Pragmatische Sanktion
Die Pragmatische Sanktion ist eine am 19. April 1713 von Kaiser Karl VI. ausgefertigte Urkunde, die zum einen die Unteilbarkeit aller habsburgischen Länder festlegte und zum anderen die weibliche Erbfolge für jene Länder gestattete. Letzteres war notwendig, weil Karl keinen Sohn hatte und der habsburgische Länderkomplex sonst nach seinem Tod hätte zerfallen können oder aufgeteilt worden wäre.
Die ständische Landtage der habsburgischen Erblande und Ungarns nahmen die Pragmatische Sanktion bis 1723 durch je eigene Beschlüsse an und sicherten somit Maria Theresia das väterliche Erbe. Die diplomatischen Bemühungen Karls VI. wegen der Anerkennung der Pragmatischen Sanktion durch die auswärtigen Mächte scheiterten aber und nach dem Tode Karls VI. wurde Maria Theresia das Erbrecht bestritten und es begann der Österreichische Erbfolgekrieg.
In der österreichischen Historiographie (insbesondere vor 1918) galt die Pragmatische Sanktion und ihre Anerkennung durch die Länder als eigentlicher Gründungsakt der Habsburgermonarchie, weil die Länder damit ihren Willen zum Aufbau eines gemeinsamen Staatswesens bekundet hätten. Tatsächlich gab es außer der Pragmatischen Sanktion zumindest bis zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 keine Verfassungsurkunde, die die Zugehörigkeit der Kronländer zu einem gemeinsamen Staat festgelegt hat. Und auch der Ausgleich war ja eher ein Dokument mühsam unterdrückter Zwietracht, denn ein Symbol der Staatseinheit. Insofern war die Pragmatische Sanktion bis 1918 von hoher symbolischer Bedeutung für den Bestand der Donaumonarchie und deren regierender Dynastie.
Literatur
siehe auch: Schlesische Kriege