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Religionsfreiheit in Dänemark

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Die dänische Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Von unabhängigen Beobachtern wird die Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als vergleichsweise gut bewertet. Kritisiert werden jedoch die Stellung der dänischen Volkskirche, die aufgrund in der Verfassung festgehaltenen Bestimmungen Züge einer Staatskirche trägt. Eine Bedrohung für die Religionsfreiheit sehen Experten zudem in populistischer Stimmungsmache gegenüber religiösen Minderheiten.

Normierung

Das Kapitel VII der dänischen Verfassung (§§ 66–70) enthält Bestimmungen über die Volkskirche und Religionsfreiheit. Einen Bezug zur Religionsfreiheit gibt es darüber hinaus im Kapitel VIII der Verfassung (§§ 71–84), in dem die Bürgerrechte und Freiheiten aufgeführt sind:

§ 67 der dänischen Verfassung stellt fest:[1]

"Den Bürgern steht es frei, Gemeinden zur Anbetung Gottes zu bilden, wie es ihrer Überzeugung entspricht, vorausgesetzt, daß nichts gelehrt oder getan wird, was gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt."

§68 der dänischen Verfassung stellt fest:[1]

"Niemand ist verpflichtet, persönliche Beiträge an eine andere Konfession als diejenige zu leisten, der er angehört."

§70 der dänischen Verfassung stellt fest:[1]

"Niemand darf wegen seines Glaubens oder seiner Abstammung vom vollen Genuß der staatsbürgerlichen und politischen Rechte ausgeschlossen werden, noch darf er sich aus solchen Gründen der Erfüllung einer gemeinsamen staatsbürgerlichen Pflicht entziehen."

§71(1) der dänischen Verfassung stellt fest:[1]

"Die persönliche Freiheit ist unverletzlich. Kein dänischer Untertan darf wegen seiner politischen oder religiösen Überzeugung oder wegen seiner Abstammung in irgendeiner Weise seiner Freiheit beraubt werden."

Initiativen zur Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Staatlich initiierte Institutionen

  • Dänisches Forum für Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Das vom dänischen Außenministerium initiierte Forum bringt Menschenrechtsorganisationen, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich unter anderem mit Religions- und Glaubensfreiheit und der Verfolgung religiöser Minderheiten befassen, zusammen.[2]
  • Büro der Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit und den Schutz religiöser und weltanschaulicher Minderheiten: Das Büro ist im dänischen Außenministerium angesiedelt. Es wurde 2018 eingerichtet. Es soll das Ziel der dänischen Regierung, die weltweite Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit voranzutreiben, unterstützen. Die Arbeit stützt sich dabei auf das Recht eines jeden einzelnen Menschen auf Religions- und Glaubensfreiheit, das in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert ist.[3] Aktuell hält die Botschafterin Karen Grønlund Rogne das Amt der Sonderbeauftragten inne.[3]

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d The Constitutional Act of Denmark. In: Folketinget. Abgerufen am 30. Juni 2024 (englisch).
  2. Danish Forum for Freedom of Religion or Belief. Abgerufen am 30. Juni 2024 (englisch).
  3. a b Office of the Special Representative for Freedom of Religion or Belief. Abgerufen am 30. Juni 2024 (englisch).