Totensonntag
Der Ewigkeitssonntag, auch Totensonntag genannt, ist der letzte Sonntag im evangelischen Kirchenjahr und liegt eine Woche vor dem 1. Advent.
Die Bezeichnung Totensonntag wird im Volksmund verwendet. Die EKD benutzt die Begriffe Ewigkeitssonntag oder Gedenktag der Entschlafenen für das Totengedenken. Für Christen ist der Tod zwar das Ende irdischen Lebens, doch wird dies in der Perspektive der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten gesehen, wie es an vielen Stellen in der Bibel beschrieben wird, z.B. Johannes 11,25.
Entstehung
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 17. November 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Folgende Gründe kommen dafür in Frage: das Gedenken an die Gefallenen der Befreiungskriege, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise oder auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr. Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen diese Bestimmung.
Obwohl das Totengedenken fakultativ ist, wird in den meisten evangelischen Gemeinden an diesem Tag der Verstorbenen der Gemeinde des vergangenen Kirchenjahres (das mit dem ersten Advent beginnt) in den Gottesdiensten gedacht, indem ihre Namen verlesen werden. Zu diesem Anlass werden biblische Lesungen vorgeschlagen, die von denen für den „Ewigkeitssonntag“ abweichen. In vielen Gemeinden werden die Angehörigen der Verstorbenen zu diesem Gottesdienst - oft auf den Friedhöfen - eigens eingeladen, vielerorts auch das Abendmahl gefeiert.
In der katholischen Kirche wird am letzten Sonntag des kirchlichen Festjahres das Christkönigsfest gefeiert. Das Gedächtnis der Verstorbenen (Allerseelen) ist am 2. November.
Kirchliche Kreise werben dafür, aus Rücksichtnahme auf den Totensonntag mit der Weihnachtsbeleuchtung und den Weihnachtsmärkten erst in der Woche vor dem 1. Advent zu beginnen.