Offener Investmentfonds
Ein Investmentfonds sammelt das Geld von Kapitalanlegern und investiert in unterschiedlichen Anlagebereichen. Ein Investmentfonds bietet den Kapitalanlegern den Vorteil, dass sie mit relativ kleinen Beträgen ein diversifiziertes Depot aufbauen und so ihr Anlagerisiko verringern können.
In einem Investmentfonds bündelt eine in- oder ausländische Kapitalanlagegesellschaft (KAG) die Gelder von Anlegern, um sie nach vorher festgelegten Anlagezielen nach dem Prinzip der Risikostreuung in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Geldmarkt und/oder Immobilien anzulegen.
Mit dem Kauf von Investmentfonds wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dem so genannten Inventarwert oder Net Asset Value (NAV), dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile.
Das Fondsvermögen wird durch ein professionelles Fondsmanagement verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Dieses Recht garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Gesellschaft.
Der Gesamtbetrag des Sondervermögens bzw. das Fondsvolumen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch erwirtschaftete Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen der Anleger oder Verluste. Die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen hat keinen Einfluss auf den Wert des einzelnen Anteils.
Die in Deutschland zum Verkauf zugelassenen Investmentfonds, über 8.000, unterliegen der Aufsicht des Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden.
Offene Fonds
Bei den so genannten offenen Fonds existiert keine Begrenzung bezüglich des Fondsvermögens und der Zahl der auszugebenden Anteilscheine. Die Kapitalanlagegesellschaften können Fondsanteile in theoretisch unbegrenzter Menge herausgeben. Die Anteilscheine offener Investmentfonds sind in der Regel zu jedem (Börsen-)Tag handelbar. Bei offenen Immobilienfonds kann es vorkommen, dass der Preis nur in größeren Abständen festgestellt wird.
Eine Kapitalanlagegesellschaft kann verschiedene Investmentfonds mit unterschiedlicher Zusammensetzung auflegen.
Fondsarten
Seit Anfang 2004 in Deutschland und Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen: (offizielle Bezeichnung: Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken).
Investiert wiederum in anderen Fonds.
Weitere Fondstypen
- Garantiefonds
- AS-Fonds
- Indexfonds - bildet einen bestimmten Index wie z.B. den DAX nach.
- Laufzeitfonds
- Multi Manager Fonds
Fonds für Institutionelle Anleger.
Weitere Unterscheidungsmerkmale
Eine weitere Möglichkeit, die Investmentfonds zu kategorisieren ist, sie nach Anlagedauer zu sortieren:
- kurzfristige Fonds
- mittelfristige Fonds
- langfristige Fonds
Diese Einteilung ist nicht immer klar. Denn je nach Fondsgesellschaft unterscheiden sich die Definitionen der verschiedenen Fristen.
Eine mögliche weitere Unterteilung ist, ob der Fonds mit einem Ausgabeaufschlag versehen ist:
- Tradingfonds (TF) ohne Ausgabeaufschlag
- Classicfonds (CF) mit Ausgabeaufschlag
Hierzu gilt, dass ein Anleger der kurzfristige Ziele verfolgt einen Fonds ohne Ausgabeaufschlag wählen sollte. Bei längerer Anlage sind Fonds mit einem Ausgabeaufschlag in der Regel von der Kostenverteilung günstiger.
Eine sehr allgemeine Unterscheidung ist die in
- offene Investmentfonds und
- geschlossene Investmentfonds
Geschlossener Investmentfonds
Bei den geschlossenen Fonds kann in der Regel nur im Platzierungszeitraum investiert werden, danach wird der Fonds geschlossen. Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird Unternehmer (in der Regel Kommanditist) mit allen Chancen und Risiken.
Gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind neben Immobilien beispielsweise auch Schiffe (Schiffsfonds), Anlagen zur Produktion regenerativer Energien (zum Beispiel Windkraftanlagen) und Filme (Medienfonds). Windkraft- und Biogasfonds werden wegen ihrer Anlageschwerpunkte auch alternative Anlagen genannt. Außerdem gibt es geschlossene Fonds, die in Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen (US-Life, Britische Leben, Deutsche Leben) investieren und schließlich sind auch die Venture-Capital oder Private-Equity-Gesellschaften zu erwähnen. In Summe sind so im Jahr 2004 bundesweit über 10 Mrd. EUR in geschlossenen Fonds investiert worden. Da der Markt der geschlossenen Fonds außer der Prospekthaftung keiner staatlichen Kontrolle unterlag, sprach man hier auch vom grauen Kapitalmarkt. Als Kontrollinstrument mittlerweile durchgesetzt hat sich der Prospektierungsstandard gemäß IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer), der sich bei geschlossenen Fonds IDW S4, demnächst IDW ES4, nennt.
In Österreich sind geschlossene Fonds aufgrund der Rechtslage nicht möglich.
Merkmale
Geschlossene Fonds werden meist als Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) konzipiert. Dabei werden die Kommanditanteile an der Gesellschaft über einen bestimmten Platzierungzeitraum zum Verkauf angeboten. Ist die geplante Eigenkapitalquote erreicht, wird der Fonds geschlossen. Mit dem eingesammelten Kapital (Eigenkapital) werden die Emissionskosten bezahlt und die Anlagegüter gegebenenfalls unter Einsatz zusätzlichen Fremdkapitals beschafft. Die Fremdkapitalquote hängt vom Anlagegut ab (ca. 40 - 70%)
Der Anleger beteiligt sich mit einem festen Betrag an der Kommanditgesellschaft (Kommanditeinlage). Die Mindesthöhe dieses Betrages ist abhängig von den Vorgaben des Fondsinitiators und liegt bei privaten Plazierungen in der Regel bei 5.000 Euro, zzgl. 5% Agio. Die Anlagedauer ist langfristig und hängt zum Beispiel von der wirtschaftlichen Nutzungdauer des Wirtschaftgutes ab.
Der Anleger bindet sich über die Laufzeit der Beteiligung. Ein Börsenhandel oder eine tägliche Preisfeststellung mit verbundener Rückgabemöglichkeit an den Initiator wie beispielsweise bei Investmentfonds kann konstruktionsbedingt nicht existieren. Um dieses Manko abzumildern hat sich für die Verwertung von zurückgegebenen Beteiligungen ein Zweitmarkt etabliert, z.B. an der Börse Hamburg.
Ziel der Beteiligung ist es Erträge in Form von jährlichen Ausschüttungen zu erwirtschaften. Die Gesamterträge sollen die Investitionssumme übersteigen.
Gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind:
Gewerbliche Immobilien im In- und Ausland Container- Tanker- und Spezialschiffe Wind-, Sonne-, Biomasse-, Geothermiekraftwerke US-, Britische- und Deutsche Kapitallebensversicherungen Private-Equity (Unternehmensbeteiligungen)
Es existiert eine große Bandbreite an Erträgen, die in den unterschiedlichen Marktentwicklungen der Segmente begründet sind. Um die Ertragschancen der Beteiligung zu beurteilen, muss man die wichtigsten Erfolgsfaktoren der Anlageklassen kennen und untersuchen.
Vorteile
Neben beabsichtigten Gewinnen der Gesellschaft werden geschlossene Fonds in 15-20% aller Fälle als Steuerstundungsmodelle eingesetzt. Bis 2005 wurden geschlossene Fonds mit (in der Anfangsphase) kalkulierten hohen Verlusten der Gesellschaft aufgelegt, um dem Investor steuerliche Verlustzuweisungen zu verschaffen. Wer als Privatinvestor einen hohen Grenzsteuersatz hat, kann mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds den Zeitpunkt der Versteuerung auf später verschieben, wenn der persönliche Steuersatz vermutlich niedriger sein wird. Es handelt sich in diesem Fall nicht um Steuerspar- sondern um Steuerstundungsmodelle.
