Mittelbare Bundesverwaltung (Österreich)
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Unter mittelbarer Bundesverwaltung wird in Österreich die Vollziehung von Bundesgesetzen durch solche Behörden verstanden, die nicht vom Bund selbst eingerichtet sind und betrieben werden, also keine „Bundesbehörden“, sondern Landesbehörden sind.
Träger der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes, der sich für die Vollziehung in I. Instanz der Bezirksverwaltungsbehörden bedient.
In II. Instanz steht dem Landeshauptmann zur Vollziehung das Amt der jeweiligen Landesregierung als Hilfsorgan zur Verfügung, sofern nicht für bestimmte Angelegenheiten der Unabhängige Verwaltungssenat des betreffenden Landes zuständig ist.