Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU) überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die offizielle Bezeichnung im Straßenverkehrsgesetz lautet „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung).
Aufgabenstellung
Die MPU ist kein Intelligenztest. Bei der Beurteilung der Fahreignung stehen Fragen der Verhaltens- und Einstellungsänderung im Vordergrund, nicht intellektuelle Fähigkeiten. Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie z. B. die Zuverlässigkeit. Er ist nicht mit charakterlicher Eignung gleichzusetzen.
Verkehrsexperten definieren „Fahreignung“ als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.
Zweck eines MPU-Gutachtens ist die Prognose der zukünftigen Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch aktuelle verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Befunde (in der Regel Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen) ausgeräumt werden können, ist die Prognose günstig. Eine Prognose ist eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die "Fakten" sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Diese muss vor der Durchführung einer MPU in der Begutachtungsstelle für Fahreignung vorliegen.
Das Fahreignungsgutachten bereitet die Entscheidung über die Neuerteilung oder den Entzug der Fahrerlaubnis vor; es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörde. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins, ob das Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist. Es muss den festgelegten formalen und inhaltlichen Standards genügen. Gutachten, die den Qualitätsstandards im Einzelfall nicht entsprechen oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, müssen von der Fahrerlaubnisbehörde nicht akzeptiert werden.
Hilfsangebote in der Sperrfrist
Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat, muss nach deutscher Rechtslage durch ein MPU-Gutachten nachweisen, dass er wieder geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dass nach Ansicht der Gutachter (Verkehrspsychologe und Verkehrsmediziner) die ursächlichen Probleme also nicht mehr bestehen. Der Weg der MPU-Vermeidung durch den Führerscheinerwerb im europäischen Ausland ist nach geltender Rechtslage möglich, kann aber erst nach Ablauf der Sperrfrist beschritten werden. Dies ist eine relativ kostspielige Alternative, die aufgrund der noch nicht endgültig geklärten Rechtslage ein gewisses Restrisiko beinhaltet. Zwar liegen die Durchfallquoten der von seriösen Anbietern betriebenen EU-Fahrschulen angeblich im einstelligen Prozentbereich, bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb eines Auslandsführerscheins kann die Nutzung in Deutschland aber später untersagt werden.
Gleich zu Beginn der Sperrfrist sollten Betroffene deshalb an kostenlosen Informationsveranstaltungen der MPU-Stellen [1] teilnehmen oder verkehrspsychologische Beratung [2] in Anspruch nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen. Bei Informationsveranstaltungen werden der allgemeine Ablauf und die Hintergründe der Untersuchung erläutert. Die Erfolgskriterien werden konkret benannt. Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) werden angesprochen, ebenso der Auslandsführerschein und Führerscheintourismus. Bei der verkehrspsychologischen Beratung steht dagegen die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel der seriösen Beratung ist nicht nur die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive (Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten).
Neue Bestrebungen gehen dahin, in bestimmten Fällen (z. B. einmalige Fahrt unter Alkoholeinfluss mit niedriger Promille) frühzeitig in der Sperrfrist verkehrspsychologische Beratung und Therapie anzubieten, um die Sperrfrist abzukürzen. Bei entsprechender Vorbereitung ist auch eine Sperrfristverkürzung in vielen Fällen realisierbar (siehe „Der Testknacker bei Führerscheinverlust“, S. 76 ff.) [3].
Veranlassung und Durchführung der MPU
Eine MPU wird bei etwa 0,2 % aller Fahrer jährlich veranlasst, annähernd die Hälfte davon sind "Zweituntersuchungen". Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ließen im Jahr 2005 insgesamt 104.325 Kraftfahrer (von etwa 50 Millionen) eine MPU durchführen, ein Rückgang von 6 % gegenüber 2004. Im Großteil der Fälle liegen schwerwiegende Auffälligkeiten und/oder Regelverstöße im Straßenverkehr vor, die bei Gerichten oder Fahrerlaubnisbehörden erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auslösen.
61 % aller Fragestellungen hatten Alkohol zum Inhalt, 17 % Drogen und der Rest auffälliges Verhalten, Straftaten oder körperliche Gebrechen. Bei erstmalig aufgefallenen Alkoholfahrern gab es 2005 gegenüber 2004 einen Rückgang um 12 %, bei Wiederholungsfällen um 9 %; im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der wegen Drogenfragestellung durchgeführten Untersuchungen um 8 % zu. [4].
Die wichtigsten Untersuchungsanlässe sind (in der Reihenfolge der Häufigkeit):
Anlass / Fragestellung | Beschreibung |
Alkohol | Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen mehr als 60% aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2004). |
Drogen | Ein Kraftfahrer ist unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden ist (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch) |
Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten | Mehr als 18 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg |
Strafrechtliche Auffälligkeiten | Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen |
Weitere Untersuchungsanlässe können z. B. die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis oder körperliche/psychische Erkrankungen/Behinderungen sein. Die Kosten der Untersuchung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt und in allen Untersuchungsstellen einheitlich.
Nach der Beantragung der Neuerteilung sendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an eine frei wählbare MPU-Stelle, die wiederum das fertige Gutachten an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber) schickt. Nach Vorlage des positiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle wird der bereits beantragte Führerschein in der Regel unmittelbar ausgehändigt.
Die Durchführung der MPU dauert in der Regel 3–4 Stunden. Die Reihenfolge der Untersuchungsteile (Testdiagnostik, ärztliche Untersuchung, psychologisches Gespräch) kann variieren. Der aktuelle Sachstand wird im Regelfall am Untersuchungstag unter Vorbehalt mitgeteilt, da in der Regel noch nicht alle Befunde vorliegen. Das Gutachten wird dem Auftraggeber zugesandt, der es an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben kann. Die Führerscheinakte wird parallel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt. Der Zeitrahmen bis zur Zusendung des Gutachtens soll 14 Tage nach der Untersuchung nicht überschreiten.
Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen:
Untersuchung | Beschreibung |
Verkehrsmedizin | Im medizinischen Teil wird auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Dazu führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. labormedizinische Verfahren (z. B. Blutabnahme, Urin-Drogenscreening) durch. Häufig geht es darum, einen angegebenen vollständigen Verzicht auf Alkohol oder Drogen verkehrsmedizinisch zu belegen. Hierfür werden Drogenscreenings (Haar- oder Urinanalysen), mit denen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch nach Monaten nachweisen lassen, und Alkoholscreenings (Leberwerte, seltener auch EtG oder CDT) eingesetzt. |
Verkehrspsychologie | Im psychologischen Gespräch geht es um Einsicht in das frühere Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Das Gespräch muss für das Gutachten aufgezeichnet werden (dies erfolgt häufig am Computer). Untersuchungsstellen sollten dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Aufzeichnungen gegenzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden. |
Leistungsdiagnostik | Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer werden körperliche Leistungen (Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit) getestet |
Viele MPU-Stellen bieten zusätzlich an bestimmten Wochentagen kostenlose Informationsabende an, um die Betroffenen aus erster Hand zu informieren. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich. Hierbei werden in der Regel auch zusätzliche Beratungsgespräche und Vorbereitungsmaßnahmen lokaler Institutionen vorgestellt. Alle diese Angebote dienen, so die Begutachtungsstellen, dem Ziel, Spannungen und Ängste im Vorfeld einer MPU zu reduzieren.
