0361 6544069-0
  61. MPU    25337 Elmshorn   TÜV Nord AG   Bismarckstraße 13   Tel.: 0431 / 666686-0
  62. MPU    4910 Elsterwerda   DEKRA e.V.   Elsterstraße 21   Tel.: 03533 488428
  63. MPU    99084 Erfurt   TÜV Thüringen e.V.   Anger 74/ 75   Tel.: 0361 / 6461031
  64. MPU    99092 Erfurt   DEKRA e.V.   St.-Christophorus-Str. 3   Tel.: 0361 74324-70
  65. MPU    99099 Erfurt   TÜV SÜD Life Service   Spielbergtor 12d   Tel.: 0361 6544069-0
  66. MPU    37269 Eschwege   TÜV Hessen   Elsa-Brandström-Str. 1   Tel.: 0561 / 2091482
  67. MPU    45127 Essen   TÜV Rheinland Gruppe   Deutschlandhaus, Lindenallee 10   Tel.: 0201 / 2698163
  68. MPU    45128 Essen   IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH   Rolandstr. 7-9   Tel.: 0201-2697747
  69. MPU    45138 Essen   TÜV Nord AG   Steubenstraße 53   Tel.: 0201 / 8301919
  70. MPU    73728 Esslingen   TÜV SÜD Life Service   Berliner Straße 4   Tel.: 0711 / 396927-0
  71. MPU    60311 Frankfurt   AVUS GmbH   Am Salzhaus 4   Tel.: 069 / 13 38 87 0
  72. MPU    15234 Frankfurt (Oder)   TÜV Rheinland Gruppe   Friedrich-Ebert-Straße 52   Tel.: 0355 / 25241
  73. MPU    60329 Frankfurt a.M.   TÜV Nord AG   Gutleutstraße 32   Tel.: 069 / 257813-0
  74. MPU    60329 Frankfurt/ M   PIMA GmbH   Am Hauptbahnhof 8   Tel.: 069 / 27135641
  75. MPU    60489 Frankfurt/ M   TÜV Hessen   Eschborner Landstr. 42-50   Tel.: 069 / 9788240
  76. MPU    79098 Freiburg   TÜV SÜD Life Service   Bismarckallee 7f   Tel.: 0761 / 387710
  77. MPU    79106 Freiburg   IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF   Wentzingerstr. 7 a   Tel.: 0761 / 20888-31
  78. MPU    36037 Fulda   TÜV Hessen   Bahnhofstraße 26   Tel.: 069 / 9788240
  79. MPU    47608 Geldern   TÜV Nord AG   Schloßstraße 28   Tel.: 02831 / 92349-0
  80. MPU    7545 Gera   TÜV Thüringen e.V.   Frederici-Str. 8 a   Tel.: 0365 / 7351250
  81. MPU    7552 Gera   DEKRA e.V.   Heinrich-Hertz-Straße 6   Tel.: 0365 43744-18
  82. MPU    35390 Gießen   TÜV Hessen   Alicenstraße 4a   Tel.: 0641 / 982290
  83. MPU    37075 Göttingen   TÜV Nord AG   Rudolf-Diesel-Straße 5   Tel.: 0551 / 3855-151
  84. MPU    17489 Greifswald   TÜV Nord AG   Grimmer Straße 4 – 6   Tel.: 03834 / 501343
  85. MPU    58097 Hagen   TÜV Nord AG   Feithstraße 188   Tel.: 02331 / 8032-28
  86. MPU    38820 Halberstadt   DEKRA e.V.   Am Sülzegraben 15   Tel.: 0941 / 681730
  87. MPU    38820 Halberstadt   TÜV Nord AG   Wilhelm-Külz-Straße 1 – 3   Tel.: 0391 / 59748-15
  88. MPU    6110 Halle   TÜV Nord AG   Georg-Schumann-Platz 9   Tel.: 0345 / 2029101
  89. MPU    6112 Halle   TÜV SÜD Life Service   Ernst-Kamieth-Straße 11   Tel.: 0345 / 2093238-0
  90. MPU    6126 Halle   DEKRA e.V.   Schieferstr. 2   Tel.: 0345 / 69141-51
  91. MPU    20095 Hamburg   TÜV Nord AG   Kattrepel 10   Tel.: 040 / 423020-0
  92. MPU    20095 Hamburg   TÜV SÜD Life Service   Glockengießerwall 19   Tel.: 040 / 794164 -0
