Naturgesetz (Begriffsklärung)
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Ein Naturgesetz ist eine Behauptung über Abläufe und Erscheinungen in der Natur, welche durch zahlreiche Beobachtungen oder Experimente untermauert wird.
Oft werden Naturgesetze mathematisch formuliert.
Beispiele für Naturgesetze
- Die Erde dreht sich um die Sonne.
- Die Erde ist rund.
- Der Mensch und der Affe haben gemeinsame Vorfahren.
- Licht bereitet sich geradlinig aus.
- Licht bereitet sich mit Lichtgeschwindigkeit aus.
- Alle Menschen müssen sterben.
- In der biologischen Evolution gibt es keine Vererbung erworbener Eigenschaften.
Kein Naturgesetz oder widerlegte Naturgesetze
- Der Mensch stammt vom Affen ab.
- Die Genetische Information fließt immer von der DNS zur RNS und nicht umgekehrt
- Siehe z.B. Aidsviren und ihre reverse Transkriptase
Links
- http://www.gottwein.de/Grie/VSAtomLit02.htm
- Heisenberg Texte zum Thema
- http://www.falter.at/heureka/archiv/01_6/08.php
- sechs Meinungen zum Thema
- http://www.dradio.de/dlr/sendungen/wissenschaft/naturgesetze.html
- Naturgesetz und Naturkonstante