Diskussion:Würde
Zum "Abstand von innerer und äußerer Not" im neuen Abschluss-Absatz.
- das wäre (neben "Würde") auch konkurrierend "Beherrschtheit", "Diszipliniertheit", philosophisch die Ungerührtheit Ataraxie; womöglich auch der Stolz.
- eigentlich finde ich ein überaus anspruchsvolles Wort, dass ich nur lieber vermieden sähe (Gefahr des Jargons der Eigentlichkeit). Meines Urteils ist jedoch eines in der Tat diskutabel, der Abstand. Dafür steht bisher nur das Wort gemessen am Anfang. Und Eigentliches gehört sowieso an den Anfang
Vorschlag daher: Die Substanz der Bemerkung nach oben nehmen, wie hier versucht.
Meiner Meinung nach kann man seine Würde verlieren, aber sie kann einem nicht genommen werden. Man kann seine Würde auch wiederzurück gewinnen. Jeder Mensch wird mit Würde geboren. Sie hat keine Form- sie ist einfach da.
Wie siehts "eigentlich" aus mit der Verbindung "Was ich tun würde" -> Würde ?
In unserer Verfassung steht doch zum Beispiel, die Würde des Menschen sei unantastbar. Unantastbar ist das, was jeder Mensch tun "würde". Was er tut, welche Entscheidung er trifft, die Entscheidung über sein letztendliches Handeln obligt alleine ihm selber, niemand anderem. Es ist unantastbar. Allzuhäufig werden ja Personen moralisch verurteilt, obwohl sie noch gar nicht gehandelt haben - andere Denken sich aus wie jemand wohl handeln "würde", ihrer Erfahrung oder sonstwas nach, und ziehen voreilige Schlüsse. Genau davor soll der Artikel der Verfassung meiner Auffassung nach jedoch schützen: Das, was jeder tun "würde", obliegt alleinig ihm selber, da er es ja ist welcher sein Handeln bestimmt und letzendlich ausführt. Daheraus begründet sich ja auch die hohe Verantwortung eines jeden einzelnen für sein Handeln. Jeder bestimmt letzendlich zumindest über sich selbst und das was er tut selber, egal wieviele Vorschriften existieren z.B.. Ok, schlechtes Beispiel. 83.135.181.224 16:54, 19. Dez 2005 (CET)
BverG Elfes-Fall
Im Wikipedia-Artikel findet sich ein m.E. sehr prolematischer Bezug, der eigentlich dazu dienen soll, die Würde des Menschena als Verfassungsgrundsatz zu verdeutlichen. Ich meine diesen Abschnitt hier:
Die Würde des Menschen ist oberster Wert des Grundgesetzes, vgl. BVerfGE 6, 32, 41)
Ich habe diesen Verweis durch einen leicher verständlicheren und relevanteren ersetzt, der die Haltung des BVerfG zum Begriff der Würde des Menschen instruktiver und zutreffender verdeutlicht.
Begründung Im Fall Wilhelm Elfes ging es um die Reisefreiheit. Diese konnte Elfes beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und auch 1957 beim Bundesverfassungsgericht nicht zurückerlangen und seinen Pass nicht zurückerhalten. Dieses Urteil war jedoch eine Ausnahme, ein Entscheidungssonderling des BVerfG - und es ist daher kein guter und typischer Verweis, um in einem Lexikonprojekt herangezogen zu werden.
Das Elfes-Urteil des BVerfG war ein Ausnahme- und Einzelfall, geprägt von Animositäten aus dem Umfeld Adenauers gegen den aus der katholischen Arbeiterbewegung stammenden Elfes. 1957 war Elfes, kein CDU-Abgeordneter mehr, sondern hatte seine eigene Partei gegründet, die gegen Adenauers Politik der Westintegration kämpfte - für die Neutralität Deutschlands. Der Antikommunist Elfes hatte in seinem politischen Kampf gegen Adenauer keine Berührungsängste gegenüber Kommunisten, sodass parallel zu den Strafverfahren gegen Unterstützer der verbotenen KPD auch Elfes strafrechtlich verfolgt werden sollte. Da dies - wohl an der damaligen Generalbundesanwaltschaft - scheiterte, diente das Passrecht als Ersatzstrafrecht. Man sollte sich die Intensität des damaligen kalten Krieges vor Augen halten, um zu verstehen, warum es zu diesen Entwicklungen in diesem singulären Einzelfall kam.
Nach einem Hinweis von Elfes’ Anwalt, Diether Posser, war schon zum Zeitpunkt des Elfes-Urteils seitens des Bundesinnenministeriums eine Weisung an die Behörden vorbereitet, daß zukünftig in Fällen wie Elfes nicht mit Paßverweigerungen reagiert werden sollte! Offenbar nur mit dieser Zusage war das Bundesverfassungsgericht bereit, Herrn Elfes seinen Fall verlieren zu lassen.
Passverweigerungen aus politischen Gründen sind - gemäß dieser Absprache - seitdem nicht mehr erfolgt, bekannt ist derartiges erst wieder bei einer 1968 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Passverweigerung wegen einer geplanten Kongressteilnahme im Ausland. Diese neue Entscheidung bedeutete den Widerruf des Ergebnisses des Elfes-Falles, denn das BverwG verneinte die Geeignetheit der Passversagung: Es ließe sich auch dadurch nicht verhindern, daß im Ausland „etwa ein Tonband mit seiner Rede abgespielt oder ihr Manuskript verlesen würde“.
Fazit: Der Elfes-Fall war ein Einzelfall und die Passversagung aus heutiger wie aus der überwiegenden damaligen Sicht nicht rechtsstaatlich. Das Ergebnis im Elfes-Fall kann zur Darstellung der Geltungsbreite der Würde des Menschen nichts beitragen.
Anmerkung: Diese Darstellung orientiert sich an der Auffassung von Priv.-Doz. Dr. Thomas Henne.
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Ich finde es unangemessen, dass unter der christlich begründeten Ebenbildlichkeit des Menschen, dann zwei politisch/jusristische Passagen angeführt werden. Sicher finden sich die christlichen vorstellungen darin wieder, aber doch nur indirekt. Entweder sollten hier Bibelstellen oder zumindest theologische Aussagen angeführt werden. Dann könnte zusätzlich der Zusammenhang mit den Rechtstexten hergestellt werden, aber so ist das ... falsch? --WerWil 18:00, 15. Apr 2006 (CEST)
Zi8tat
Das Kant-Zitat ist wirklich toll und treffend, es erläutert den Umgang mit Würde, der ja letztlich entscheidend ist, hervorragend. Allerdings fehlt leider eine Quellenangabe. 84.62.156.107 18:40, 1. Dez. 2006 (CET)