  93. MPU    21073 Hamburg   AVUS GmbH   Schlossmühlendamm 4   Tel.: 040 / 76 62 27 0
  94. MPU    22085 Hamburg   BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH   Winterhuder Weg 29   Tel.: 0228 / 40072-24
  95. MPU    22529 Hamburg   Klinikum-Bremen-Mitte gGmbH - Rechts- und Verkehrsmedizin   Butenfeld 34   Tel.:
  96. MPU    22767 Hamburg   AVUS GmbH   Schillerstr. 44   Tel.: 040 / 38 99 01 0
  97. MPU    21073 Hamburg-Harburg   TÜV Nord AG   Am Irrgarten 7   Tel.: 040 / 423020-0
  98. MPU    63450 Hanau   TÜV Hessen   Daimlerstraße 5   Tel.: 0180 / 288 3820
  99. MPU    30159 Hannover   TÜV Nord AG   Ernst-August-Platz 3 a   Tel.: 0511 / 763506-30
  100. MPU    30159 Hannover   VPI Verkehrspsychologisches Institut GmbH   Lange Laube 6   Tel.: 0511 / 169928-0
  101. MPU    25746 Heide   Klinikum-Bremen-Mitte gGmbH - Rechts- und Verkehrsmedizin   Esmarckstraße 50   Tel.:
  102. MPU    69115 Heidelberg   TÜV Rheinland Gruppe   Sofienstr. 6-10   Tel.: 06221 / 338369-0
  103. MPU    69115 Heidelberg   Universitätsklinikum Heidelberg – Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin, Begutachtungsstelle für Fahreignung   Voßstraße 2, Gebäude 4040 (BfF)   Tel.: 06221-568953
  104. MPU    74072 Heilbronn   TÜV SÜD Life Service   Bahnhofstr. 19-23   Tel.: 07131 / 59122-0
  105. MPU    35745 Herborn   TÜV Hessen   Schloßstraße 20   Tel.: 0641 / 982290
  106. MPU    31134 Hildesheim   TÜV Hessen   Bernwardstraße 11   Tel.: 0561/ 2091482
  107. MPU    31134 Hildesheim   TÜV Nord AG   Hannoversche Straße 36   Tel.:
  108. MPU    25813 Husum   TÜV Nord AG   Theodor-Storm-Straße 2   Tel.: 0431 / 666686-0
  109. MPU    85049 Ingolstadt   TÜV SÜD Life Service   Pfarrgasse 6   Tel.: 0841 / 881357-0
  110. MPU    7743 Jena   DEKRA e.V.   Steinweg 24   Tel.: 0365 / 43744-18
  111. MPU    7745 Jena   TÜV Thüringen e.V.   Rudolstädter Straße 41   Tel.:
  112. MPU    67655 Kaiserslautern   TÜV Rheinland Gruppe   Bahnhofstraße 28   Tel.: 0631 / 303276-00
  113. MPU    67655 Kaiserslautern   TÜV SÜD Life Service   Bahnhofstraße 22   Tel.: 0631 / 30394-0
  114. MPU    67663 Kaiserslautern   TÜV Rheinland Gruppe   Merkurstraße 45   Tel.: 0631 / 3545 / 161 / 360
  115. MPU    76133 Karlsruhe   TÜV SÜD Life Service   Erbprinzenstraße 34   Tel.: 0721 / 913793-10
  116. MPU    76135 Karlsruhe   IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF   Steinhäuserstr. 19   Tel.: 0721 / 8204-261
  117. MPU    34117 Kassel   TÜV Hessen   Werner-Hilpert-Straße 25-27 (gegenüber Kulturbahnhof)   Tel.: 0561 / 979151-40
  118. MPU    34121 Kassel   AVUS GmbH   Pettenkofer Str. 26   Tel.: 0561 / 81 67 – 677
  119. MPU    87435 Kempten   TÜV SÜD Life Service   Bodmanstraße 4   Tel.: 0831 / 52154-00
  120. MPU    24103 Kiel   TÜV Nord AG   EKZ Sophienhof / Sophienblatt 20/30   Tel.: 0431 / 666686-0
  121. MPU    24103 Kiel   TÜV SÜD Life Service   Sophienblatt 36   Tel.: 0431 / 6684 6880
  122. MPU    56068 Koblenz   TÜV Hessen   Johannes-Müller-Straße 7   Tel.: 069 / 9788240