Risiken
Verlust der steuerlichen Vorteile
Unterstellt das Finanzamt dem Fonds fehlende Gewinnerzielungsabsicht, gehen die erhaltenen Steuervorteile nachträglich verloren. Ein nicht unerheblicher Anteil, gerade von geschlossenen Immobilienfonds in Ostdeutschland, erweist sich so als Bumerang für die Anleger. Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen der Steuerpflichtige nach dem 10. November 2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde, dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 15b EStG).
Fehlender wirtschaftlicher Erfolg
Mangelnder wirtschaftlicher Erfolg kann, je nach Rechtsform des Fonds zu einer Nachschusspflicht führen. Dies gilt vor allem für die GbR-Fonds. Bei KG-Fonds, in denen sich der Anleger als Kommanditist beteiligt, haftet er "nur" mit seiner Einlage. Hier kann jedoch die Haftung für erhaltene, aber durch den Fonds nicht verdiente (erwirtschaftete) Ausschüttungen (zum Beispiel durch Mietgarantien) wiederaufleben (§172 HGB). Ein GbR-Gesellschafter ist Vollhafter, der im Zweifelsfall mit seinem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden kann. Ein Verkauf von Anteilen ist vor der Auflösung des Fonds nur möglich, wenn man selbst einen Käufer hierfür findet. Der Preis orientiert sich, wie immer an Angebot und Nachfrage. Bisher hat sich kein funktionierender Zweitmarkt für diese Anteile gebildet, auch wenn es Versuche dazu wie www.zweitmarkt.de gibt. Insbesondere der unterlegte Gesellschaftsvertrag sieht häufig ein Mitbestimmungsrecht des Initators vor, so daß Übertragungen zwischen zwei Vertragsparteien möglicherweise nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Fondsmanagements geschlossen werden können. Die Zustimmung kann zwar meist nur aus 'wichtigem Grund' versagt werden, dennoch steht die Übertragung der Beteiligung unter Vorbehalt. Interessanterweise kann ein 'wichtiger Grund' z.B. auch ein zu niedriger Preis sein, denn dieser hätte Einfluß auf die Bewertung der Beteiligung aller anderen Gesellschafter. Vielfach werden geschlossene Fonds über ihre interne Finanzierung hinaus auch auf Zeichnerebene mit einem Kredit finanziert. Mögliche steuerliche Vorteile werden so gegebenenfalls vergrößert.
Interessenkonflikte auf Seiten der Initiatoren
Ungeachtet des schon seit 1998 in Kraft getretenen Verkaufsprospektgesetzes und der ausführenden Verkaufsprospektverordnung kontrolliert die BaFin lediglich die formelle Vollständigkeit der Angaben, nicht jedoch deren Wahrheitsgehalt. Interessenkonflikte werden daher selten offenbart. Nicht selten wirtschaften die Gründungskommanditisten und Initiatoren in ihre eigenen Taschen, indem sie zu den nicht unerheblichen Weichkosten von teilweise über 25% zusätzlich Verträge mit eigenen Gesellschaften zu entsprechend vorteilhaften Konditionen für sich selbst schließen. Diese Vorgehensweise fällt oftmals nicht auf, weil Beteiligungen an geschlossenen Fonds überwiegend als treuhänderische vermittelt werden und der Treuhänder nicht selten von den Initiatoren und/oder den Gründungsgesellschaften beherrscht wird.
Mangelnde persönliche Eignung der Geschäftsführung
Der Anleger sollte sich zudem im Klaren darüber sein, dass er der Geschäftsführung des Fonds seine Ersparnisse in der Regel über viele Jahre anvertraut. Hat die Geschäftsführung daher nicht die erforderliche Qualifikation und Erfahrung, kann es zu Verlusten kommen.
Arten von Fonds
Immobilien
Grundsätzlich ist für die Werthaltigkeit von gewerblichen Immobilien die Lage und die Ausstattung entscheidend. Für die Beurteilung der Ertragsfähigkeit, und zur Ermittlung von Verkaufspreisen, wird die erzielte bzw. zu erzielende Jahresnettomiete zu Grunde gelegt.
