Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
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Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte wurde 1949 errichtet. Es hatte die Aufgabe, die zahlreichen Vertriebenen und Flüchtlinge in das Nachkriegsdeutschland zu integrieren und sich um die Angelegenheiten der Kriegsgeschädigten zu kümmern. 1969 wurde das Ministerium aufgehoben und die Zuständigkeiten auf andere Ministerien verteilt.