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Naturgesetz (Begriffsklärung)

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Ein Naturgesetz ist eine Behauptung über Abläufe und Erscheinungen in der Natur, welche durch zahlreiche Beobachtungen oder Experimente untermauert wird.

Oft werden Naturgesetze mathematisch formuliert.

Beispiele für Naturgesetze

  • Die Erde dreht sich um die Sonne.
  • Die Erde ist rund.
  • Der Mensch und der Affe haben gemeinsame Vorfahren.
  • Licht bereitet sich geradlinig aus.
  • Licht bereitet sich mit Lichtgeschwindigkeit aus.
  • Alle Menschen müssen sterben.
  • In der biologischen Evolution gibt es keine Vererbung erworbener Eigenschaften.

Kein Naturgesetz oder widerlegte Naturgesetze

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