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Sparta

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Reste des antiken Sparta

Sparta (auch Lakedaimon), in der Antike Hauptstadt der peloponnesischen Landschaft Lakonien und des gleichnamigen Staates, lag auf den letzten Ausläufern des Taygetos und dicht am rechten Ufer des Eurotas, mit dem sich hier die Flüsschen Önos und an der Südseite der Stadt Knakion und Tiasa vereinigten, und bestand aus verschiedenen weitläufigen, gartenreichen Quartieren, welche zusammen einen Umfang von etwa 9 km hatten.

Die Einwohnerzahl mag sich in der Hauptzeit 600 v.Chr. auf 40.000 bis 50.000 belaufen haben. Früher hatte die Stadt keine Mauern, da die Bürger ihr als solche dienen sollten; erst der Tyrann Nabis legte eine Mauer an, die zwar bald darauf von den Achaiern zerstört, aber auf Befehl der Römer wiederhergestellt und noch in byzantinischer Zeit erneuert wurde.

Sparta hatte auch keine eigentliche Akropolis. Diesen Namen führte nur einer der Hügel der Stadt, auf dessen Spitze neben anderen der Tempel der Athene Chalkioikos stand. Von den einzelnen Quartieren (Komen) wird Pitana im Nord-Osten als das schönste genannt. Hier war die Agora mit den Versammlungsgebäuden der Gerusia und der Ephoren, der von der persischen Beute erbauten persischen Halle und dem großen, mit weißem Marmor überkleideten Theater, von welchem sich noch einige Überreste erhalten haben. Andere Plätze im Westen der Stadt, an der Straße nach Messene, waren der Dromos mit zwei Gymnasien und der mit Platanen bepflanzte Platanistas, wo die Jünglinge zu ringen pflegten. Die Stadt hatte außer den angeführten noch zahlreiche andere Tempel und Monumente, welche Pausanias nennt, deren Lage sich aber heute nicht mehr nachweisen lässt.

Überreste alter Bäder finden sich nordwestlich und südöstlich vom Theater, Reste einer alten Brücke über den Eurotas an der heutigen Straße nach Argos und Tegea. Die Anlage der Bergfestung und Residenzstadt Mystras im Westen der Stadt führte zu ihrer Verödung. Die jetzige Stadt Sparta (neugriech. Σπαρτη/Sparti), erst 1836 gegründet, hat 18.184 Einwohner (2001) und nimmt den südlichen Teil des alten Sparta ein.

Geschichte

siehe unter Geschichte Spartas

Die soziale Rolle der Frau im antiken Sparta

In Sparta verfasste mann die ersten bekannten Gesetze über die Stellung der Frau in der Gesellschaft.So sah mann sie vor allem als "Gebärerin" im kriegerischen Stadtstaat,der neuen Krieger.Mädchen erfuhren die gleichen Erziehungsmassnahmen und Nahrung wie die Jungen.Später (etwa mit 18 Jahren) war die Ehe der erwünschte Status, den Frauen meist mit großen Altersunterschieden zu den älteren Männern eingingen.War man unverheiratet entfielen die ihr zustehenden Rechte und sie wurde vom Umfeld verspottet.Da Männer den Militärdienst selbstverständlich ausführten begegneten sich Mann und Frau nur selten im privaten Leben.Die Frau übernahm den Großteil der Wirtschaft und des Haushaltes sowie die Aufsicht über die Bediensteten und Kinder.Die Männer hingegen hatten allein Hierarchie in der Politik und somit der Bürgerrechte.Frauen aus gehoberenen Schichten genossen mehr Einfluss und Entscheidungsgewalt in der Gesellschaft als die Status gerechte Hausfrau und Mutter.Auch wenn die Frau in Sparta dem Patriarchiat untergeordnet war, lebte sie im Vergleich zur extremen Rechtelosigkeit der Frau in anderen Teilen des antiken Griechenlands,wie Athen oder Gortyn ein zumindest teils abgedecktes Bürger-und Menschenrecht aus und wurde ihrer rolle als Reglementierte zwangsläufig mit Würde behandelt.

Quellenlage

Die Quellen, aus denen wir unser Wissen über die Geschichte Spartas schöpfen, lassen sich in drei Gruppen einteilen: archäologische Hinterlassenschaften (siehe dazu 3. Lage, Topographie und die Anfänge der spartanischen Geschichte), Inschriften (vor allem aus römischer Zeit, gesammelt in den Inscriptiones Graecae (IG) Band 5,1) und vor allem literarische Quellen.

Das grundsätzliche Problem bei der Rekonstruktion der spartanischen Geschichte besteht darin, dass Sparta keine eigene Geschichtsschreibung besaß; historische Darstellungen stammten bis in hellenistische Zeit von außerhalb, wobei solche athenisch geprägter Autoren überwiegen. Die vorhandenen literarischen Quellen lassen sich daher in drei Gruppen unterteilen: zum einen die zeitgenössische Literatur, die aus Sparta stammt, zum anderen zeitnahe Literatur, die Sparta von Außen betrachtet und beurteilt sowie als letzte Gruppe, spätere Autoren, die heute verlorene Werke benutzten.

