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Diskussion:Einwohnermeldeamt

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Dezember 2006 um 14:54 Uhr durch 62.159.86.130 (Diskussion) (--Meldegesetzte sind KEINE Landesgesetzte--). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Hallo, könntet ihr euren Streit bitte mal bereinigen und den Artikel nicht dauernd ändern? Freundliche Grüße --Anton-Josef 6. Jul 2005 08:04 (CEST)

Meldegesetze sind Ländergesetze

Habe den folgende Absatz vorläufig entfernt, weil es "das Meldegesetz" nicht gibt. Vielmehr gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Gesetz dafür.

  • Ab dem 1. Juni 2004 besteht nach einer Änderung des Meldegesetzes keine Abmeldepflicht beim Einwohnermeldeamt mehr für Personen, die innerhalb Deutschlands umziehen. Entsprechend benötigen diese Personen auch keinen Abmeldeschein mehr, der vorher Voraussetzung für die Meldung bei einem neuen Sozialamt war.

--SWUbuntu 19:47, 28. Aug 2006 (CEST)

--Meldegesetzte sind KEINE Landesgesetzte--

Die Aussage ist falsch! Siehe MRRG §23