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Investivlohn

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Investivlohn ist ein Teil des Arbeitsentgelts, der nicht als Geld an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern in Form einer Beteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen oder an anderen Unternehmen.

Nach verschiedenen Konzepten werden im Rahmen eines Investivlohns ein Teil von zukünftigen Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften angelegt.

Investivlohn als Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Per Definition ist der Investivlohn keine Prämienregelung, da mit einem Teil des Lohnes in die eigene Firma investiert - daher Investiv-Lohn - werden muss. Es geht im idealen Fall also um die Beteiligung des Mitarbeiters am Produktivvermögen, z.B. durch GmbH-Anteile oder Aktien.

Bei Modellen der Gewinnabschöpfung (Prämienregelungen) erhalten Mitarbeiter einen Grundlohn und je nach Gewinn des Unternehmens eine höhere Provision - hier wird nicht von Investivlohn gesprochen. Investivlohn ist eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung; Mitarbeiter beteiligen sich dabei über Aktien oder Unternehmensanteile an dem Unternehmen.

Der Investivlohn als gewinnabhängige Provision wurde insbesondere beim Unternehmen Allianz kritisiert, da viele Versicherungsberater nur einen geringen Grundlohn erhalten und die Prämie über die abgeschlossenen Versicherungsverträge erwirtschaften müssen.

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist im Osten Deutschlands recht erfolgreich umgesetzt worden.

Bestes Beispiel eines Investivlohnes ist die Gewährung von variablen Entgelten als Aktien, diese setzt voraus, dass jeder Mitarbeiter ein Aktien-Depot durch das Unternehmen eingerichtet bekommt. Üblicherweise werden 10 % des Gehalts in Unternehmensanteile ausgegeben.

Politische Diskussion in Deutschland

Der Investivlohn ist seit den 1950er Jahren immer wieder Teil der politischen Diskussion. Das Konzept wurde auch von der Programmkonferenz der SPD im Jahr 2006 diskutiert. Als Modell findet der Investivlohn mittlerweile auch bei der CDU verstärkt Zustimmung. Er war Teil der Diskussionen auf dem 20. Bundesparteitag der CDU am 27. und 28. November 2006 in Dresden. Dort lief er unter dem Begriff "Soziale Kapitalpartnerschaft".[1]

Die politische Diskussion hat gezeigt, dass die SPD mehr für Mitarbeiterkapitalbeteiligung steht und die CDU für größere, gewinnabhängige variable Lohnbestandteile, also Prämien. Investivlohn geht jedoch über bloße Gewährung von Prämien hinaus und sieht die Beteiligung (Eigentümerschaft) der Mitarbeiter am Unternehmen vor.

Prämienlohn erhöht die Mitbestimmung nicht, sondern macht den Mitarbeiter von der Gewinnsituation des Unternehmens abhängig; kritisiert wird hier, dass bei guten Ergebnissen von Tochtergesellschaften ein Miss-Management des Mutter-Konzerns die Mitarbeiter um ihre Prämie prellt. Der Investivlohn als Mitarbeiterkapitalbeteiligung bedeutet höhere Mitbestimmung, indem die Mitarbeiter Eigneranteile am Unternehmen durch ihren Lohn erwerben.

Ein bekanntes Beispiel ist dabei die Geburtstagsaktie, jeder Mitarbeiter erhält zu seinem Geburtstag eine Aktie des Unternehmens geschenkt, wie es einmal bei dem Unternehmen Thyssen-Krupp-Stahl diskutiert wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Mitarbeiterbeteiligungen am Produktivvermögen - Ein Wegweiser für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bonn-Berlin 1998.
  • Eschenbach, Rüdiger und Heering, Walter: Mitarbeiterkapitalbeteiligung - Managementkonzepte und innovative Beteiligungsformen, in: Management-Wissen Führungskompetenz, Metropolitan-Verlag, Düsseldorf 2001, S. 199-215.
  • Fiedler-Winter, Rosemarie: Innovative Mitarbeiterkapitalbeteiligung - Der Königsweg für die Wirtschaft, Lech 1998.
  • verdi: Investivlohn – Trostpflaster für Lohnverzicht? Wirtschaftspolitische Informationen 5/06, November 2006 (PDF)

Quellen

  1. Soziale Kapitalpartnerschaft – für mehr Arbeitnehmerbeteiligung an Gewinn und Kapital (PDF), Antrag des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands an den 20. Parteitag am 27./28. November 2006 in Dresden