Die einzigen Autoren, die aus Sparta stammten und das frühe Sparta beschreiben, sind die Dichter Tyrtaios und Alkman (2.Hälfte 7. Jh. v. Chr.), die das militärische und festliche Sparta besangen. Deren Aussagewert für historische Entwicklungen ist allerdings begrenzt. Darüberhinaus besitzen wir noch Fragmente des hellenistischen Grammatikers Sosibios.

Die erste historische Quelle stellt der in Athen schreibende Herodot (ca. 485-424) dar, der mündlich tradierte Ereignisse schriftlich fixierte. Zwar wird in seinem Werk deutlich, dass bereits zu dieser Zeit Sparta einer Typisierung und Überzeichnung von Außen unterworfen war. Trotzdem lassen seine Angaben nicht erkennen, dass Sparta ein Sonderfall unter den griechischen Staaten (Poleis) bildete. Die zeitlich nächste literarische Quelle stellt die Beschreibung des Peloponnesischen Krieges von Thukydides dar. Er bemängelte bereits die Schwierigkeit, Informationen über Sparta aufzutreiben. Bei ihm ist ein bereits fest gefügtes Spartabild greifbar, das vor allem durch negative Topoi charakterisiert ist (Fremdenfeindlichkeit, gegen Innovationen eingestellt, erfindungslos, altväterlich und Unterordnung des Individuums) und dem Ideal Athen gegenüber gestellt wird. Die von Xenophon verfasste „Verfassung der Spartaner“ (frühes 4. Jh) basiert zwar auf eigenen Anschauungen, verbreitet aber ein idealisiertes und daher tendenziöses Spartabild. Auch von Aristoteles wurde die spartanische Verfassung beschrieben, ist heute aber weitgehend verloren. Aus späthellenistischer Zeit liegt uns Polybios vor, der Spartas Auseinandersetzungen mit dem Achaierbund bis zur Aufnahme in das römische Reich 146 selbst miterlebt hatte. Das römische Sparta beschrieb schließlich Pausanias (2. Hälfte des 2. Jh.) in seiner „Beschreibung Griechenlands“.

Als dritte Gruppe bieten auch solche Autoren Informationen, die heute weitgehend verlorene Quellen und Autoren auswerteten und benutzten. Unter diesen sind Strabon (ca. 63 v. Chr.- 23 n. Chr.), Plutarch (Anfang des 2. Jh. n. Chr.), und nochmals Pausanias zu nennen. Diese Autoren stützen sich weitgehend auf hellenistische Autoren, so dass ihre Angaben häufig Anachronismen darstellen.

Archäologisches

Am besten erhalten ist das Theater aus der frühen Kaiserzeit am Abhang der Akropolis. Auf der Akropolis selbst findet man Überreste eines Tors und der Stadtmauer sowie einer Stoa (vielleicht der von Pausanias erwähnten "Persischen Stoa"). Im Nordosten des Stadtzentrums sind am Ufer des Eurotas einige Überreste des berühmten Heiligtums der Artemis Orthia zu sehen, in dem das berühmte alljährliche Ritual der Geisselung der Epheben stattfand. Zahlreiche Funde aus diesem Heiligtum sind im Archäologischen Museum der Stadt ausgestellt. Etwas ausserhalb der Stadt befinden sich gut erhaltene Reste des Menelaions, des Heroons von Menelaos und Helena.

Forschungsgeschichte

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Sparta setzte in der Renaissance mit der Wiederentdeckung antiker Autoren ein, wurde in der Zeit des Nationalsozialismus instrumentalisiert und wendet sich heutzutage mit neuen Fragestellungen und verfeinerten Methoden vor allem der Sozialgeschichte zu. Einen ausführlichen Überblick über die Forschungsgeschichte wurde von dem Marburger Professor Karl Christ in der Einleitung zu dem von ihm herausgegebenen Sammelband („Sparta“, 1986) vorgelegt. Im Folgenden werden daher nur die wichtigsten Entwicklungen und ihre Hauptvertreter genannt. Von den frühen Autoren, die sich zur Verfassung Spartas äußerten, sind Montesquieu und Rousseau zu nennen, die jedoch noch keine zusammenhängenden Werke zu Sparta veröffentlichten, sondern innerhalb ihrer staatstheoretischen Abhandlungen Lykurg als einen der größten und bewunderungswürdigsten Gesetzgeber des Altertums beurteilten. Dagegen sah Schiller die Verfassung des Lykurgs weit kritischer, wie auch Herder später in seinen „Vorlesungen über die Philosophie“ den spartanischen Staat ablehnte.

Erst Anfang des 19. Jh. beginnt man Monographien zur Geschichte Spartas und zu den Doriern zu schreiben, von denn die Werke von J.C.F Manso (1800-1805) und Karl Otfried Müller(1824) als erste zu nennen sind. Sparta wurde seit der Mitte des 19. Jh. zunehmend in allgemeinen Werken zur Griechischen Geschichte und zum Griechischen Staatsrecht behandelt.