Wichtige Erfolgsfaktoren
- Höhe und Fristigkeit der Mietverträge - Bonität der Mieter - Zukünftige Mietsteigerungen - Leerstandsquote in der Region bzw. des Objektes - Verkaufserlös - Zinsen für Fremdkapital - Instandhaltungskosten
Die meisten Ertragsprognosen im Bereich Immobilien weisen laut der Untersuchung von Scope eine hohe Abhängigkeit von den prognostizierten Mietsteigerungen aus, da sich die meisten Ausgaben, unabhängig von der Inflation entwickeln. Bei hohen Mietsteigerungen wird der Einahmeüberschuss im Zeitablauf durch den Zinseszinseffekt immer größer.
Neben den Mietsteigerungen spielen die Leerstände eine wichtige Rolle. Diese können von Region zu Region und Immobilie zu Immobilie stark variieren. Von den großen Maklergesellschaften gibt es dazu Marktübersichten.
Schiffe
Bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit von Schiffsbeteiligungen sind grundsätzlich drei Faktoren maßgeblich:
- Höhe der Charterraten
- Verkaufserlös des Schiffes am Ende der Laufzeit
- Entwicklung des USD
Schiffscharterraten werden pro Tag in USD vergütet
Sicherheitsorientierte Fondskonstruktionen haben eine lange Laufzeit für die Erstcharter im Verhältnis zur geplanten Fondslaufzeit. Zudem ist die Eigenkapitalquote hoch und die Tilgung des Fremdkapitals erfolgt mit den ersten Erträgen.
Die Erlöse beim Verkauf des Schiffes haben einen großen Anteil an der Gesamtrendite, da die Verkaufserlöse idR. zwischen 20 bis 60% der Anschaffungskoten ausmachen können.
Neue Energien
Investiert wird vor allem in die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Biomasse und Geothermie. Der Ertrag bei Energiefonds wird im wesentlichen durch den Energieertrag bestimmt. Die Fremdkapitalzinsen sind zwar die höchsten Posten bei den Kosten. Sie sind aber meist über einen langen Zeitraum fix und können nicht operativ beeinflußt werden.
Kosten
Die Kosten, beziehungsweise Gebühren, die ein Fonds verlangen darf, sind im Vergleich zu den meisten anderen Anlageformen sehr transparent definiert. Hierzu gehören der Ausgabeaufschlag, die Verwaltungskosten, die Depotgebühr und manchmal eine Erfolgsbeteiligung des Managements. Im Gegensatz zum Agio (Aufgeld) bei den Aktien, ist der Ausgabeaufschlag eine Gebühr, die beim Verkauf von Fondsanteilen in erster Linie zur Deckung der Vertriebskosten berechnet wird. Er fällt lediglich beim Kauf der Anteile an und ist bereits im Ausgabepreis der Investmentzertifikate enthalten. Er wird als Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrages ausgedrückt. Die Höhe des Ausgabeaufschlages hängt von der Art des Fonds, seinem Anlageschwerpunkt, der Höhe des Anlagebetrages und der Kapitalanlagegesellschaft bzw. deren Vertriebswege, und nicht zuletzt auch vom Erolg eines Investmentfonds ab.
Die Spannweite reicht in etwa von null bis acht Prozent. Wer z.B. Fondsanteile im Wert von 100 € erwirbt, bezahlt bei einem Ausgabeaufschlag von 5% dafür 4,76 €. Die restlichen 95,24 € werden zugunsten des Erwerbers angelegt.
Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0%. Der Ausgabeaufschlag dient zur Deckung der Vertriebskosten. Daher ist es auch möglich den Ausgabeaufschlag komplett zu sparen. Im Internet bieten Discountvermittler heute einen Rabatt von 100% auf den Ausgabeaufschlag von ausgewählten Fonds an. Dafür werden die Gebühren bei der Verwaltung höher liegen. Wenn bei beratenden Vermittlern der Ausgabeaufschlag verhandelbar ist, liegt es entweder daran, dass der Fonds "bewußt" anfänglich einen zu hohen Aufschlag aufweist, um nach der Verhandlung richtig zu "landen".