  123. MPU    56070 Koblenz   TÜV Rheinland Gruppe   Hans-Böckler-Straße 6   Tel.: 0261 / 8085-145
  124. MPU    50667 Köln   MPU GmbH   Hohe Str. 71   Tel.: 0221 / 170507-0
  125. MPU    50667 Köln   PIMA GmbH   Martinstraße 16-20   Tel.: 0221 / 2589244
  126. MPU    50667 Köln   TÜV Nord AG   Hohe Straße 111   Tel.: 0221 / 272429-0
  127. MPU    50668 Köln   TÜV Rheinland Gruppe   Breslauer Platz 2c   Tel.: 0221 / 912847-10
  128. MPU    50668 Köln   IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH   Marzellenstr. 23   Tel.: 0221 / 9228875
  129. MPU    34497 Korbach   TÜV Hessen   Enser Straße 19   Tel.: 0561 / 2091482
  130. MPU    47800 Krefeld   TÜV Rheinland Gruppe   Elbestraße 7   Tel.: 02151 / 441-448
  131. MPU    76829 Landau   TÜV Rheinland Gruppe   Horstschanze 46   Tel.: 06341 / 968-245
  132. MPU    84028 Landshut   TÜV SÜD Life Service   Altstadt 362   Tel.: 0871 / 92364 -0
  133. MPU    26789 Leer   TÜV Nord AG   Mühlenstraße 157   Tel.: 0421 / 33495-5
  134. MPU    4103 Leipzig   TÜV Nord AG   Am Gutenbergplatz 1   Tel.:
  135. MPU    4103 Leipzig   TÜV SÜD Life Service   Büttnerstraße 10 (Hofmeisterhaus)   Tel.: 0341 / 21181-60
  136. MPU    4129 Leipzig   TÜV Rheinland Gruppe   Zschortauerstr. 71   Tel.: 0341 / 90045667
  137. MPU    4347 Leipzig   DEKRA e.V.   Torgauer Str. 235   Tel.: 0341 25939-66
  138. MPU    59555 Lippstadt   MPU GmbH   Blumenstr. 10   Tel.: 02941 / 202942, 0800 / 6781111
  139. MPU    23558 Lübeck   TÜV Nord AG   Werner-Kock-Straße 4 (Linden-Arcaden)   Tel.: 0431 / 666686-0
  140. MPU    58511 Lüdenscheid   MPU GmbH   Sauerfelder Str. 11   Tel.: 02351 / 661867 0800 / 6781111
  141. MPU    67059 Ludwigshafen   TÜV Rheinland Gruppe   Ludwigstraße 67-69 (3. OG)   Tel.: 0621 / 5290-833
  142. MPU    67061 Ludwigshafen   Dr. Mahnke & Partner GmbH   Mundenheimer Str.129   Tel.: 0621 / 581721
  143. MPU    21335 Lüneburg   TÜV Nord AG   Salzstraße 21   Tel.: 040 / 423020-0
  144. MPU    39104 Magdeburg   TÜV Nord AG   Am Alten Theater 6 (City-Carré)   Tel.: 0391 / 59748-15
  145. MPU    39116 Magdeburg   DEKRA e.V.   Brenneckestr. 100   Tel.: 0391 / 5328-23
  146. MPU    55118 Mainz   TÜV Rheinland Gruppe   Kaiser-Wilhelm-Ring 6   Tel.: 06131 / 96505-0
  147. MPU    55118 Mainz   IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH   Erthalstr. 1   Tel.: 06131 / 6007894
  148. MPU    65208 Mainz-Kastel   PIMA GmbH   Anna-Birle-Straße 1   Tel.: 06134 / 188819
  149. MPU    68161 Mannheim   TÜV SÜD Life Service   Kaiserring 10-12   Tel.: 0621 / 12607-20
  150. MPU    68165 Mannheim   IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF   Augustaanlage 7-11   Tel.: 0621 / 718808-40
  151. MPU    68165 Mannheim   MPU GmbH   Friedrichsplatz 10   Tel.: 0621 / 40 06 640
  152. MPU    1662 Meißen   DEKRA e.V.   Brauhausstraße 12   Tel.: 03521 / 727572
  153. MPU    32423 Minden   VPI Verkehrspsychologisches Institut GmbH   Obermarktstraße 35   Tel.: 0571 / 388477-0