1925 veröffentlichte Viktor Ehrenberg seine Habilitationsschrift „Neugründer des Staates“. Manche der Aussagen Ehrenbergs, der 1939 nach England emigrierte, sind heute jedoch nicht mehr haltbar, wie auch seine Faszination für den spartanischen Staat kritisch zu beurteilen ist. Helmut Berve (1937) entwickelte schließlich ein Spartabild, das der Propaganda des Nationalsozialismus diente, indem die Dorier als nordische Rasse und als Abkömmlinge des nordischen Herrenvolkes instrumentalisiert wurden. Nach dem zweiten Weltkrieg häufen sich erst ab den 1980er Jahren wieder umfassende Studien zu Sparta, wie die von M. Clauss (1933), der von Karl Christ herausgegebene Sammelband (1986), Stefan Link (1994), L. Thommen (1996 und 2003), Mischa Meier (1998) und Karl-Wilhelm Welwei (2004). Gleichzeitig gewann die angelsächsische Forschung an Bedeutung, von denen D.N. MacDowell und vor allem P. Cartledge sowie St. Hodkinson hervorzuheben sind.

Die Forschungsgeschichte Spartas ist insgesamt von der Spannung zwischen entschiedener Ablehnung und begeisterter Bewunderung geprägt. Mit der bereits in der Antike einsetzenden Idealisierung Spartas beschäftigten sich vor allem F. Ollier („Le mirage spartiate“, 1933), E.N. Tigerstedt („The Legend of Sparta in Classical Antiquity“, 3 Bde., 1965-1978) und schließlich E. Rawson („The Spartan Tradition in European Thought“, 1969).

Die Verfassung Spartas

Die Verfassung Spartas wurde von Lykurg in der Großen Rhetra festgelegt, die bei Plutarch überliefert ist. Demnach umfassten die politischen Institutionen Spartas zunächst das Doppelkönigtum, die Gerusia (Ältestenrat) und die Apella (Volksversammlung). Erst später kamen noch die Ephoren hinzu.


Lykurg und die Große Rhetra

  • 1. Lykurg

Lykurg bzw. Lykurgos bezeichnet den legendären Stifter der politischen und gesellschaftlichen Ordnung Spartas, der in der Antike als einer der großen Gesetzgeber angesehen wurde. Bei der Rekonstruktion der Person Lykurgs wird deutlich, das er historisch nicht greifbar ist und vermutlich nicht existierte. Verschiedene Datierungsversuche ordnen ihn in die Zeit zwischen dem 11. und 8. Jahrhundert v. Chr. ein. Laut unterschiedlichen Überlieferungen soll er königlicher Abstammung sowie Vormund eines Königs gewesen sein. Andere Quellen wiederum sehen in ihm eine göttliche Gestalt, wieder andere betrachten ihn als Namensgeber für eine Reihe von Einrichtungen, deren ursprüngliche Bedeutung verloren gegangen war. So fasste Plutarch die verschiedenen Legenden in einer Biographie zusammen, die heute als ausführlichste antike Quelle zum Leben und zur Gesetzgebung Lykurgs dienen. Lykurgs Leben wurde in hellenistischer Zeit ausgeschmückt und nahm viele Elemente an, die auch andere Gesetzgeber (z.B. Solon) auszeichnen. So wurden ihm Auslandsreisen nach Kreta, Asien sowie Ägypten nachgesagt, die Ordnungsstiftung im Zwist zwischen Volk und Königtum, sowie die Gesetzgebung in Sparta, bei deren Durchführung er ein Auge verlor. Des Weiteren verbot er geschriebene Gesetze. Hiernach verpflichtete er die Bürger durch Eid auf Einhaltung und Unveränderlichkeit der neuen Ordnung und ging ins Exil wo er starb. Lykurg erhielt in Sparta kultische Ehren sowie ein Heiligtum.

  • 2. Die Große Rhetra

Die Große Rhetra stellt das wohl älteste und umstrittenste Dokument zur griechischen Verfassungsgeschichte dar. Sie ist in die von Plutarch verfasste Vita Lykurgs eingebunden und hier erstmals ausführlich zitiert. Problematisch ist in dieser Hinsicht die Authentizität Plutarchs zu bewerten, da diese nicht vollständig gegeben ist. Der um 650 v. Chr. anzusetzende Text, wird von Plutarch als delphischer Orakelspruch an Lykurg präsentiert, der im Kontext der Einrichtung der Gerusia (dem Ältestenrat) steht. Des Weiteren ist zu bemerken, dass die Große Rhetra nicht von Anfang an mit Lykurg in Verbindung gebracht wurde, sondern anfänglich nur mit dem Orakel von Delphi verknüpft wurde. Die Datierung der Rhetra in die Mitte des 7. Jahrhunderts ist daher schlüssig, da durch die messenischen Kriege eine große Erweiterung des spartanischen Herrschaftsgebietes zu verzeichnen ist. Mit dieser Entwicklung ergaben sich neue Aufgaben, vor allem in Bezug auf die Kontrolle des neu gewonnen Landes sowie deren Bevölkerung. Darüber hinaus stellte die Einführung fester politischer Strukturen eine Art Machtnivellierung dar, die der Konzentration von Macht in den Händen Weniger entgegen wirken sollte.