Bestehensquoten und Wirksamkeit
Nach Mitteilung der zuständigen Akkreditierungsstelle Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führte die MPU im Jahr 2004 bei 62,6 % aller Untersuchungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Der Anteil der positiven Gutachten lag dabei bei 46,4 %, weitere 16,2 % der MPU-Teilnehmer erhielten ihren Führerschein nach einem zusätzlichen Nachschulungskurs zurück (offizielle Bezeichnung: „Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für auffällige Kraftfahrer“).
Eine qualifizierte Vorbereitung kann wesentlich dazu beitragen, Ängste abzubauen und durch bessere Kenntnis der Anforderungen die Voraussetzungen für eine günstige Fahreignungsprognose zu verbessern. Dies wird durch Studien belegt, bei denen die Bestehensquoten von qualifiziert vorbereiteten mit nicht vorbereiteten MPU-Absolventen verglichen werden. Die Qualität der Vorbereitung ist jedoch nicht einheitlich. Es sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, welche Form der Vorbereitung seriös und zielführend ist (siehe auch den Abschnitt „Verbraucherschutz“).
Die Wirksamkeit der MPU wird unterschiedlich beurteilt. Nach einer von einem MPU-Anbieter durchgeführten empirischen Studie zur Legalbewährung verlieren 18,8 % der alkoholauffälligen Kraftfahrer innerhalb von nur drei Jahren nach bestandener MPU erneut den Führerschein durch Fahren unter Alkoholeinfluss - in vielen Fällen in Kombination mit einem Unfall [5]. Auch Aussagen, nach denen jeder Dritte oder gar jeder zweite Alkoholfahrer nach einer positiven MPU erneut rückfällig wird[6], werden durch Fachliteratur gestützt [7].
Die Angaben zur Dunkelziffer bei alkoholauffälligen Fahrern schwanken zwischen 1:1000 und 1:60. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Fahrten unter Alkoholeinfluss ist aufgrund der geringen polizeilichen Kontrolldichte somit sehr niedrig. Jede Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle erhöht die Wahrscheinlichkeit der nächsten Fahrt, Alkohol am Steuer ist ein Seriendelikt [8].
Das Für und Wider von "zu viele fallen durch" und "zu viele werden positiv" ist eine Frage persönlicher Wertmaßstäbe und gesellschaftlicher Sicherheitsbedürfnisse. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 11 % der tödlichen Unfälle auf Alkoholeinfluss zurückzuführen.[9]. . Trotz einer Rückfallquote von 18,8 % innerhalb von nur drei Jahren nach positiver MPU sehen die MPU-Befürworter Wirksamkeit der MPU als ausreichend belegt. Hierfür wird häufig eine angebliche 35 %ige Grundrate bei "Ersttätern", die keine MPU in Anspruch genommen haben angeführt. [10].
Berichterstattung in den Medien
In der Boulevardpresse und an Stammtischen wurde die MPU unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt, weil sie im Verkehrsrecht der 1950er und 1960er Jahre vor allem dann gefordert wurde, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber zum dritten Mal die Prüfung nicht bestanden hatte (so genannte Prüfungsversager). Diese verwaltungsrechtliche Regelung wurde jedoch etwa zeitgleich mit der Theorie der „Unfallpersönlichkeit“ (so genannte „Konflikt-Unfäller“ und „Affekt-Unfäller“ mit ausgeprägter Veranlagung zu Unfällen) abgeschafft, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen statistisch nicht nachweisbar war. Da die Unfallzahlen mit zunehmender Motorisierung in Deutschland stark anstiegen (absoluter Höhepunkt 1973: ca. 20.000 Getötete im Straßenverkehr), verschob sich der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die Hauptrisikofaktoren im Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und andere Verkehrsauffälligkeiten wie überhöhte Geschwindigkeit.
Journalisten tragen auch heute noch zur Verbreitung des Begriffes „Idiotentest“ bei, indem sie Nachrichten über prominente Betroffene oder spektakuläre Ereignisse unter dem Deckmantel der Information in den Medien platzieren. In der Regel handelt es sich um Boulevardblätter, für die Political correctness und Seriosität keinen großen Wert haben.
Meinungsbildend sind auch die so genannten „MPU-Foren“ im Internet, in denen Betroffene ihre persönlichen Probleme und Erfahrungen öffentlich darlegen und Informationen austauschen.
Aufgrund des Phänomens Führerscheintourismus wollen einige Vetreter der MPU-Industrie hier eine Trendwende in der öffentlichen Meinung zugunsten der MPU erkennen. Hierzu wird von der MPU-Lobby auch versucht die Begriffe „Fahreignungsprüfung“ (in bewusster Analogie zur Fahrerlaubnisprüfung) und „Alkohol-TÜV“ zu verankern. Gerade mit dem letztgenannten Ausdruck wird dabei versucht, der Offentlichkeit eine Objektivität des Prüfungsverfahrens zu suggerieren. Die MPU wird - so zumindest die MPU-Lobby - nun auch von den renommierten deutschen Autofahrerverbänden (ADAC, AvD) positiver bewertet. Ob dies auf eine stärkere Anerkennung ihres Beitrag zum hohen Verkehrssicherheitsstandard in Deutschland oder auf den Einfluss der Fahrlehrerverbände zurückzuführen ist lässt sich nur schwer beurteilen. (vgl. auch die aktuellen Medienberichte zum Thema Verkehrssicherheit, MPU, Führerscheintourismus etc. [11]).
Kritik und Gerüchte
Manche Leute werfen dem Testverfahren völlige Willkür vor: Die gestellten Fragen seien indiskret und würden das gesamte Privatleben ausleuchten.
Die MPU erfolgt jedoch strikt anlassbezogen und erhebt nur diejenigen Untersuchungsbefunde, die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung notwendig sind.
Über den Ablauf einer MPU kursieren zahllose unzutreffende Geschichten und Erzählungen, insbesondere über unlösbare Aufgaben oder absichtliche „Fallen“ während der Gespräche. Einige der häufigsten Falschmeldungen und ´MPU-Mythen´
- „Kugeltest“: Angeblich muss der MPU-Kandidat versuchen, zwei Kugeln aufeinander zu stellen (was physikalisch unmöglich ist), und fällt durch, sobald er die Kugeln auch nur berührt. Einen solchen „Test“ hat es bei der MPU nie gegeben, er ist frei erfunden.
- Persönlichkeitsfragebogen oder Aggressionsfragebogen: Angeblich muss ein MPU-Kandidat einen dieser Fragebögen ausfüllen, anhand dessen das Ergebnis der Untersuchung bereits vorab festgelegt wird. Derartige Fragebögen existierten lediglich während einer kurzen Versuchsphase in den 1970er-Jahren und wurden bald wieder abgeschafft. Es gibt bei einer MPU zwar kurze Fragebögen, die sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen (Beruf, biografische Angaben) oder auf die Verkehrsvorgeschichte und eventuelle Erkrankungen eingehen. Sie dienen aber vor allem als Leitfaden für das Gespräch, und die schriftlichen Angaben werden vor der Übernahme in das Gutachten noch einmal ausdrücklich besprochen.
Auch existiert entgegen allen Gerüchten kein fester Fragenkatalog, den ein Gutachter abfragt. Jeder Antragsteller wird individuell nach seiner Problematik auf selbstkritische Einsichtsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und – je nach der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde – auf seine Konsumgewohnheiten oder die Stabilität einer begonnenen Verhaltensänderung hin überprüft.