  154. MPU    41065 Mönchengladbach   TÜV Rheinland Gruppe   Theodor-Heuss-Straße 93-95   Tel.: 02161 / 822-137
  155. MPU    74821 Mosbach   TÜV SÜD Life Service   Anton-Gmeinder-Straße 9   Tel.: 06261 / 9289-61
  156. MPU    80336 München   TÜV SÜD Life Service   Goethestraße 4   Tel.: 089 / 545428-30
  157. MPU    80686 München   TÜV SÜD Life Service   Westendstr. 199   Tel.: 089 / 5791 / 1922 / 1923
  158. MPU    81543 München   PIMA GmbH   Candidplatz 9   Tel.: 089 / 65308547
  159. MPU    81667 München   AVUS GmbH   Weißenburger Str. 43   Tel.: 089 / 489566 -0
  160. MPU    48143 Münster   TÜV Nord AG   Berliner Platz 30   Tel.: 0251 / 41432-12
  161. MPU    17033 Neubrandenburg   TÜV Nord AG   Fritz-Reuter-Straße 1 a   Tel.: 0395 / 4214112
  162. MPU    99734 Nordhausen   TÜV Thüringen e.V.   Rathsfelder Str. 1   Tel.: 03631 / 630448
  163. MPU    90402 Nürnberg   TÜV SÜD Life Service   Königstorgraben 7   Tel.: 0911 / 94467-0
  164. MPU    90443 Nürnberg   PIMA GmbH   Tafelfeldstraße 3   Tel.: 0911 / 4319803
  165. MPU    90459 Nürnberg   AVUS GmbH   Ritter-v.-Schuh-Platz 3   Tel.: 0911 / 99 44 007
  166. MPU    90459 Nürnberg   IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH   Pillenreuther Str. 14   Tel.: 0911 / 4392747
  167. MPU    77652 Offenburg   TÜV SÜD Life Service   Okenstr. 18   Tel.: 0781 / 28938-0
  168. MPU    26122 Oldenburg i.O.   TÜV Nord AG   Wallstraße 11   Tel.: 0421 / 33495-5
  169. MPU    16515 Oranienburg   DEKRA e.V.   Walther-Bothe-Str. 75   Tel.: 03301 / 6062-83
  170. MPU    49084 Osnabrück   TÜV Nord AG   Rheinische Straße 15   Tel.: 0541 / 5823-402
  171. MPU    33102 Paderborn   TÜV Nord AG   An der Talle 7   Tel.: 05251 / 141-151
  172. MPU    94032 Passau   TÜV SÜD Life Service   Ludwigstraße 2   Tel.: 0851 / 93138-0
  173. MPU    8523 Plauen   TÜV SÜD Life Service   Klostermarkt 1   Tel.: 03741 / 28029-0
  174. MPU    8529 Plauen   DEKRA e.V.   Dresdener Straße 14   Tel.: 03741 452130
  175. MPU    14467 Potsdam   PIMA GmbH   Yorckstraße 22   Tel.: 0331 / 2308970
  176. MPU    14478 Potsdam   DEKRA e.V.   Verkehrshof 11   Tel.: 0331 / 8886016
  177. MPU    17291 Prenzlau   DEKRA e.V.   Stettiner Straße 25   Tel.: 03984 / 718539
  178. MPU    17291 Prenzlau   PIMA GmbH   Uckerpromenade 17   Tel.: 03984 / 804408
  179. MPU    88214 Ravensburg   TÜV SÜD Life Service   Schwanenstraße 5   Tel.: 0751 / 35948-0
  180. MPU    45657 Recklinghausen   TÜV Nord AG   Springstraße 12   Tel.: 02361 / 9020-77
  181. MPU    45659 Recklinghausen   MPU GmbH   Blitzkuhlenstr. 175   Tel.: 02361 / 302960 0800 / 6781111
  182. MPU    93047 Regensburg   TÜV SÜD Life Service   Bahnhofstr. 13   Tel.: 0941 / 58677-0
  183. MPU    83022 Rosenheim   TÜV SÜD Life Service   Münchener Straße 27   Tel.: 08031 / 382067
  184. MPU    18059 Rostock   DEKRA e.V.   Charles-Darwin-Ring 7   Tel.: 0381 / 40546-44
  185. MPU    18107 Rostock   TÜV Nord AG   Trelleborger Straße 15   Tel.: 0381 / 7703-505