  • 3. Die Kleine Rhetren

Plutarch überlieferte noch drei weitere Rhetren. Diese als Kleine Rhetren bekannten Gesetze, regelten die Grundordnung Spartas. So umfassten sie das Verbot von schriftlichen Gesetzen, von Luxus beim Hausbau und vom wiederholten Kampf gegen denselben Feind. Jedoch stehen sie in einem anderen Kontext und wurden wahrscheinlich nicht vor dem 4. Jahrhundert Lykurg zugeschrieben.

  • 4. Inhaltliche Bestimmungen der Großen Rhetra

»So sehr lag Lykurg diese Behörde (d.h. die Gerusia) am Herzen, dass er über sie ein Orakel aus Delphi einholte, welches man Rhetra nennt: ›… er soll ein Heiligtum des Zeus Syllanios und der Athena Syllania errichten; Phylen und Oben einrichten; einen Rat von Dreißig einschließlich der Heerführer (d.h. der Könige) konstituieren; von Zeit zu Zeit (d.h. in regelmäßigen Abständen) die Volksversammlung zwischen Babyka und Knakion einberufen und so (d.h. unter Beachtung der vorangehenden Bestimmung) einbringen und abtreten (d.h. der Versammlung Anträge zur Abstimmung vorlegen und sie durch Abtreten auflösen); … und Kraft.« (Plut. Lyk. 6,2; Übers. Bringmann 1975 [1986])

Ergänzungsklausel bei Plutarch:

»Wenn das Volk sich für einen schiefen Spruch aussprechen sollte, sollen die Ältesten und die Heerführer (d.h. der Rat) abtreten (d.h. auf diese Weise die Versammlung auflösen). « (Plut. Lyk. 6,8; Übers. Bringmann 1975 [1986])

Die Große Rhetra regelte nun das politische Leben Spartas. Dies beinhaltete die Erbauung zweier Heiligtümer die den Wert der erstmals fixierten Ordnung betonten bzw. legitimierten, sowie darüber hinaus eine gewisse Gemeinschaftsidentität stiften sollten. Mit der Einrichtung von Phylen, wird die Einteilung in drei Personenverbände mit gewissen verwandtschaftlichen und lokalen Beziehungen bezeichnet. Die Etablierung von Phylen verdeutlicht die Vorherrschaft einiger weniger vornehmer Familien, die eine gewisse Machtposition innehatten. Diesen Phylen stand ein Presbytatos vor, der vermutlich einer dieser vornehmen Familien entstammte. Die Oben hingegen bezeichneten entweder die Unterabteilungen der Phylen oder waren Bezeichnungen für die Dorfbezirke Spartas. Der „Rat von Dreißig“ bezeichnet die Gerusia, also den Ältestenrat, welcher sich aus 28 Bürgern Spartas, die älter als 60 Jahre waren, einschließlich der beiden Könige zusammensetzte. Dem Rat kamen vor allem zwei Aufgabenbereiche zu. So entschied er über die Anträge die in die Volksversammlung eingebracht wurden und bestimmte somit den politischen Entscheidungsprozess erheblich mit. Des Weiteren übernahm er prozessuale Aufgaben und spielte damit in der Rechtssprechung eine wichtige Rolle. Weiterhin wurde festgelegt, dass in regelmäßigen Abständen eine Volksversammlung einberufen wurde, in der das Volk über die jeweiligen Anträge abstimmte, was per Akklamation geschah. Mitglieder waren alle Bürger ab dem 30. Lebensjahr. Jedoch konnte das Volk nicht eigenständig politisch aktiv werden, da es keine eigenen Anträge stellen durfte sondern nur über die vom Rat eingebrachten Vorschläge abstimmte. Die Zusatzklausel räumt dem Rat eine weitere Machtverstärkung ein, da diese eine vorzeitliche Auflösung der Versammlung ermöglicht. Das Ephorat, welches in der politischen Verfassung Spartas eine große Bedeutung innehatte, wird von der Rhetra jedoch noch nicht erwähnt.

  • 5. Bedeutung für Sparta

Dass die Rhetra nicht allein von Lykurg verfasst wurde, sondern einem längeren Entstehungsprozess unterlag gilt als gesichert. Dies vermindert jedoch nicht ihre Bedeutung, denn mit ihr wurden erstmals die Institutionalisierung politischer Entscheidungsorgane sowie der Prozess der Entscheidungsfindung an sich festgeschrieben. Weiterhin stellte sie Kriterien für die Zugehörigkeit zur Bürgerschaft, so zum Beispiel durch die Einrichtung von Phylen und Oben. Denn jeder Bürger, sofern er als solcher gelten wollte, musste hier Mitglied sein. So kann also festgehalten werden, dass durch die Rhetren, die Schaffung einer gemeinsamen Identität der Spartaner als Angehörige einer Kulturgemeinschaft geschaffen werden sollte. So sind diese auch für den weiteren Verlauf der spartanischen Geschichte von großer Bedeutung, da man sich immer wieder auf sie berief.