Derartige Gerüchte fördern die Verbreitung des Begriffs „Idiotentest“ im Volksmund. Weitere häufige Behauptungen und die Stellungnahmen der MPU-Befürworter dazu:
Kritische Argumente | Stellungnahme der MPU-Befürworter |
„Die Beurteilung ist reines Glücksspiel“ | Die Begutachtungsstellen für Fahreignung sind an bundesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe gebunden, die veröffentlicht und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verbindlich vorgeschrieben sind (siehe unten). Diese Akkreditierung trägt wesentlich dazu bei, dass die Begutachtung einheitlich und vergleichbar erfolgt. Da Menschen ihr Verhalten und ihre Einstellungen ändern können, ist es gerade keine Glücksache, ob ein Gutachten positiv ausfällt. |
„Man darf nicht die Wahrheit sagen“ | Zuverlässige Angaben sind für eine günstige Prognose notwendig. Mangelnde Glaubhaftigkeit muss im Gutachten dargestellt werden und kann nicht zu einem günstigen Gutachtenergebnis führen. Bei frei erfundenen Geschichten oder Bagatellisierung der Probleme fällt das Ergebnis meist negativ aus. |
„Man hat sowieso keine Chance durchzukommen“ | Gutachter müssen neutral und objektiv beurteilen und sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gültigen Beurteilungskriterien orientieren. Erforderlich ist aber die Mitwirkung des Betroffenen: Er muss die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten und die gezogenen Konsequenzen benennen und bei Bedarf objektive Nachweise (Leberwerte, Screenings) beibringen. |
„Die medizinische Untersuchung und der Reaktionstest sind wissenschaftlich fundiert und faktenorientiert, das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter beruht dagegen nicht auf Erkenntnissen und ist von der Qualifikation und Tagesverfassung des Gutachters abhängig“ | MPU-Gutachter entscheiden stets im Team (Arzt und Psychologe). Erkenntnisse ergeben sich zunächst aus der sorgfältigen Analyse der Vorgeschichte der früheren Verkehrsverstöße und den Forschungsergebnissen zur Wiederholungswahrscheinlichkeit nach gravierenden Verkehrsverstößen und Verkehrsstraftaten. Im zweiten Schritt müssen diese Erkenntnisse mit den individuellen Befunden abglichen werden, um das Wiederholungsrisiko im Einzelfall zu beurteilen. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter und die Einheitlichkeit der Begutachtung werden im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft. |
„Auch jahrelange unauffällige Fahrpraxis zählt nicht“ | Tests sind objektive und Zeit sparende Verfahren, um die aktuelle Leistungsfähigkeit zu belegen. Sie werden ausführlich erklärt und beginnen erst nach einer Übungsphase. Bei erkennbaren Leistungsdefiziten, z. B. im Bereich der Reaktionsschnelligkeit, kann aber auch durch eine zusätzliche Beobachtung des Fahrverhaltens (praktischer Fahrtest) festgestellt werden, ob der Betreffende diese durch seine Erfahrung im Straßenverkehr ausgleichen kann |
„Psychologen sind Leute, die mit dem Ziel der Eigendiagnostik ihrer persönlichen Defizite das Studium der Psychologie gewählt haben. Sie benötigen MPU-Probanden zu ihrer permanenten Selbstbestätigung bzw. Selbstüberhöhung und sind daher grundsätzlich ungeeignet, ein objektives Urteil abzugeben“ | Ein Psychologiestudium ist wissenschaftlich anspruchsvoll. Zur "Eigendiagnose und -therapie" ist es ungeeignet. Psychologen lernen im Studium, objektiv zu urteilen und ihre Entscheidungen wissenschaftlich zu begründen. In Gutachten zur Fahreignung kommt es in erster Linie auf die ´Verkehrsbiografie´ des Betreffenden an (die ´Aktenlage´). Der Gutachter hilft dem „Probanden“ in der MPU, vor dem Hintergrund seiner Aktenlage geeignete Argumente zu finden, die gegen eine Wiederholung dieser Vorfälle in der Zukunft sprechen. Diese Argumente müssen fachlich belegt und tragfähig sein, die Begründung überprüfbar und fachlich nachvollziehbar. Gefälligkeitsgutachten sind unzulässig. |
Verbraucherschutz
Mit der Angst vor der MPU werden Geschäfte gemacht. Selbst Unternehmen, die sich als seriös verstehen, nutzen den diskriminierenden Begriff „Idiotentest“ für ihr Marketing. Das Internet bietet zahllose Möglichkeiten, um unseriöse Angebote zu platzieren (Stichworte: Abzocke, Geld-zurück-Garantien, Auslandsführerschein). Angesichts der zahllosen, schwer einschätzbaren Beratungsangebote gibt der Berufsverband BDP - nach seiner Selbsteinschätzung - zuverlässige und sinnvolle Hinweise zum Verbraucherschutz (vgl. auch [12]).
Der BDP führt ein Register aller amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater in Deutschland (vgl. Suchfunktion [2]). Auch objektive und hilfreiche Ratgeberliteratur [3] wird angeboten.
Eine Übersicht über sämtliche MPU-Stellen in Deutschland kann ebenfalls über eine Suchfunktion [1] des BDP abgerufen werden (siehe unten). Alle dort aufgeführten Stellen sind akkreditiert und amtlich anerkannt. Ihre Gutachten werden von den Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland akzeptiert.
Sie stehen untereinander im direkten Wettbewerb, der sich angesichts der geregelten Preise (vgl. GebOSt) vor allem über Kundenempfehlungen und kundengerechte Bearbeitung abspielt. In Großstädten wie Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Frankfurt agieren zwischen vier und sechs Anbieter, in Berlin inzwischen sogar mehr als zehn.
Seit einiger Zeit sind auf dem MPU-Markt allerdings wieder massive Monopolisierungstendenzen zu beobachten, da insbesondere der TÜV die durch den Rückgang der Untersuchungszahlen aufgetretenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten anderer Anbieter ausnutzt und diese aufkauft. [13] Einige selbstkritische MPU-Befürworter befürchten, dass hierdurch viele gute Ansätze wie z.B. ein schriftliches Gesprächsprotokoll sowie das Recht auf Gesprächsergebnismitteilung hierdurch gestorben sein werden. [14]
Hilfreiche Hinweise für eine kundenorientierte, fachkundige und menschliche Behandlung der betroffenen Antragsteller finden sich in den Erfahrungsberichten der einschlägigen MPU-Foren[15] (Beispiele: Persönliche Erfahrungsberichte und MPU-Chroniken).