  186. MPU    66111 Saarbrücken   ProSecur GmbH   Reichsstraße 16   Tel.: 0681 / 960 2020
  187. MPU    66111 Saarbrücken   TÜV SÜD Life Service   Dudweilerstraße 2a   Tel.: 0681 / 37974-0
  188. MPU    6526 Sangerhausen   TÜV Nord AG   Göpenstraße 27   Tel.: 0345 / 2029101
  189. MPU    19053 Schwerin   TÜV Nord AG   Dr.-Külz-Straße 20   Tel.: 0385 / 758210-0
  190. MPU    57074 Siegen   TÜV Nord AG   Leimbachstraße 227   Tel.: 0271 / 33781-58
  191. MPU    78224 Singen   TÜV SÜD Life Service   Erzbergerstr. 2   Tel.: 07731 / 996360
  192. MPU    96515 Sonneberg   DEKRA e.V.   Neustadter Str. 115   Tel.: 03675 / 7561- 23
  193. MPU    39576 Stendal   DEKRA e.V.   Clausewitzstr. 3   Tel.: 03931 / 7015-25
  194. MPU    39576 Stendal   TÜV Nord AG   Altes Dorf 1   Tel.: 0391 / 59748-15
  195. MPU    70173 Stuttgart   IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH   Königstr. 4   Tel.: 0711 / 9978855
  196. MPU    70173 Stuttgart   MPU GmbH   Königstr. 20   Tel.: 0711 / 25 39 526
  197. MPU    70173 Stuttgart   TÜV Nord AG   Königstraße 1 b   Tel.: 0711 / 248395-60
  198. MPU    70178 Stuttgart   PIMA GmbH   Böblinger Straße 8   Tel.: 0711 / 6744009
  199. MPU    70469 Stuttgart   TÜV SÜD Life Service   Arnulf-Klett-Platz 3   Tel.: 0711 / 907118-10
  200. MPU    4860 Torgau   DEKRA e.V.   Gewerbering 8   Tel.: 03421 / 72780
  201. MPU    54292 Trier   TÜV Rheinland Gruppe   Bahnhofsplatz 8   Tel.: 0651 / 146219-0
  202. MPU    72072 Tübingen   MTO Fahreignung GmbH   Schweickhardtstraße 3   Tel.: 07071 / 9101-5
  203. MPU    72072 Tübingen   TÜV SÜD Life Service   Europaplatz 5   Tel.: 07071 / 94258-3
  204. MPU    89073 Ulm   TÜV SÜD Life Service   Hirschstraße 22   Tel.: 0731 / 619851
  205. MPU    92637 Weiden   TÜV SÜD Life Service   Schillerstr. 13   Tel.: 0961 / 416311-0
  206. MPU    99423 Weimar   TÜV SÜD Life Service   Fuldaer Straße 189   Tel.: 03643 / 494628-0
  207. MPU    65189 Wiesbaden   TÜV Hessen   Weidenbornstraße 1   Tel.: 069 / 9788240
  208. MPU    6886 Wittenberg   TÜV Nord AG   Friedrichstraße 129   Tel.: 0345 / 2029101
  209. MPU    16909 Wittstock   TÜV Rheinland Gruppe   Kettenstraße 48   Tel.: 03394 / 403063
  210. MPU    67547 Worms   TÜV Rheinland Gruppe   August-Horch Straße 14   Tel.: 06241 / 9202221
  211. MPU    42103 Wuppertal   TÜV Rheinland Gruppe   Schloßbleiche 42, Block B   Tel.: 0202 / 2549936
  212. MPU    42103 Wuppertal   MPU GmbH   Wirmhof 3   Tel.: 0202 / 7694650 0800 / 6781111
  213. MPU    97070 Würzburg   MPU GmbH   Haugerring 6   Tel.: 0931 / 35 32 299
  214. MPU    97070 Würzburg   TÜV SÜD Life Service   Bahnhofstraße 11   Tel.: 0931 / 32136-0
  215. MPU    98544 Zella-Mehlis   TÜV Thüringen e.V.   Industriestr. 13   Tel.: 03681 / 462656
  216. MPU    8056 Zwickau   TÜV SÜD Life Service   Bahnhofstr. 68-70   Tel.: 0375 / 282507
  217. MPU    8060 Zwickau   DEKRA e.V.   Olzmannstr. 22   Tel.: 0375 / 5083-133