Doppelkönigtum

I Quellenlage II Die Verankerung der Könige im spartanischen Gefüge a) Verfassungssystem b) Doppelkönigtum c) Königslisten III Aufgaben und Privilegien der Könige a) Führung des Heeres b) Erkundung des göttlichen Willens

  • I QUELLENLAGE

Wie in vielen antiken Themenbereichen ist auch bezüglich des Königtums in Sparta die Quellenlage dünn gestreut, und ganz allgemein das Wissen über die Könige vor 600 nur spärlich vorhanden. Herodot liefert einige Informationen, die vor allem die Aufgaben und Privilegien der Könige beschreiben. Jedoch entspricht seine Darlegung -neueren Forschungen nach zu urteilen- in mancher Hinsicht nicht den eigentlichen Gegebenheiten. Was die geschichtliche Entwicklung des Königtums betrifft, so sei auf Thukydides verwiesen, welcher die zur Entstehungszeit seines Werkes 'Der Peloponnesische Krieg' lebenden Könige und deren Regierungen mit einfließen lässt. Darüber hinaus seien Xenophon (Lakedaimonion politeia) und Plutarch (vitae parallelae) genannt.

  • II DIE VERANKERUNG DER KÖNIGE IM SPARTANISCHEN GEFÜGE
  • a) Verfassungssystem

Tyrtaios gibt in der 'Eunomia' eine bestimmte Herrschaftsfolge wieder, wonach (in dieser Reihenfolge) die Könige, Geronten und Bürger herrschen sollten -diese Ordnungsvorstellung war auch in der Großen Rhetra zu finden, welche u.a. das Königtum absicherte. Die Rolle der Könige und deren Aufgaben hingen eng mit dem spartanischen Verfassungssystem zusammen. Dieses bestand im Wesentlichen aus dem Ineinanderwirken verschiedener Organe. Neben den Königen und der Gerusia gab es fünf Ephoren, die die Beschlüsse der Könige zwar kontrollierten, jedoch deren Macht und Vorrangstellung akzeptierten. Das Verhältnis zwischen Königen und Ephorat war stets von Unstimmigkeiten geprägt. Ein monatlicher Schwur sollte die Könige darauf verpflichten, ihre Herrschaft nach den Gesetzen auszurichten, während die Ephoren im Gegenzug schworen, die Königsherrschaft zu bewahren. Die Könige waren gleichzeitig Mitglieder der Gerusia. Konnten sie bei Versammlungen nicht anwesend sein, wurden ihre Stimmen auf Verwandte innerhalb dieses Rates übertragen. Die Gerusia kontrollierte die Könige und stellte den höchsten Gerichtshof dar, vor welchem jene angeklagt werden konnten. Den Königen unterstand zudem das Heer, über welches sie als Feldherren die Befehlsgewalt innehatten.

  • b) Doppelkönigtum

Wichtigstes Merkmal des Königtums in Sparta war das so genannte Doppelkönigtum. Dessen Ursprung lag u.a. darin, die königliche Macht zu beschränken. Die beiden Geschlechter der Agiaden und Eurypontiden stellten jeweils einen König, welche zusammen in Form einer Doppelherrschaft auf Lebenszeit regieren konnten, wobei die Agiaden das höhere Ansehen genossen. Die beiden Könige waren theoretisch gleichrangig und besaßen den gleichen Machtspielraum. In der Praxis jedoch wechselten die Machtverhältnisse oft und wurden nicht selten auf die jeweiligen Nachkommen übertragen. Stets hatte einer der Könige die alleinige Gewalt, der andere konnte immer nur versuchen, Ausgleich zu schaffen. Eine Heirat zwischen den beiden Königshäusern, welche einen eventuellen Ausgleich geschaffen hätte, war nicht erlaubt, da der Wunsch der Spartiaten nach zwei Königshäusern bestand.

  • c) Königslisten

Glaubwürdige Königslisten gab es erst etwa seit dem 6. Jahrhundert v. Chr. Jene davor sind nicht selten von antiken Geschichtsschreibern nach Belieben zusammengestellt und an unbekannten Stellen in der Genealogie notdürftig zusammengehalten worden. So entsteht der Anschein, dass es bis etwa 600 stets direkt vom König abstammende Nachfolger, seine Söhne, gab, während nach dieser Zeit ein eigener Sohn als legitimer Nachfolger nicht mehr unbedingt auftrat.

  • III AUFGABEN UND PRIVILEGIEN DER KÖNIGE

Die Könige besaßen zwei wesentliche Aufgaben, die Heeresführung und die Erkundung des göttlichen Willens.