Alle MPU−Stellen, nach Städten geordnet | (Quelle: BDP - Sektion Verkehrspsychologie) |
- MPU 52064 Aachen TÜV Nord AG Friedlandstraße 18 Tel.: 0241 / 409929-0
- MPU 52070 Aachen TÜV Rheinland Gruppe Krefelder Straße 225 Tel.: 0241 / 1825-298
- MPU 73430 Aalen TÜV SÜD Life Service Stuttgarter Str. 6 Tel.: 07361 / 66430
- MPU 59821 Arnsberg TÜV Nord AG Laurentiusstraße 2 Tel.: 02931 / 53005-0
- MPU 63739 Aschaffenburg TÜV SÜD Life Service Weißenburger Str. 38 Tel.: 06021 / 3094 -0
- MPU 86150 Augsburg TÜV SÜD Life Service Halderstraße 23 Tel.: 0821 / 3432900
- MPU 97980 Bad Mergentheim TÜV SÜD Life Service Daimlerstr. 7 Tel.: 07931 / 9883-0
- MPU 23843 Bad Oldesloe TÜV Nord AG Hindenburgstraße 3 Tel.:
- MPU 72336 Balingen TÜV SÜD Life Service Wilhelmstr. 34 Tel.: 07433 / 9682-0
- MPU 2625 Bautzen DEKRA e.V. Löbauer Str. 75 Tel.: 03591 / 278-18
- MPU 2625 Bautzen TÜV SÜD Life Service Wallstraße 14 Tel.: 03591 / 42456
- MPU 95444 Bayreuth TÜV SÜD Life Service Wittelsbacherring 10 Tel.: 0921 / 75995-51
- MPU 95445 Bayreuth BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH Kulmbacher Straße 11 Tel.: 0228 / 40072-21
- MPU 10117 Berlin TÜV Nord AG Georgenstraße 24 Tel.: 030 / 209168-0
- MPU 10243 Berlin DEKRA e.V. Warschauer Straße 33 Tel.: 030 / 20053-813
- MPU 10623 Berlin AVUS GmbH Carmerstr. 1 Tel.: 030 / 43 72 72 3
- MPU 12159 Berlin IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF Rheinstraße 16 Tel.: 030 / 8510276-11
- MPU 12681 Berlin IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF Allee der Kosmonauten 47 Tel.: 030 / 54783-197
- MPU 13158 Berlin AVUS GmbH Frühlingstr. 8 Tel.: 030 / 98 19 3126
- MPU 13405 Berlin DEKRA e.V. Kurt-Schumacher-Damm 28 Tel.: 030 / 417841-75
- MPU 10969 Berlin-Kreuzberg PIMA GmbH Ritterstraße 3 Tel.: 030 / 69569080
- MPU 10178 Berlin-Mitte TÜV Rheinland Gruppe Alexanderplatz 6, Eingang C Tel.: 030 / 247578-0
- MPU 10789 Berlin-Schöneberg TÜV Rheinland Gruppe Tauentzienstraße 3 Tel.: 030 / 235140-0
- MPU 57518 Betzdorf PIMA GmbH Wilhelmstraße 122 Tel.: 02741 / 937930
- MPU 33609 Bielefeld TÜV Nord AG Böttcherstraße 11 Tel.: 0521 / 786-239
- MPU 55765 Birkenfeld TÜV Rheinland Gruppe Feckweilerhaide 15 Tel.: 06782 / 993114
- MPU 44787 Bochum PIMA GmbH Gerberstraße 2-20 Tel.: 0234 / 6105350
- MPU 44789 Bochum TÜV Nord AG Universitätsstraße 74 a Tel.: 0234 / 2897557
- MPU 53111 Bonn PIMA GmbH Friedrichstraße 32 Tel.: 0228 / 37283-20
- MPU 53123 Bonn TÜV Rheinland Gruppe An der Burg Medinghoven Tel.: 0228 / 6480351
- MPU 53225 Bonn BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH Herbert-Rabius-Straße 1 Tel.: 0228 / 40072-22
- MPU 38102 Braunschweig TÜV Nord AG Kurt-Schumacher-Straße 21 Tel.: 0531 / 70733-3
- MPU 38102 Braunschweig VPI Verkehrspsychologisches Institut GmbH Berliner Platz 12-16 Tel.: 0531 / 701770
- MPU 28195 Bremen TÜV Nord AG Schüsselkorb 26/27 Tel.: 0421 / 33495-5
- MPU 28205 Bremen Klinikum-Bremen-Mitte gGmbH - Rechts- und Verkehrsmedizin Bismarckstr. 223 Tel.: 0421 / 4974420
- MPU 27570 Bremerhaven TÜV Nord AG Elbestraße 30 Tel.: 0421 / 33495-5
- MPU 9111 Chemnitz TÜV SÜD Life Service Bahnhofstr. 12 Tel.: 0371 / 67527-0
- MPU 9116 Chemnitz TÜV Rheinland Gruppe Michaelstr. 71 Tel.: 0371 / 2673946
- MPU 9119 Chemnitz DEKRA e.V. Neefestr. 131 Tel.: 0371 / 3513-233
- MPU 3044 Cottbus DEKRA e.V. Gewerbeweg 7 Tel.: 0355 / 87732-56
- MPU 3048 Cottbus TÜV Rheinland Gruppe Vetschauer Straße 17 Tel.: 0355 / 25241
- MPU 15806 Dabendorf TÜV Rheinland Gruppe Am Bahnhof Tel.: 03377 / 202024
- MPU 64283 Darmstadt TÜV Hessen Adelungstraße 23 Tel.: 06151 / 859393
- MPU 64285 Darmstadt TÜV Rheinland Gruppe Niebergallweg 30 Tel.: 06151 / 5011797
- MPU 94469 Deggendorf BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH Ulrichsberger Straße 17 Tel.: 0228 / 40072-21
- MPU 94469 Deggendorf TÜV SÜD Life Service Zieglerstraße 2b Tel.: 0991 / 2979-165
- MPU 17109 Demmin BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH Clara-Zetkin-Straße 8 Tel.: 0228 / 40072-23
- MPU 6844 Dessau TÜV Nord AG Zerbster Straße 37 Tel.: 0345 / 2029101
- MPU 6847 Dessau DEKRA e.V. Ernst-Zindel-Str. 8 Tel.: 0340 / 55052-34
- MPU 44137 Dortmund TÜV Nord AG Hansastraße 7 - 11 Tel.: 0231 / 91443034
- MPU 1069 Dresden TÜV SÜD Life Service Wiener Platz 6 Tel.: 0351 / 4941425
- MPU 1239 Dresden DEKRA e.V. Köhlerstr. 18 Tel.: 0351 / 2855-183
- MPU 1277 Dresden TÜV Rheinland Gruppe Schandauerstr. 43 Tel.: 0351 / 3125335
- MPU 47051 Duisburg TÜV Rheinland Gruppe Schwanenstr. 19 Tel.: 0203 / 2808817
- MPU 47058 Duisburg TÜV Nord AG Meidericher Straße 14 - 16 Tel.: 0203 / 304-291
- MPU 40210 Düsseldorf TÜV Rheinland Gruppe Konrad-Adenauer-Platz 10 Tel.: 0211 / 1711950
- MPU 40210 Düsseldorf MPU GmbH Konrad-Adenauer-Platz 12 Tel.: 0211 / 9365437 0800 / 6781111
- MPU 40210 Düsseldorf TÜV Nord AG Konrad-Adenauer-Platz 11 Tel.: 0211 / 936567-0
- MPU 99817 Eisenach TÜV SÜD Life Service Bahnhofstraße 31 Tel.: 03691 / 724890
- MPU 99817 Eisenach TÜV Thüringen e.V. Clemensstraße 8 Tel.: 0361 6544069-0
- MPU 25337 Elmshorn TÜV Nord AG Bismarckstraße 13 Tel.: 0431 / 666686-0
- MPU 4910 Elsterwerda DEKRA e.V. Elsterstraße 21 Tel.: 03533 488428
- MPU 99084 Erfurt TÜV Thüringen e.V. Anger 74/ 75 Tel.: 0361 / 6461031
- MPU 99092 Erfurt DEKRA e.V. St.-Christophorus-Str. 3 Tel.: 0361 74324-70
- MPU 99099 Erfurt TÜV SÜD Life Service Spielbergtor 12d Tel.: 0361 6544069-0
- MPU 37269 Eschwege TÜV Hessen Elsa-Brandström-Str. 1 Tel.: 0561 / 2091482