Zu den Kosten gehören jährliche Managementgebühren, allgemein zwischen 0,1 - 1,75% p.a., die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Bei bestimmten Fonds (Fonds ohne Ausgabeaufschlag, Trading-Fonds) wird zwar kein Ausgabeaufschlag erhoben, dafür sind die Verwaltungsgebühren oft höher, so dass sich ab einer gewissen Haltedauer der Anteile, der Kauf mit Ausgabeaufschlag besser gerechnet hätte. Der Ausgabeaufschlag wird einmalig bei Kauf erhoben, die Verwaltungsgebühr jährlich.
Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf absoluter (Beteiligung am Gewinn) oder relativer (Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten Benchmark) Bemessungsgrundlage.
Bei der Entscheidung für ein konkretes Investmentprodukt ist daher immer zu beachten, dass die Performancezahlen, die eine Fondsgesellschaft veröffentlicht, brutto zu verstehen sind. Haben Sie beispielsweise 3 % Ausgabeaufschlag bezahlt und einen Fonds mit 1 % Managementgebühren, sind die Gebühren von 4 %, den der Fonds nach einem Jahr ausweist, de facto (fast) völlig durch den Gewinn des Fonds im ersten Jahr ausgeglichen.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, daß das Vermögen eines Publikumsfonds bei einer Depotbank hinterlegt ist. Sie berechnet dem Fondsvermögen jährlich eine Depotbankgebühr. Je nach Depotbank kommen manchmal Handelskosten dazu (Provision, Spesen, Maklergebühren) - jene Kosten, mit denen der Fonds beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers durch die Gebühren des Händlers (Bank oder Makler) belastet wird.
Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck, oder Wirtschaftprüfungskosten die dem Fondsvermögen belastet werden und im Bericht ausgewiesen sind. (siehe Total Expense Ratio). Unter Anderem bestimmen die Kosten, ob ein Fonds ein gutes Ergebnis im Vergleich zu seiner Benchmark geliefert hat. Dies gelingt nur den wenigsten Fonds beständig. Bei ca. 11.000 in Deutschland zum Vertrieb zugelassener Fonds (und ca. 14.000 unterschiedlichen Anteilsklassen), werden die meisten Anleger nur mit Hilfe ausgiebiger Recherchen oder Beratungen den für ihre Anlagezwecke geeigneten Fonds finden können.
Vorteile eines Fonds
Investmentfonds ermöglichen Anlegern ihr Geld in verschiedenen Anlagebereichen, also an den Geld- und Kapitalmärkten, in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien, Aktien und Derivaten anzulegen und gleichzeitig professionell verwalten zu lassen. Insbesondere bei Aktienfonds unterscheidet man zwischen aktiv verwalteten Investmentfonds und Indexfonds, deren Zusammensetzung einen festgelegten Aktienindex repliziert (spiegelt). Kapitalanlagegesellschaften argumentieren, daß die professionelle Auswahl der Aktien bei aktiv verwalteten Aktienfonds die Chance auf eine überdurchschnittlich gute Kursentwicklung bietet.
Geldanlage über Investmentfonds ist sowohl in Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen, die ab ca. 250 € bis 500€ möglich sind.
Die Anlegergelder sind Sondervermögen der Investmentgesellschaft und der Depotbank. Selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank bleibt das Geld der Anleger daher unangetastet. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.
Nachteile eines Fonds
Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv verwalteten Fonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Daher stellen meistens Indexfonds oder ggf. Indexzertifikate eine bessere Investitionsalternative als aktiv verwaltetete Aktienfonds dar: Indexfonds und Indexzertifikate bieten eine ähnliche Risikostreuung wie die üblichen Aktienfonds, ähnliche und in vielen Fällen bessere Entwicklungen als der aktiv geführten Fonds - aber dies zu meist geringeren Kosten, da kein teures Management der Fondsgesellschaft den Gewinn des Anlegers reduziert. Auch die Verfolgbarkeit der Kursentwicklung von Indizies, wie beispielsweise DAX, lässt sich auch von Kleinanlegern über alltägliche Medien wie Fernsehen und Zeitungen leichter bewerkstelligen als bei Fonds und gestattet so bei Bedarf entsprechende Dispositionsmöglichkeiten.