  • a) Führung des Heeres

Seit 505 v. Chr. stand bei Kriegszügen nur noch ein König, welcher zuvor vom Volk gewählt worden war, dem Heer vor und leitete dieses. Seit den Perserkriegen wurde er von zwei Ephoren begleitet, welche seine Entscheidungen kontrollierten, jedoch während des eigentlichen Kriegszuges niemals eingreifen durften. Nach einem solchen jedoch war es den Ephoren erlaubt, den König anzuklagen. Der Reichtum der Könige kam vor allem durch die bei diesen Kriegszügen erworbene Kriegsbeute und zusätzliche Ländereien im Umland Spartas zustande.

  • b) Erkundung des göttlichen Willens

Als Nachfahren der Herakleiden verwalteten die Könige bestimmte Priesterämter (Zeus Lakedaimonios und Zeus Uranios) und hatten Pythier (Boten), durch die sie mit dem delphischen Orakel in Verbindung standen und welche die Orakelsprüche aufbewahrten. Weitere Privilegien waren die Rechtsprechung (so konnten sie reiche Erbtöchter verheiraten, und Adoptionen hatten in ihrer Anwesenheit zu geschehen) und die Zuständigkeit für die Durchführung öffentlicher Opfer. Sie waren als einzige im Kindesalter von der agoge ausgenommen. Darüber hinaus erhielten sie besondere Abgaben von Opfergegenständen und einen Ehrenplatz beim Gemeinschaftsmahl. Wenn ein König sich näherte, mussten sich alle Anwesenden (bis auf die Ephoren) erheben. Starb der König, so wurde sein Leichnam, wenn er sich zuvor auf dem Kriegsfeld befunden hatte, in Honig konserviert nach Sparta überführt, ein Privileg, welches nur den Königen zustand. Die Spartiaten sowie die Heloten und einige Perioiken waren verpflichtet, an der Beerdigung teilzunehmen, und während der folgenden allgemeinen Trauer, die zehn Tage andauerte, stand das offizielle Leben still. Die toten Könige schließlich wurden heroisiert.

Gerusia

Die Gerusia stellte den Ältestenrat in Sparta dar.

Apella

Der Begriff Apella (von apellázein: eine Volksversammlung durchführen) bezeichnet die Versammlung der spartanischen Vollbürger und stellt eine der vier Institutionen (Doppelkönigtum, Ephoren, Gerusia) der spartanischen Verfassung dar. Der Begriff taucht jedoch nur einmal in der Großen Rhetra und in zwei frührömischen Inschriften auf. Dagegen verwendten Thukydides und Xenophon den Begriff Ekklesia, der für die griechische Volksversammlung üblich war.

Ursprung: In der Großen Rhetra, dem spartanischen Verfassungswerk (Plutrach, Lykurgos 6), wurde festgelegt, dass die Apella regelmäßig einberufen werden sollte (einmal im Monat? Vgl. Scholien zu Thukydides 1,67: bei Vollmond). Der Zusatz zur Rhetra verfügte jedoch, dass Geronten und Könige Beschlüsse der Volksversammlung verhindern durften (Plutarch, Lykurgos 6,8).

Aufgaben: Die Apella war kein Initiativorgan, sondern konnte nur Vorschläge ablehnen oder annehmen. Trotzdem war sie bei politischen Beschlüssen wichtig für die Meinungsbildung und war an wichtigen Entscheidungen beteiligt: Sie entschied über Krieg und Frieden, bestimmte Befehlshaber, beschloss Gesetze, wählte Geronten und Ephoren (aus vorher festgesetzten Kandidaten) und konnte auch deren Absetzung erwirken. In strittigen Fällen entschied die Volksversammlung über die Thronfolge (vgl. z.B. Xenophon, Hellenika 3,3,4). Einberufen wurde die Volksversammlung zunächst durch die Könige und/oder Geronten. Erst im 6. Jahrhundert oblag den Ephoren die Leitung, die der Volksversammlung Anträge zur Akklamation vorlegten. Den Bürgern fehlte jedoch ein Antragsrecht und einfache Bürger durften nur mit der Bewilligung der Ephoren das Wort ergreifen. Vorberatungen in der Volksversammlung boten daher nur ein Stimmungsbild, was einen fundamentalen Unterschied zur athenischen Volksversammlung darstellt, wo jeder Bürger das Wort ergreifen und Anträge stellen konnte. Auch wurde durch lautes Zurufen (Akklamation) und nicht durch Stimmenauszählung wie in Athen abgestimmt, was die Beeinflussung von Beschlüssen ermöglichte. Nur in Zweifelsfällen wurde durch einen sogenannten Hammelsprung (Auseinandertreten in zwei Gruppen) entschieden.

Bedeutung: Auch wenn die Bürgerschaft seit der Bildung des Peloponnesischen Bundes und den Perserkriegen in mehr Entscheidungen einbezogen wurde und dadurch mehr Gewicht erhielt, wurden ihr keine erweiterten Kompetenzen zugestanden. Die Apella entwickelte sich daher nicht zu einem Initiativorgan und übernahm keine breit angelegte bürgerliche Verantwortung für das Gemeinwesen wie etwa in Athen. Das politische Gewicht der spartanischen Volksversammlung wird daher unterschiedlich eingeschätzt. Ihre Bedeutung lag vor allem darin, dass sie bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der politischen Führung (Gerusia, Ephoren, Könige) entschied und ihr Handlungsspielraum nicht darauf beschänkt war, die Pläne der Polisleitung einfach zu akzeptieren.