Qualitätssicherung und Akkreditierung

Die anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen regelmäßigen Überprüfungen durch die „Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen“ bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese überprüft in erster Linie, ob die Qualitätssicherung funktioniert.

Weiterhin verpflichtet die Akkreditierung zur Einhaltung umfangreicher gesetzlicher und fachlicher Bestimmungen, die vor allem die Einhaltung der Schweigepflicht (Datenschutz), die Objektivität und Neutralität der Untersuchung und die Einheitlichkeit der Beurteilung (fachliche Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien) betreffen.

Eine ausreichende personelle Ausstattung (spezialisierte Ärzte und Psychologen) sowie geeignete räumliche und sachliche Voraussetzungen (behindertengerechte Ausstattung, Geräte zur psychologischen Testdiagnostik etc.) müssen vorhanden sein.

Gesetzliche Grundlagen der MPU

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter etc. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG).

Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann das Recht aberkannt werden, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) detailliert in § 11 (Eignung), § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Untersuchungsstelle (siehe oben) erfolgt durch den Bewerber.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung

Seitens einiger Verkehrsjuristen wird argumentiert, die Entscheidung einer Fahrerlaubnisbehörde zu einer MPU müsse auf dem Rechtsweg überprüfbar sein. Die Überprüfung der Entscheidung sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, da es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handle [16]. Andere Positionen stellen die selbstständige Anfechtung einer MPU-Anordnung generell in Frage [17].

Die Kriterien für die Entscheidung zu einer Begutachtung sind so präzise und die Sachlage in der Regel so eindeutig, dass der Entscheidungsspielraum der Fahrerlaubnisbehörde vergleichsweise gering ist. Der Gesetzgeber bewertet eine MPU als eine vorbereitende, informationssammelnde Handlung im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung, vergleichbar mit anderen (z. B. ärztlichen) Gutachten, und sieht somit bislang keine Veranlassung, die Entscheidung zur Durchführung auf dem Rechtsweg überprüfbar zu machen.

Gegen die auf der Grundlage des MPU-Gutachtens (in Ausnahmefällen auch gegen das Gutachten) getroffene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde können Rechtsmittel eingelegt werden.

Alternativen zur MPU

Aktuelle EuGH-Urteile haben die europaweite Gültigkeit von im europäischen Ausland rechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnissen wiederholt festgestellt.[18]. Nach Ansicht deutscher Fahrerlaubnisbehörden und einiger Gerichte gilt dies jedoch nicht, wenn Vorbehalte hinsichtlich der Fahreignung wegen schwerwiegender früherer Verkehrsverstöße oder Straftaten bestehen. Mehrere Entscheidungen deutscher Gerichte haben in letzter Zeit festgestellt, dass bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis, die lediglich dem Zweck der Umgehung einer nationalen Verwaltungsentscheidung dient, die Nutzung der im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland untersagt werden kann. Allerdings gibt es auch gegenläufige Urteile in diesem Bereich. Die Rechtsprechung in Deutschland ist derzeit "nicht gefestigt".