- MPU 45127 Essen TÜV Rheinland Gruppe Deutschlandhaus, Lindenallee 10 Tel.: 0201 / 2698163
- MPU 45128 Essen IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH Rolandstr. 7-9 Tel.: 0201-2697747
- MPU 45138 Essen TÜV Nord AG Steubenstraße 53 Tel.: 0201 / 8301919
- MPU 73728 Esslingen TÜV SÜD Life Service Berliner Straße 4 Tel.: 0711 / 396927-0
- MPU 60311 Frankfurt AVUS GmbH Am Salzhaus 4 Tel.: 069 / 13 38 87 0
- MPU 15234 Frankfurt (Oder) TÜV Rheinland Gruppe Friedrich-Ebert-Straße 52 Tel.: 0355 / 25241
- MPU 60329 Frankfurt a.M. TÜV Nord AG Gutleutstraße 32 Tel.: 069 / 257813-0
- MPU 60329 Frankfurt/ M PIMA GmbH Am Hauptbahnhof 8 Tel.: 069 / 27135641
- MPU 60489 Frankfurt/ M TÜV Hessen Eschborner Landstr. 42-50 Tel.: 069 / 9788240
- MPU 79098 Freiburg TÜV SÜD Life Service Bismarckallee 7f Tel.: 0761 / 387710
- MPU 79106 Freiburg IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF Wentzingerstr. 7 a Tel.: 0761 / 20888-31
- MPU 36037 Fulda TÜV Hessen Bahnhofstraße 26 Tel.: 069 / 9788240
- MPU 47608 Geldern TÜV Nord AG Schloßstraße 28 Tel.: 02831 / 92349-0
- MPU 7545 Gera TÜV Thüringen e.V. Frederici-Str. 8 a Tel.: 0365 / 7351250
- MPU 7552 Gera DEKRA e.V. Heinrich-Hertz-Straße 6 Tel.: 0365 43744-18
- MPU 35390 Gießen TÜV Hessen Alicenstraße 4a Tel.: 0641 / 982290
- MPU 37075 Göttingen TÜV Nord AG Rudolf-Diesel-Straße 5 Tel.: 0551 / 3855-151
- MPU 17489 Greifswald TÜV Nord AG Grimmer Straße 4 – 6 Tel.: 03834 / 501343
- MPU 58097 Hagen TÜV Nord AG Feithstraße 188 Tel.: 02331 / 8032-28
- MPU 38820 Halberstadt DEKRA e.V. Am Sülzegraben 15 Tel.: 0941 / 681730
- MPU 38820 Halberstadt TÜV Nord AG Wilhelm-Külz-Straße 1 – 3 Tel.: 0391 / 59748-15
- MPU 6110 Halle TÜV Nord AG Georg-Schumann-Platz 9 Tel.: 0345 / 2029101
- MPU 6112 Halle TÜV SÜD Life Service Ernst-Kamieth-Straße 11 Tel.: 0345 / 2093238-0
- MPU 6126 Halle DEKRA e.V. Schieferstr. 2 Tel.: 0345 / 69141-51
- MPU 20095 Hamburg TÜV Nord AG Kattrepel 10 Tel.: 040 / 423020-0
- MPU 20095 Hamburg TÜV SÜD Life Service Glockengießerwall 19 Tel.: 040 / 794164 -0
- MPU 21073 Hamburg AVUS GmbH Schlossmühlendamm 4 Tel.: 040 / 76 62 27 0
- MPU 22085 Hamburg BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherh.Technik GmbH Winterhuder Weg 29 Tel.: 0228 / 40072-24
- MPU 22529 Hamburg Klinikum-Bremen-Mitte gGmbH - Rechts- und Verkehrsmedizin Butenfeld 34 Tel.:
- MPU 22767 Hamburg AVUS GmbH Schillerstr. 44 Tel.: 040 / 38 99 01 0
- MPU 21073 Hamburg-Harburg TÜV Nord AG Am Irrgarten 7 Tel.: 040 / 423020-0
- MPU 63450 Hanau TÜV Hessen Daimlerstraße 5 Tel.: 0180 / 288 3820
- MPU 30159 Hannover TÜV Nord AG Ernst-August-Platz 3 a Tel.: 0511 / 763506-30
- MPU 30159 Hannover VPI Verkehrspsychologisches Institut GmbH Lange Laube 6 Tel.: 0511 / 169928-0
- MPU 25746 Heide Klinikum-Bremen-Mitte gGmbH - Rechts- und Verkehrsmedizin Esmarckstraße 50 Tel.:
- MPU 69115 Heidelberg TÜV Rheinland Gruppe Sofienstr. 6-10 Tel.: 06221 / 338369-0
- MPU 69115 Heidelberg Universitätsklinikum Heidelberg – Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin, Begutachtungsstelle für Fahreignung Voßstraße 2, Gebäude 4040 (BfF) Tel.: 06221-568953
- MPU 74072 Heilbronn TÜV SÜD Life Service Bahnhofstr. 19-23 Tel.: 07131 / 59122-0
- MPU 35745 Herborn TÜV Hessen Schloßstraße 20 Tel.: 0641 / 982290
- MPU 31134 Hildesheim TÜV Hessen Bernwardstraße 11 Tel.: 0561/ 2091482
- MPU 31134 Hildesheim TÜV Nord AG Hannoversche Straße 36 Tel.:
- MPU 25813 Husum TÜV Nord AG Theodor-Storm-Straße 2 Tel.: 0431 / 666686-0
- MPU 85049 Ingolstadt TÜV SÜD Life Service Pfarrgasse 6 Tel.: 0841 / 881357-0
- MPU 7743 Jena DEKRA e.V. Steinweg 24 Tel.: 0365 / 43744-18
- MPU 7745 Jena TÜV Thüringen e.V. Rudolstädter Straße 41 Tel.:
- MPU 67655 Kaiserslautern TÜV Rheinland Gruppe Bahnhofstraße 28 Tel.: 0631 / 303276-00
- MPU 67655 Kaiserslautern TÜV SÜD Life Service Bahnhofstraße 22 Tel.: 0631 / 30394-0
- MPU 67663 Kaiserslautern TÜV Rheinland Gruppe Merkurstraße 45 Tel.: 0631 / 3545 / 161 / 360
- MPU 76133 Karlsruhe TÜV SÜD Life Service Erbprinzenstraße 34 Tel.: 0721 / 913793-10
- MPU 76135 Karlsruhe IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF Steinhäuserstr. 19 Tel.: 0721 / 8204-261
- MPU 34117 Kassel TÜV Hessen Werner-Hilpert-Straße 25-27 (gegenüber Kulturbahnhof) Tel.: 0561 / 979151-40
- MPU 34121 Kassel AVUS GmbH Pettenkofer Str. 26 Tel.: 0561 / 81 67 – 677
- MPU 87435 Kempten TÜV SÜD Life Service Bodmanstraße 4 Tel.: 0831 / 52154-00
- MPU 24103 Kiel TÜV Nord AG EKZ Sophienhof / Sophienblatt 20/30 Tel.: 0431 / 666686-0
- MPU 24103 Kiel TÜV SÜD Life Service Sophienblatt 36 Tel.: 0431 / 6684 6880
- MPU 56068 Koblenz TÜV Hessen Johannes-Müller-Straße 7 Tel.: 069 / 9788240
- MPU 56070 Koblenz TÜV Rheinland Gruppe Hans-Böckler-Straße 6 Tel.: 0261 / 8085-145
- MPU 50667 Köln MPU GmbH Hohe Str. 71 Tel.: 0221 / 170507-0
- MPU 50667 Köln PIMA GmbH Martinstraße 16-20 Tel.: 0221 / 2589244
- MPU 50667 Köln TÜV Nord AG Hohe Straße 111 Tel.: 0221 / 272429-0
- MPU 50668 Köln TÜV Rheinland Gruppe Breslauer Platz 2c Tel.: 0221 / 912847-10
- MPU 50668 Köln IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH Marzellenstr. 23 Tel.: 0221 / 9228875
- MPU 34497 Korbach TÜV Hessen Enser Straße 19 Tel.: 0561 / 2091482
- MPU 47800 Krefeld TÜV Rheinland Gruppe Elbestraße 7 Tel.: 02151 / 441-448
- MPU 76829 Landau TÜV Rheinland Gruppe Horstschanze 46 Tel.: 06341 / 968-245
- MPU 84028 Landshut TÜV SÜD Life Service Altstadt 362 Tel.: 0871 / 92364 -0
- MPU 26789 Leer TÜV Nord AG Mühlenstraße 157 Tel.: 0421 / 33495-5