Ephoren

Die fünf Ephoren (griechisch für „Aufseher“) waren gewählte Jahresbeamte und gehörten neben dem Doppelkönigtum, dem Ältestenrat (Gerusia) und der Volksversammlung (Apella) zu den politischen Institutionen der spartanischen Verfassung. Sie werden jedoch nicht in der Großen Rhetra, dem spartanischen Verfassungswerk, genannt.

Ursprung: Die Entstehungszeit, historischer Kontext und Anfänge des Ephorats sind nur in Ansätzen greifbar. In der Antike wurde das Ephorat entweder Lykurg bzw. später auch König Theopompos zugeschrieben, wodurch es möglich war, die Institution des Ephorats als nichtlykurgisch abzutun und eine Entmachtung des Ephorats zu fordern, wie die Könige Pausanias Anfang des 4. Jahrhundert (Strabon 8,5,5. Aristoteles, Politik 1301b) und Kleomenes III. nach der Mitte des 3. Jahrhunderts (Plutarch, Kleomenes 10). In der Antike sah man die Ephoren als ein Gegengewicht zu den Königen (Platon, Gesetze 692a. Aristoteles, Politik 1313a 27-29), da die Ephoren beispielsweise als einzige bei der Begrüßung der Könige sitzenblieben. Zudem wurde frühestens seit dem mittleren 6. Jahrhundert monatlich ein Eid von den Ephoren wie auch von den Königen abgelegt: Die Ephoren erkannten die königliche Stellung an und die Könige verpflichteten sich zur Einhaltung der Gesetze (Xenophon, Verfassung der Spartaner 15,6f.). Gleichwohl ist das Ephorat nicht aus einem Ständekampf entstanden, auch übten die Ephoren keine Schutzfunktion gegenüber den Königen aus, sondern sind als eine sich allmählich entwickelnde Institution zu sehen, die dem Machtausgleich innerhalb der Oberschicht diente.

Besetzung: Die fünf Ephoren wurden von der Volksversammlung auf ein Jahr gewählt. Das Mindestalter betrug 30 Jahre (Plutarch, Lykurgos 25). Nach Aristoteles waren sie oft arm und stammten aus dem ganzen Volk (pol. 1265 39f. 1270b 9f.), weshalb man sie als Institution deutete, die als Gegengewicht zur Aristokratie fungierte. Dagegen ist einzuwenden, dass die Ephoren das volle Bürgerrecht besitzen mussten, weshalb keine verarmten und minderprivilegierten Spartaner das Ephorat bekleiden konnten. Nichtzuletzt ermöglichte das Wahlverfahren – gewählt war, wer die lautesten Rufe erhielt – Einflussnahme. Die überlieferten Ephoren (Chilon, Brasidas, Leon, Endios, Antalkidas) stammten zudem aus führenden Kreisen. Grundsätzlich stand das Ephorat jedoch allen Spartiaten offen.

Aufgaben: Im Innern: Allgemeine Sittenaufsicht (Erziehung, Lebensführung), Buß-, Verhaftungs- und Anklagerecht, Kontrolle über Fremde, Kontrolle und Kapitalstrafrecht über Periöken und Heloten, Zivilgerichtsbarkeit, Strafprozesse bei politischen Vergehen (gegen Bürger, Beamte und Könige), Kapitalprozesse (gemeinsam mit Geronten und Königen), Finanzverwaltung, Durchführung von Beschlüssen, Einberufung und Leitung der Volksversammlung (wozu auch die Vorlage von Anträgen zur Abstimmung sowie die Durchführung von Wahlen zählte. Religiöser Bereich: Leitung der Gmnopaidien, Durchführung des Staatsopfers bei der Prozession der Jünglinge für Athena Chalkioikos, Durchführung einer Himmelsbeobachtung alle neun Jahre, was zur Absetzung der Könige führen konnte (nur einmal im Fall des Leonidas 242 belegt, Plutarch Agis 11). Außenpolitik: jährliche Kriegserklärung gegen die Heloten (Plutarch, Lykurgos 28, Empfang oder Abweisung von Gesandten, Leitung der Versammlung des Peloponnesischen Bundes (nicht sicher). Militärischer Bereich: Beratung über Krieg und Frieden und Wahl der Befehlshaber in der Volksversammlung, Mobilmachung, Festlegung der Heeresgröße, militärische Beratung der Befehlshaber (Bekleidung der Ephoren im Feld)