Die neueste EuGH-Entscheidung vom 28.9.2006 (Fall "Kremer") bestätigt die bisherige Linie, dass im Ausland rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnisse grundsätzlich auch in Deutschland gelten müssen, und eine Nutzungsuntersagung oder Überprüfung der Fahreignung geltendem EU-Recht widerspricht. Allerdings ist die Sachlage in diesem Fall eher einfacher Natur: Es lagen wiederholte Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Durch den rechtmäßigen Erwerb der in Belgien ausgestellten gültigen EU-Fahrerlaubnis wurde das Fehlen der Fahrerlaubnis naturgemäß ´geheilt´. Zudem wurde in Deutschland keine Fahrerlaubnissperre verhängt. Da schwerwiegende Bedenken gegen die Fahreignung und klare Hinweise auf Rechtsmissbrauch im Fall Kremer offenbar fehlen, ist unklar, warum dieser Fall überhaupt dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt wurde, vgl. auch [19].

Da ein einheitliches europäisches Fahrerlaubnisregister bislang nicht existiert und auch die Erteilungsvoraussetzungen für Fahrerlaubnisse in Europa noch nicht harmonisiert sind, ergeben sich aus dieser Situation Rechtsunsicherheiten und Auslegungsspielräume. Diese haben insbesondere in Deutschland zum Phänomen des Führerscheintourismus geführt [20]. Die meisten europäischen Staaten erteilen nach Ablauf einer gerichtlich festgelegten Sperrfrist die Fahrerlaubnis - ohne weitere Überprüfung der Fahreignung durch Verwaltungsbehörden. Auch die Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist ein Merkmal des deutschen Fahrerlaubnisrechts und anderen europäischen Staaten in dieser Form nicht bekannt.

Die Debatte um den Auslandsführerschein wird mit hoher Emotionalität geführt, wobei sich Befürworter und Gegner bevorzugt in diversen „MPU-Foren“ [15] austauschen. Risiken ergeben sich insbesondere bei "rechtsmissbräuchlichem Erwerb" des Auslandsführerscheins (Verletzung des Wohnsitzprinzips, Fälschungen)[21]. In solchen Fällen des Rechtsmissbrauchs werden von deutschen Fahrerlaubnisbehörden oft nachträgliche Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.

Viele Betroffene suchen weiterhin - trotz der bekannten Risiken der Nutzungsuntersagung - den Weg über das Ausland, um ihre Mobilität zu erhalten. Laut einer Statistik waren dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg bis zum Dezember 2005 mehr als 2.489 Personen bekannt, die auf die Neuerteilung der deutschen Fahrerlaubnis verzichtet und ihren Führerschein im EU-Inland neu erworben haben. [22]. Hierbei handelt es sich lediglich um die bekannt gewordenen Fälle, die tatsächliche Anzahl dürfte wesentlich höher sein. Einschlägigen, zum Teil sehr reisserisch gehaltenen Zeitungsberichten zufolge erfolgt der Führerscheintourismus gut organisiert, es wird über Busladungen von Führerscheinbewerbern zu Fahrschulen in grenznahen Gebieten berichtet, mit All-Inclusive-Service, organisiertem 185-Tage-Wohnsitznachweis und touristischen Zusatzangeboten (vgl. [23] und [24]). Anbieter von organisierten Auslandsführerscheinen werben offensiv für diese Vorgehensweise, die rechtlichen Risiken werden verschleiert. [25]

Die für die Entziehung der Fahrerlaubnis ursächlichen Probleme werden durch den Erwerb eines Auslandsführerscheins natürlich genausowenig behoben wie durch ein auf das Bestehen der Exploration ausgerichtetes MPU-Training. Daher sind nach Ansicht von Verkehrsmedizinern und -psychologen Wiederholungen und Unfälle bei dieser Hochrisikogruppe sehr wahrscheinlich. Allerdings hat die Zahl der Alkoholunfälle von 2004 auf 2005 um 4,6 % abgenommen, so dass sich aus den Unfallzahlen heraus kein gesteigertes Gefahrenspotential der EU-FS Inhaber ableiten lässt.[26].

