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Asyl

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Unter der Bezeichnung Asyl (sächlich; über lateinisch asylum aus griechisch άσυλο, ásilo) versteht man Zufluchtsort, Unterkunft, Obdach und Freistatt bzw. Freistätte, aber auch Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Das Wort Asyl stammt von dem griechischen Adjektiv άσυλος, ásylos, „unverletzt“ bzw. „nicht ausgeraubt“, mit politischer Konnotation ist ásylos am ehesten mit „unantastbar“ („unausraubbar“) zu übersetzen, aus griechisch α-, a-, „nicht“, „un-“ und sylan, „berauben“.


Asyl in Deutschland

Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist.

Asyl in der Schweiz

Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft (schweizer Sprachgebrauch für abgeschoben) werden.

Eine definitive Aufnahme erhalten Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in deren Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten eine vorläufige Aufnahme.

Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde im Jahre 2006 durch eine vom Volk in einer Abstimmung bestätigten Gesetzesrevision verschärft. Eine wichtige Neuerung galt dem Grundsatz, dass auf das Gesuch von Asylbewerbern, die keine Papiere (Identitätskarte, Pass etc.) vorweisen konnten, nur eingetreten wird, wenn das Fehlen dieser Papiere glaubhaft begründet werden kann (Art. 32 Asylgesetz). Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig die Schweiz zu verlassen, so kann er gemäss neuem Asylgesetz bis zu zwei Jahren in die sogenannte Ausschaffungshaft genommen werden.

Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt.

Abgewiesene Asylbewerber müssen innerhalb einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen tauchen sehr viele Ausländer unter und können dadurch in die Kriminalität geraten oder arbeiten ohne Arbeitsbewilligung und Sozialabgaben schwarz. Dies führt zur Problematik der sogenannten sans papiers (deutsch: "ohne Papiere"). Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele sans papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, aber sie gehen einer bezahlten Arbeit nach.

Literatur

  • Dreher, Martin (Hrsg.): Das antike Asyl. Kultische Grundlagen, rechtliche Ausgestaltung und politische Funktion. Köln u.a.: Böhlau Verlag/Köln 2003. ISBN 3-412-10103-6
  • Hans Wißmann, Zeev W. Falk, Peter Landau: Art. Asylrecht I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Alte Kirche und Mittelalter. In: TRE 4 (1979), S. 315-327
  • Schäuble, Martin: Asyl im Namen des Vaters, Norderstedt 2003, ISBN 3831150001

Siehe auch

Wikiquote: Asyl – Zitate