Handlungsspielraum und Bedeutung: Die Beurteilung der Bedeutung des Ephorats ist von Aristoteles beeinflusst, der zum einen die Funktion der Ephoren darin sah, das Volk ruhig zu halten, zum anderen verglich er sie mit Tyrannen. Dementsprechend wird das Ephorat in der modernen Forschung überwiegend hoch eingeschätzt (Ephoren ständen Königen unmittelbar nach, wären deren Konkurrenten und seien die mächtigste Institution in klassischer Zeit gewesen). Ihre gestiegene Bedeutung lässt sich darin erkennen, dass das spartanische Amtsjahr nach dem Vorsitzenden der Ephoren benannt wurde (Thukydides 5,19,25. 8,58. SEG XIV 330), dass sie in Urkunden nach den Königen aufgeführt und ihr Geschäftslokal auf der Agora besaßen. Trotzdem ist keine eigenständige Politk erkennbar, auch konnten die Ephoren in der Volksversammlung überstimmt werden. Die eidliche Vereinbarung zwischen Ephoren und Königen wie auch die Einbindung in das politische System verhinderte Machtenfaltung. Auch waren die Ephoren ihren Nachfolgern rechenschaftspflichtig. Da die Amtszeit zudem auf ein Jahr beschränkt war, wurde eine längerfristige Politik verhindert.

Mikra Ekklesia

Eine Mikra Ekklesia (Kleine Versammlung) wird bei Xenophon (Hellenika 3,3,8) im Zusammenhang mit der Kinadon-Verschwörung erwähnt. Dabei ist nicht klar, wie sich Mikra Ekklesia zusammensetzte, ob sie eine feste Institution darstellte und welche Bedeutung ihr zukam. Es wurde angenommen, dass es sich entweder um die Gerusia, um die Tele (leitende Gremien Spartas: Ephoren, Geronten, Könige), um eine spontan einberufene und somit unvollständige Volksversammlung oder um einen Kreis angesehender Leute (also nicht die Gesamtheit der Spartiaten) handelte. Im Allgemeinen sieht man in der Mikra Ekklesia einen Hinweis auf die oligarchische Prägung der spartanischen Politik.´

Kampfart der Spartiaten

Die Spartiaten hatten eine sehr berüchtigte Kampfart, die sie Jahre lang benutzten. Sie kämpften zusammen, jeder beschützte den anderen. Sie kämpften nur mit roten Umhängen und einem kleinen Schwert, hatten aber eine fünf Meter lange Lanze und ein lederüberzogenes Holzschild. Sie liefen langsam auf ihre Gegner zu und schoben sie einfach weg oder stachen sie ab. Bevor sie in den Kampf zogen, bereiteten sie sich auf den würdevollen Tod vor, indem sie sich für den Todesgott schön machten.

Bedeutung für Sprache und Literatur

Zahlreiche Mythen und Legenden wurden und werden über Sparta niedergeschrieben, auch in der deutschen Sprache hat Sparta Spuren hinterlassen; es hat sich ein Adjektiv mit seinem Namen gebildet: spartanisch, was für streng, hart, anspruchslos, genügsam und einfach steht, also Eigenschaften, die sich auf den Charakter und die Lebensweise, aber auch die Kindererziehung der Spartaner beziehen.

Siehe auch

Literatur

Quellen

  • Herodot: Historien; Deutsche Gesamtausgabe; übersetzt von A.Horneffer (1910); neu hg. und erläutert v. H.W.Haussig; mit einer Einleitung von Walter F. Otto; 4.Aufl. Stuttgart 1971.
  • Pausanias: Reisen in Griechenland; Gesamtausgabe in drei Bänden; auf Grund der Übersetzung von Ernst Meyer; hg. v. Felix Eckstein 3.Aufl. Zürich-München 1986.
  • Plutarch: Große Griechen und Römer; übersetzt von Konrat Ziegler und W. Wuhrmann; 6 Bde.; Zürich-Stuttgart 1954-1965.
  • Polybios: Geschichte; Gesamtausgabe in zwei Bänden; eingeleitet und übertragen von Hans Drexler; Zürich 1961 und 1963.
  • Thukydides: Geschichte des peloponnesischen Krieges; eingeleitet und übertragen von Georg Peter Landmann; unveränderter Nachdruck der 2. überarb. Aufl. Zürich-München 1976; 3. Aufl. München 1981.
  • Xenophon: Hellenika; griechisch-deutsch, übersetzt und hg.v. Gisela Strasburger; München 1970.
  • Xenophon: Die Verfassung der Spartaner; Übersetzt und herausgegeben von Stefan Rebenich; Darmstadt 1998.

Sekundärliteratur

  • Andrewes, A.: The Government of Classical Sparta, in: Badian, E. (Hrsg.): Ancient Society and Institutions, Oxford 1966, 1-20 (ND in: Whitby, M. (Hrsg.): Sparta, New York 2002, 49-68).
  • Ernst Baltrusch: Sparta. Geschichte, Gesellschaft, Kultur. Beck, München ²2003 (Beck Wissen in der Beck'schen Reihe; bsr, Bd. 2083). 128 S. ISBN 3-406-41883-X
  • Helmut Berve: Sparta. Bibliographisches Institut, Leipzig 1937 (Meyers kleine Handbücher, Bd. 7). 148 S.
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