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Investivlohn

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Investivlohn ist ein Teil des Arbeitsentgelts, der nicht als Geld an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern in Form einer Beteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen oder an anderen Unternehmen.

Nach verschiedenen Konzepten werden im Rahmen eines Investivlohns ein Teil von zukünftigen Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften angelegt.

Unter dem Stichwort Investivlohn wird in der politischen Debatte meist eine allgemeine und zwangsweise Mitarbeiterbeteiligung am arbeitgebenden Unternehmen verstanden. Eine Alternative, die sich jedem Angestellten eines als Aktiengesellschaft firmierten Unternehmens bietet, ist die freiwillige Anlage eines beliebigen Teils des Arbeitslohnes in Aktien oder Anleihen des Unternehmens. Im Falle des Investivlohnes werden Mitarbeiter auch dann zwangsweise als Besitzer an einem Unternehmen beteiligt, wenn dessen Wert am Aktienmarkt sinkt.

Investivlohn als Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Per Definition ist der Investivlohn keine Prämienregelung, da mit einem Teil des Lohnes in die eigene Firma investiert - daher Investiv-Lohn - werden muss. Es geht im idealen Fall also um die Beteiligung des Mitarbeiters am Produktivvermögen, z.B. durch GmbH-Anteile oder Aktien.

Bei Modellen der Gewinnabschöpfung (Prämienregelungen) erhalten Mitarbeiter einen Grundlohn und je nach Gewinn des Unternehmens eine höhere Provision - hier wird nicht von Investivlohn gesprochen. Investivlohn ist eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung; Mitarbeiter beteiligen sich dabei über Aktien oder Unternehmensanteile an dem Unternehmen.

Der Investivlohn als gewinnabhängige Provision wurde insbesondere beim Unternehmen Allianz kritisiert, da viele Versicherungsberater nur einen geringen Grundlohn erhalten und die Prämie über die abgeschlossenen Versicherungsverträge erwirtschaften müssen.

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist im Osten Deutschlands recht erfolgreich umgesetzt worden.

Bestes Beispiel eines Investivlohnes ist die Gewährung von variablen Entgelten als Aktien, diese setzt voraus, dass jeder Mitarbeiter ein Aktien-Depot durch das Unternehmen eingerichtet bekommt. Üblicherweise werden 10 % des Gehalts in Unternehmensanteile ausgegeben.

Politische Diskussion in Deutschland

Der Investivlohn ist seit den 1950er Jahren immer wieder Teil der politischen Diskussion. Das Konzept wurde auch von der Programmkonferenz der SPD im Jahr 2006 diskutiert. Als Modell findet der Investivlohn mittlerweile auch bei der CDU verstärkt Zustimmung.[1]

Ein bekanntes Beispiel ist dabei die Geburtstagsaktie, jeder Mitarbeiter erhält zu seinem Geburtstag eine Aktie des Unternehmens geschenkt, wie es einmal bei dem Unternehmen Thyssen-Krupp-Stahl diskutiert wurde.

Einzelne Aspekte

In den Wirtschaftswissenschaften werden eine Reihe möglicher Wirkungen von Investivlöhnen (teilweise kontrovers) diskutiert:

Investivlohn und Sparquote

Üblicherweise wird von einem (geringfügig) positiven Zusammenhang zwischen Sparquote und Einführung eines Investivlohns ausgegangen (sofern der Investivlohn über eine Kapitalbeteiligung realisiert wird). Insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsschichten erhöhen (zwangsweise) ihre Sparquote, da der Investivlohn nicht konsumptiv verwendet werden kann[2].


Siehe auch

Literatur

  • Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Mitarbeiterbeteiligungen am Produktivvermögen - Ein Wegweiser für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bonn-Berlin 1998.
  • Eschenbach, Rüdiger und Heering, Walter: Mitarbeiterkapitalbeteiligung - Managementkonzepte und innovative Beteiligungsformen, in: Management-Wissen Führungskompetenz, Metropolitan-Verlag, Düsseldorf 2001, S. 199-215.
  • Fiedler-Winter, Rosemarie: Innovative Mitarbeiterkapitalbeteiligung - Der Königsweg für die Wirtschaft, Lech 1998.
  • verdi: Investivlohn – Trostpflaster für Lohnverzicht? Wirtschaftspolitische Informationen 5/06, November 2006 (PDF)

Quellen

  1. Soziale Kapitalpartnerschaft – für mehr Arbeitnehmerbeteiligung an Gewinn und Kapital (PDF), Antrag des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands an den 20. Parteitag am 27./28. November 2006 in Dresden
  2. Prof. Dr. Erwin Amann, Uni Duisburg: Skript Mikroökonomie