- MPU 4103 Leipzig TÜV Nord AG Am Gutenbergplatz 1 Tel.:
- MPU 4103 Leipzig TÜV SÜD Life Service Büttnerstraße 10 (Hofmeisterhaus) Tel.: 0341 / 21181-60
- MPU 4129 Leipzig TÜV Rheinland Gruppe Zschortauerstr. 71 Tel.: 0341 / 90045667
- MPU 4347 Leipzig DEKRA e.V. Torgauer Str. 235 Tel.: 0341 25939-66
- MPU 59555 Lippstadt MPU GmbH Blumenstr. 10 Tel.: 02941 / 202942, 0800 / 6781111
- MPU 23558 Lübeck TÜV Nord AG Werner-Kock-Straße 4 (Linden-Arcaden) Tel.: 0431 / 666686-0
- MPU 58511 Lüdenscheid MPU GmbH Sauerfelder Str. 11 Tel.: 02351 / 661867 0800 / 6781111
- MPU 67059 Ludwigshafen TÜV Rheinland Gruppe Ludwigstraße 67-69 (3. OG) Tel.: 0621 / 5290-833
- MPU 67061 Ludwigshafen Dr. Mahnke & Partner GmbH Mundenheimer Str.129 Tel.: 0621 / 581721
- MPU 21335 Lüneburg TÜV Nord AG Salzstraße 21 Tel.: 040 / 423020-0
- MPU 39104 Magdeburg TÜV Nord AG Am Alten Theater 6 (City-Carré) Tel.: 0391 / 59748-15
- MPU 39116 Magdeburg DEKRA e.V. Brenneckestr. 100 Tel.: 0391 / 5328-23
- MPU 55118 Mainz TÜV Rheinland Gruppe Kaiser-Wilhelm-Ring 6 Tel.: 06131 / 96505-0
- MPU 55118 Mainz IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH Erthalstr. 1 Tel.: 06131 / 6007894
- MPU 65208 Mainz-Kastel PIMA GmbH Anna-Birle-Straße 1 Tel.: 06134 / 188819
- MPU 68161 Mannheim TÜV SÜD Life Service Kaiserring 10-12 Tel.: 0621 / 12607-20
- MPU 68165 Mannheim IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung - BfF Augustaanlage 7-11 Tel.: 0621 / 718808-40
- MPU 68165 Mannheim MPU GmbH Friedrichsplatz 10 Tel.: 0621 / 40 06 640
- MPU 1662 Meißen DEKRA e.V. Brauhausstraße 12 Tel.: 03521 / 727572
- MPU 32423 Minden VPI Verkehrspsychologisches Institut GmbH Obermarktstraße 35 Tel.: 0571 / 388477-0
- MPU 41065 Mönchengladbach TÜV Rheinland Gruppe Theodor-Heuss-Straße 93-95 Tel.: 02161 / 822-137
- MPU 74821 Mosbach TÜV SÜD Life Service Anton-Gmeinder-Straße 9 Tel.: 06261 / 9289-61
- MPU 80336 München TÜV SÜD Life Service Goethestraße 4 Tel.: 089 / 545428-30
- MPU 80686 München TÜV SÜD Life Service Westendstr. 199 Tel.: 089 / 5791 / 1922 / 1923
- MPU 81543 München PIMA GmbH Candidplatz 9 Tel.: 089 / 65308547
- MPU 81667 München AVUS GmbH Weißenburger Str. 43 Tel.: 089 / 489566 -0
- MPU 48143 Münster TÜV Nord AG Berliner Platz 30 Tel.: 0251 / 41432-12
- MPU 17033 Neubrandenburg TÜV Nord AG Fritz-Reuter-Straße 1 a Tel.: 0395 / 4214112
- MPU 99734 Nordhausen TÜV Thüringen e.V. Rathsfelder Str. 1 Tel.: 03631 / 630448
- MPU 90402 Nürnberg TÜV SÜD Life Service Königstorgraben 7 Tel.: 0911 / 94467-0
- MPU 90443 Nürnberg PIMA GmbH Tafelfeldstraße 3 Tel.: 0911 / 4319803
- MPU 90459 Nürnberg AVUS GmbH Ritter-v.-Schuh-Platz 3 Tel.: 0911 / 99 44 007
- MPU 90459 Nürnberg IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH Pillenreuther Str. 14 Tel.: 0911 / 4392747
- MPU 77652 Offenburg TÜV SÜD Life Service Okenstr. 18 Tel.: 0781 / 28938-0
- MPU 26122 Oldenburg i.O. TÜV Nord AG Wallstraße 11 Tel.: 0421 / 33495-5
- MPU 16515 Oranienburg DEKRA e.V. Walther-Bothe-Str. 75 Tel.: 03301 / 6062-83
- MPU 49084 Osnabrück TÜV Nord AG Rheinische Straße 15 Tel.: 0541 / 5823-402
- MPU 33102 Paderborn TÜV Nord AG An der Talle 7 Tel.: 05251 / 141-151
- MPU 94032 Passau TÜV SÜD Life Service Ludwigstraße 2 Tel.: 0851 / 93138-0
- MPU 8523 Plauen TÜV SÜD Life Service Klostermarkt 1 Tel.: 03741 / 28029-0
- MPU 8529 Plauen DEKRA e.V. Dresdener Straße 14 Tel.: 03741 452130
- MPU 14467 Potsdam PIMA GmbH Yorckstraße 22 Tel.: 0331 / 2308970
- MPU 14478 Potsdam DEKRA e.V. Verkehrshof 11 Tel.: 0331 / 8886016
- MPU 17291 Prenzlau DEKRA e.V. Stettiner Straße 25 Tel.: 03984 / 718539
- MPU 17291 Prenzlau PIMA GmbH Uckerpromenade 17 Tel.: 03984 / 804408
- MPU 88214 Ravensburg TÜV SÜD Life Service Schwanenstraße 5 Tel.: 0751 / 35948-0
- MPU 45657 Recklinghausen TÜV Nord AG Springstraße 12 Tel.: 02361 / 9020-77
- MPU 45659 Recklinghausen MPU GmbH Blitzkuhlenstr. 175 Tel.: 02361 / 302960 0800 / 6781111
- MPU 93047 Regensburg TÜV SÜD Life Service Bahnhofstr. 13 Tel.: 0941 / 58677-0
- MPU 83022 Rosenheim TÜV SÜD Life Service Münchener Straße 27 Tel.: 08031 / 382067
- MPU 18059 Rostock DEKRA e.V. Charles-Darwin-Ring 7 Tel.: 0381 / 40546-44
- MPU 18107 Rostock TÜV Nord AG Trelleborger Straße 15 Tel.: 0381 / 7703-505
- MPU 66111 Saarbrücken ProSecur GmbH Reichsstraße 16 Tel.: 0681 / 960 2020
- MPU 66111 Saarbrücken TÜV SÜD Life Service Dudweilerstraße 2a Tel.: 0681 / 37974-0
- MPU 6526 Sangerhausen TÜV Nord AG Göpenstraße 27 Tel.: 0345 / 2029101
- MPU 19053 Schwerin TÜV Nord AG Dr.-Külz-Straße 20 Tel.: 0385 / 758210-0
- MPU 57074 Siegen TÜV Nord AG Leimbachstraße 227 Tel.: 0271 / 33781-58
- MPU 78224 Singen TÜV SÜD Life Service Erzbergerstr. 2 Tel.: 07731 / 996360
- MPU 96515 Sonneberg DEKRA e.V. Neustadter Str. 115 Tel.: 03675 / 7561- 23
- MPU 39576 Stendal DEKRA e.V. Clausewitzstr. 3 Tel.: 03931 / 7015-25
- MPU 39576 Stendal TÜV Nord AG Altes Dorf 1 Tel.: 0391 / 59748-15
- MPU 70173 Stuttgart IBBK - Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH Königstr. 4 Tel.: 0711 / 9978855
- MPU 70173 Stuttgart MPU GmbH Königstr. 20 Tel.: 0711 / 25 39 526
- MPU 70173 Stuttgart TÜV Nord AG Königstraße 1 b Tel.: 0711 / 248395-60
- MPU 70178 Stuttgart PIMA GmbH Böblinger Straße 8 Tel.: 0711 / 6744009
- MPU 70469 Stuttgart TÜV SÜD Life Service Arnulf-Klett-Platz 3 Tel.: 0711 / 907118-10
- MPU 4860 Torgau DEKRA e.V. Gewerbering 8 Tel.: 03421 / 72780
- MPU 54292 Trier TÜV Rheinland Gruppe Bahnhofsplatz 8 Tel.: 0651 / 146219-0
- MPU 72072 Tübingen MTO Fahreignung GmbH Schweickhardtstraße 3 Tel.: 07071 / 9101-5
