Aktenzeichen (Deutschland)
Ein Aktenzeichen ist das systematische Kennzeichen von Akten im Rahmen einer Registratur. Mit Aktenzeichen werden Aktenvorgänge bei Behörden aber auch in der Privatwirtschaft gekennzeichnet. Der Zweck ist eine nachvollziehbare und trasparente Aktenablage und Zuordnung des Schriftverkehrs. Im staatlichen Bereich wird die Verwendung von Aktenzeichen in Aktenordnungen vorgeschrieben. Die Aktenzeichen lassen zumeist den Bearbeiter (bzw die Dienststelle), die Verfahrensart und das Jahr erkennen.
Beispiel wichtige Registerzeichen der ordentlichen Gerichte - LG Musterstadt 34 O 13/04 = Landgericht Musterstadt - 34. Kammer - Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz - 13. Vorgang des Jahres 2004. DAbei wird der Schrägstrich zwischen fortlaufender Nummer (13) und Jahr (04) als Wort "aus" gesprochen.