Neuerungen sind mit der „Dritten europäischen Führerscheinrichtlinie“ zu erwarten, insbesondere die Regelung, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, „der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist“. Damit soll nach Auskunft des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Führerscheinmissbrauch effektiver als bisher bekämpft werden.

Eignungsuntersuchungen für Berufskraftfahrer

Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen D, D1, DE, DE1 und einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Busfahrer) müssen sich nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht (gültig seit 1. Januar 1999) ab Vollendung des 50sten Lebensjahr alle fünf Jahre einer eingehenden medizinischen Untersuchung sowie der Überprüfung besonderer Anforderungen wie Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit unterziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufskraftfahrer die besonderen Anforderungen für diese Tätigkeit erfüllen. Die Untersuchungen werden von Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie in amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten.

Quellen

  1. a b Suchfunktion für alle amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „MPU-Stelle“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. a b Suchfunktion für amtlich anerkannte verkehrspsychologische Berater Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Berater“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. a b Ratgeberliteratur zur MPU Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Literatur“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. Begutachtung der Fahreignung 2005 - Bericht 15/2006 der Bundesanstalt für Straßenwesen, Langfassung
  5. Wolfgang Jacobshagen und Hans-Dieter Utzelmann (1996): Medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtungen bei alkoholauffälligen Fahrern und Fahrern mit hohem Punktestand. Empirische Ergebnisse zur Wirksamkeit und zu deren diagnostischen Elementen. TÜV-Verlag GmbH – Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg ("EVAGUT")
  6. Vortrag Edzard Glitsch, zitiert nach Ärztezeitung
  7. Wolfgang Jacobshagen (1996): Alkoeva und keine Ende? Blutalkohol, 33, S.259. Außerdem: Stephan (1984): Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland Zeitschrift für Verkehrssicherheit 30, 1, S. 32
  8. Wolfram Heinrich: Betrunken fahren? Das Phänomen des „Ewigen Alkoholfahrers“ (PDF-Datei)
  9. Unfallgeschehen im Straßenverkehr 2005 - Presseexemplar des Statistischen Bundesamts S.33 (www.destatis.de, 610 KB)
  10. Egon Stephan (1984): Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 30, 28-34
  11. Aktuelle Berichterstattung zum Thema MPU und EU-Führerschein - Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
  12. Michael Hettenbach: Welche Begutachtungsstelle ist empfehlenswert?
  13. Jörg Michael Sohn [1] Die Lage der Verkehrspsychologie (S.18ff)
  14. TÜV Süd kauft PIMA und Mpu GmbH [2]
  15. a b Beispiele für ´MPU-Foren´
  16. Wolf-Dieter Obst: Zahl der „Idiotentests“ geht drastisch zurück, Stuttgarter Nachrichten, 15. Juli 2006
  17. Klaus Weber (2006): Keine selbständige Anfechtbarkeit einer MPU-Anordnung, in: NZV 2006 Heft 8, 399 - 407.
  18. Beschluss des EUGH vom 6,04,2006 "Halbritter"
  19. Jurathek: Der Fall Kremer
  20. Michael Hettenbach: Besprechung zum Urteil des EUGH vom 29.4.04 Anerkennung ausländischer Führerscheine auch im Inland
  21. Gericht setzt Führerscheintourismus Grenzen Spiegel online (11.09.06)
  22. Jahresbericht 2005 des Kraftfahrtbundesamtes, S. 3 (PDF-Datei)
  23. Ohne "Idiotentest" zurück ans Steuer (Spiegel Online 31.5.06)
  24. Mit neuer Pappe aus Prag (Autobild 3/ 2005)
  25. Der Lappen aus dem Ausland hilft nichts (hr-online, 07.11.06)
  26. Unfallgeschehen im Straßenverkehr 2005 - Presseexemplar des Statistischen Bundesamts. (www.destatis.de, 610 KB).