- MPU 72072 Tübingen TÜV SÜD Life Service Europaplatz 5 Tel.: 07071 / 94258-3
- MPU 89073 Ulm TÜV SÜD Life Service Hirschstraße 22 Tel.: 0731 / 619851
- MPU 92637 Weiden TÜV SÜD Life Service Schillerstr. 13 Tel.: 0961 / 416311-0
- MPU 99423 Weimar TÜV SÜD Life Service Fuldaer Straße 189 Tel.: 03643 / 494628-0
- MPU 65189 Wiesbaden TÜV Hessen Weidenbornstraße 1 Tel.: 069 / 9788240
- MPU 6886 Wittenberg TÜV Nord AG Friedrichstraße 129 Tel.: 0345 / 2029101
- MPU 16909 Wittstock TÜV Rheinland Gruppe Kettenstraße 48 Tel.: 03394 / 403063
- MPU 67547 Worms TÜV Rheinland Gruppe August-Horch Straße 14 Tel.: 06241 / 9202221
- MPU 42103 Wuppertal TÜV Rheinland Gruppe Schloßbleiche 42, Block B Tel.: 0202 / 2549936
- MPU 42103 Wuppertal MPU GmbH Wirmhof 3 Tel.: 0202 / 7694650 0800 / 6781111
- MPU 97070 Würzburg MPU GmbH Haugerring 6 Tel.: 0931 / 35 32 299
- MPU 97070 Würzburg TÜV SÜD Life Service Bahnhofstraße 11 Tel.: 0931 / 32136-0
- MPU 98544 Zella-Mehlis TÜV Thüringen e.V. Industriestr. 13 Tel.: 03681 / 462656
- MPU 8056 Zwickau TÜV SÜD Life Service Bahnhofstr. 68-70 Tel.: 0375 / 282507
- MPU 8060 Zwickau DEKRA e.V. Olzmannstr. 22 Tel.: 0375 / 5083-133
Qualitätssicherung und Akkreditierung
Die anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen regelmäßigen Überprüfungen durch die „Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen“ bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese überprüft in erster Linie, ob die Qualitätssicherung funktioniert.
Weiterhin verpflichtet die Akkreditierung zur Einhaltung umfangreicher gesetzlicher und fachlicher Bestimmungen, die vor allem die Einhaltung der Schweigepflicht (Datenschutz), die Objektivität und Neutralität der Untersuchung und die Einheitlichkeit der Beurteilung (fachliche Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien) betreffen.
Eine ausreichende personelle Ausstattung (spezialisierte Ärzte und Psychologen) sowie geeignete räumliche und sachliche Voraussetzungen (behindertengerechte Ausstattung, Geräte zur psychologischen Testdiagnostik etc.) müssen vorhanden sein.
Gesetzliche Grundlagen der MPU
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter etc. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG).
Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann das Recht aberkannt werden, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) detailliert in § 11 (Eignung), § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Untersuchungsstelle (siehe oben) erfolgt durch den Bewerber.
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung
Seitens einiger Verkehrsjuristen wird argumentiert, die Entscheidung einer Fahrerlaubnisbehörde zu einer MPU müsse auf dem Rechtsweg überprüfbar sein. Die Überprüfung der Entscheidung sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, da es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handle [16]. Andere Positionen stellen die selbstständige Anfechtung einer MPU-Anordnung generell in Frage [17].
Die Kriterien für die Entscheidung zu einer Begutachtung sind so präzise und die Sachlage in der Regel so eindeutig, dass der Entscheidungsspielraum der Fahrerlaubnisbehörde vergleichsweise gering ist. Der Gesetzgeber bewertet eine MPU als eine vorbereitende, informationssammelnde Handlung im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung, vergleichbar mit anderen (z. B. ärztlichen) Gutachten, und sieht somit bislang keine Veranlassung, die Entscheidung zur Durchführung auf dem Rechtsweg überprüfbar zu machen.
Gegen die auf der Grundlage des MPU-Gutachtens (in Ausnahmefällen auch gegen das Gutachten) getroffene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde können Rechtsmittel eingelegt werden.
Alternativen zur MPU
Aktuelle EuGH-Urteile haben die europaweite Gültigkeit von im europäischen Ausland rechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnissen wiederholt festgestellt.[18]. Nach Ansicht deutscher Fahrerlaubnisbehörden und einiger Gerichte gilt dies jedoch nicht, wenn Vorbehalte hinsichtlich der Fahreignung wegen schwerwiegender früherer Verkehrsverstöße oder Straftaten bestehen. Mehrere Entscheidungen deutscher Gerichte haben in letzter Zeit festgestellt, dass bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis, die lediglich dem Zweck der Umgehung einer nationalen Verwaltungsentscheidung dient, die Nutzung der im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland untersagt werden kann. Allerdings gibt es auch gegenläufige Urteile in diesem Bereich. Die Rechtsprechung in Deutschland ist derzeit "nicht gefestigt".
Die neueste EuGH-Entscheidung vom 28.9.2006 (Fall "Kremer") bestätigt die bisherige Linie, dass im Ausland rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnisse grundsätzlich auch in Deutschland gelten müssen, und eine Nutzungsuntersagung oder Überprüfung der Fahreignung geltendem EU-Recht widerspricht. Allerdings ist die Sachlage in diesem Fall eher einfacher Natur: Es lagen wiederholte Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Durch den rechtmäßigen Erwerb der in Belgien ausgestellten gültigen EU-Fahrerlaubnis wurde das Fehlen der Fahrerlaubnis naturgemäß ´geheilt´. Zudem wurde in Deutschland keine Fahrerlaubnissperre verhängt. Da schwerwiegende Bedenken gegen die Fahreignung und klare Hinweise auf Rechtsmissbrauch im Fall Kremer offenbar fehlen, ist unklar, warum dieser Fall überhaupt dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt wurde, vgl. auch [19].
