Meldepflicht
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Im deutschen Recht bestehen zahlreiche Meldepflichten. Mit der Meldepflicht obliegt dem Bürger gegenüber dem Staat die Pflicht, einen bestimmten Vorgang an die jeweils zuständige Behörde anzuzeigen.
Meldepflichten nach dem deutschen Recht sind z. B.:
- die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden
- Personenstandsmeldepflichten bei Geburt, Heirat, Tod
- Leiden, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, wie z. B. gefährliche ansteckende Krankheiten (Pocken, Tuberkulose etc.) sowie schwere (insbesondere bakterielle) Lebensmittelvergiftungen (Botulismus, Salmonellose, Typhus u. a.)
- Gewerberechtliche Begründungen und Änderungen
- Beschäftigung (Meldepflicht obliegt dem Arbeitgeber) gegenüber dem Sozialversicherungsträger
- Arbeitsunfälle
- Änderungen des Halters eines Kraftfahrzeuges (z. B. Wohnanschrift, Familienname).
- Unfallmeldung
- Meldungen im Militärwesen, z. B. Feindberührung, Verluste
- Mitwirkungspflichten im Sozialrecht (Vorlage:Zitat de § SGB-I), z.B. zur Veränderung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei Bezug von Sozialleistungen.
- Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr
Besondere Meldepflichten können durch Gerichte angeordnet werden. In der Regel sind dies Aufenthaltsmeldepflichten. Diese werden im Ausländerrecht und im Strafrecht auferlegt.
Die Nichtbeachtung der Meldepflichten stellen regelmäßig Ordnungswidrigkeiten, teilweise auch Straftaten dar.
Siehe auch: Anzeigepflicht