Beim Vertrieb von Fondsanteilen wird oft auf das Risikopotential mancher Fondssektoren nicht entsprechend hingewiesen. Es ist unbedingt darauf zu achten, wie ein entsprechender Fonds investieren darf und nicht wie der Name es evtl. vorgeben könnte. Im Verkaufsprospekt kann man sich über die Möglichkeiten, wie der Fonds investieren darf, informieren!
Die Zahl der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds ist deutlich größer als die Anzahl der Aktien. (Stand: Ende März 2006: rund 7200 Fonds).
Steuerliche Aspekte
Offene Fonds unterliegen mit Zinseinnahmen und Dividenden ihrer Wertpapiere der Kapitalertragsteuer. Die Kursgewinne eines Fonds sind Spekulationsgewinne und bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei. Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100% steuerpflichtig oder sogar zu 100% steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds. Bei geschlossenen Fonds gelten andere steuerliche Grundlagen, die sich an der Art der Inhalte des Fonds orientieren. Hier hat der Anleger entweder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Gesetzliche Grundlagen
Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im KAGG. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche als Kreditinstitute gelten und seit dem 1. Januar 2004 dem Investmentgesetz (InvG) genügen müssen.
Österreich
In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben
Schweiz
In der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das "Bundesgesetz über die Anlagefonds" (SR 951.31)
Erwerb von Fondsanteilen
- Im Bankenvertrieb, am Bankschalter oder bei einer Direktbank.
- Im Börsenhandel:
Hier erhält man die Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag. Neben der üblichen Ordergebühr (vergleichbar mit einer Aktienorder) seiner Bank fällt nur noch eine geringe Maklercourtage in Höhe von 0,08 Prozent (Stand: 23.11.2006) an.
Die Börse Hamburg hat im August 2002 unter der Bezeichnung "Fondsbörse Deutschland" als erste Börse in Deutschland mit dem Börsenhandel von offen Fonds (Investmentfonds) begonnen. Seither kann man Fondsanteile wie Aktien handeln. Somit werden für alle an der Börse gelisteten Fonds während der gesamten Börsenzeit seitens der Makler fortlaufend handelbare Preise gestellt; zudem kann der Anleger Limite und Stop-Loss-Order aufgeben.
Im Jahr 2006 hat auch die Börse München und die Börse Stuttgart den börslichen Fondshandel aufgenommen.
- Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft
Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht
Offene Fonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären, das ein Beratungsprotokoll dokumentieren sollte. Die meisten Protokolle von Banken gleichen in der Regel Freifahrtscheinen, daher ist die Verwendung eines geeigneten eigenen (!) Protokolls bei jedem Beratungsgespräch dringend anzuraten. Die Unterschrift eines nichtverwandten Zeugen hat bisher auch nicht geschadet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.
Anlegen mit Fonds - der Staat hilft mit
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Der Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Vermögens mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Aktienfonds anlegt, erhält vom Staat eine Sparzulage von 18 Prozent (= 72 Euro pro Jahr). Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. mind. 60% Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage. Zusätzlich eröffnet die Anlage in Aktienfonds die Chance, von den Kurssteigerungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Weitere Informationen hierzu gibt es unter:
Riester-Rente mit Fonds
Gefördert werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt.
Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 20 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zertifizierungsstelle vor Angebotsbeginn zu bestätigen.
Weitere Informationen zur Riester-Rente (geförderter Personenkreis, Höhe der Förderung und der Eigenleistung usw.) gibt es hier, eine Liste mit den Fondsangeboten zur Riester-Rente steht ebenfalls zur Verfügung.
Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel "Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil". Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle.
Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch einem Anlageberater erfolgen.