Da ein einheitliches europäisches Fahrerlaubnisregister bislang nicht existiert und auch die Erteilungsvoraussetzungen für Fahrerlaubnisse in Europa noch nicht harmonisiert sind, ergeben sich aus dieser Situation Rechtsunsicherheiten und Auslegungsspielräume. Diese haben insbesondere in Deutschland zum Phänomen des Führerscheintourismus geführt [20]. Die meisten europäischen Staaten erteilen nach Ablauf einer gerichtlich festgelegten Sperrfrist die Fahrerlaubnis - ohne weitere Überprüfung der Fahreignung durch Verwaltungsbehörden. Auch die Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist ein Merkmal des deutschen Fahrerlaubnisrechts und anderen europäischen Staaten in dieser Form nicht bekannt.
Die Debatte um den Auslandsführerschein wird mit hoher Emotionalität geführt, wobei sich Befürworter und Gegner bevorzugt in diversen „MPU-Foren“ [15] austauschen. Risiken ergeben sich insbesondere bei "rechtsmissbräuchlichem Erwerb" des Auslandsführerscheins (Verletzung des Wohnsitzprinzips, Fälschungen)[21]. In solchen Fällen des Rechtsmissbrauchs werden von deutschen Fahrerlaubnisbehörden oft nachträgliche Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.
Viele Betroffene suchen weiterhin - trotz der bekannten Risiken der Nutzungsuntersagung - den Weg über das Ausland, um ihre Mobilität zu erhalten. Laut einer Statistik waren dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg bis zum Dezember 2005 mehr als 2.489 Personen bekannt, die auf die Neuerteilung der deutschen Fahrerlaubnis verzichtet und ihren Führerschein im EU-Inland neu erworben haben. [22]. Hierbei handelt es sich lediglich um die bekannt gewordenen Fälle, die tatsächliche Anzahl dürfte wesentlich höher sein. Einschlägigen, zum Teil sehr reisserisch gehaltenen Zeitungsberichten zufolge erfolgt der Führerscheintourismus gut organisiert, es wird über Busladungen von Führerscheinbewerbern zu Fahrschulen in grenznahen Gebieten berichtet, mit All-Inclusive-Service, organisiertem 185-Tage-Wohnsitznachweis und touristischen Zusatzangeboten (vgl. [23] und [24]). Anbieter von organisierten Auslandsführerscheinen werben offensiv für diese Vorgehensweise, die rechtlichen Risiken werden verschleiert. [25]
Die für die Entziehung der Fahrerlaubnis ursächlichen Probleme werden durch den Erwerb eines Auslandsführerscheins natürlich genausowenig behoben wie durch ein auf das Bestehen der Exploration ausgerichtetes MPU-Training. Daher sind nach Ansicht von Verkehrsmedizinern und -psychologen Wiederholungen und Unfälle bei dieser Hochrisikogruppe sehr wahrscheinlich. Allerdings hat die Zahl der Alkoholunfälle von 2004 auf 2005 um 4,6 % abgenommen, so dass sich aus den Unfallzahlen heraus kein gesteigertes Gefahrenspotential der EU-FS Inhaber ableiten lässt.[26].
Neuerungen sind mit der „Dritten europäischen Führerscheinrichtlinie“ zu erwarten, insbesondere die Regelung, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, „der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist“. Damit soll nach Auskunft des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Führerscheinmissbrauch effektiver als bisher bekämpft werden.
Eignungsuntersuchungen für Berufskraftfahrer
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen D, D1, DE, DE1 und einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Busfahrer) müssen sich nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht (gültig seit 1. Januar 1999) ab Vollendung des 50sten Lebensjahr alle fünf Jahre einer eingehenden medizinischen Untersuchung sowie der Überprüfung besonderer Anforderungen wie Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit unterziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufskraftfahrer die besonderen Anforderungen für diese Tätigkeit erfüllen. Die Untersuchungen werden von Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie in amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten.
Quellen
- ↑ a b Suchfunktion für alle amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag. Der Name „MPU-Stelle“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ a b Suchfunktion für amtlich anerkannte verkehrspsychologische Berater Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „Berater“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ a b Ratgeberliteratur zur MPU Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „Literatur“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Begutachtung der Fahreignung 2005 - Bericht 15/2006 der Bundesanstalt für Straßenwesen, Langfassung
- ↑ Wolfgang Jacobshagen und Hans-Dieter Utzelmann (1996): Medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtungen bei alkoholauffälligen Fahrern und Fahrern mit hohem Punktestand. Empirische Ergebnisse zur Wirksamkeit und zu deren diagnostischen Elementen. TÜV-Verlag GmbH – Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg ("EVAGUT")
- ↑ Vortrag Edzard Glitsch, zitiert nach Ärztezeitung
- ↑ Wolfgang Jacobshagen (1996): Alkoeva und keine Ende? Blutalkohol, 33, S.259. Außerdem: Stephan (1984): Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland Zeitschrift für Verkehrssicherheit 30, 1, S. 32
- ↑ Wolfram Heinrich: Betrunken fahren? Das Phänomen des „Ewigen Alkoholfahrers“ (PDF-Datei)
- ↑ Unfallgeschehen im Straßenverkehr 2005 - Presseexemplar des Statistischen Bundesamts S.33 (www.destatis.de, 610 KB)
- ↑ Egon Stephan (1984): Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 30, 28-34
- ↑ Aktuelle Berichterstattung zum Thema MPU und EU-Führerschein - Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
- ↑ Michael Hettenbach: Welche Begutachtungsstelle ist empfehlenswert?
- ↑ Jörg Michael Sohn [1] Die Lage der Verkehrspsychologie (S.18ff)
- ↑ TÜV Süd kauft PIMA und Mpu GmbH [2]
- ↑ a b Beispiele für ´MPU-Foren´
- ↑ Wolf-Dieter Obst: Zahl der „Idiotentests“ geht drastisch zurück, Stuttgarter Nachrichten, 15. Juli 2006
- ↑ Klaus Weber (2006): Keine selbständige Anfechtbarkeit einer MPU-Anordnung, in: NZV 2006 Heft 8, 399 - 407.
- ↑ Beschluss des EUGH vom 6,04,2006 "Halbritter"
- ↑ Jurathek: Der Fall Kremer
- ↑ Michael Hettenbach: Besprechung zum Urteil des EUGH vom 29.4.04 Anerkennung ausländischer Führerscheine auch im Inland
- ↑ Gericht setzt Führerscheintourismus Grenzen Spiegel online (11.09.06)
- ↑ Jahresbericht 2005 des Kraftfahrtbundesamtes, S. 3 (PDF-Datei)
- ↑ Ohne "Idiotentest" zurück ans Steuer (Spiegel Online 31.5.06)
- ↑ Mit neuer Pappe aus Prag (Autobild 3/ 2005)
- ↑ Der Lappen aus dem Ausland hilft nichts (hr-online, 07.11.06)
- ↑ Unfallgeschehen im Straßenverkehr 2005 - Presseexemplar des Statistischen Bundesamts. (www.destatis.de, 610 KB).