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Diskussion:Lebensgemeinschaft

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. Dezember 2006 um 17:28 Uhr durch Theodem (Diskussion | Beiträge) (Neue Rechtslage in Deutschland). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Theodem in Abschnitt Neue Rechtslage in Deutschland

Zu spät eingefallen: "Lebensgemeinschaft" ist auch ein Begriff aus der Biologie; deswegen gibt's auf diese Seite ein link von "Wattenmeer". Also wäre eine Begriffsklärungsseite "Lebensgemeinschaft" angebracht, deren Verweisziele "Lebensgemeinschaft (Biologie)" und ... ja, was denn??? ... sein sollten. "Lebensgemeinschaft (Soziologie)" ? Wem fällt was besseres ein?

StephanK 14:18, 17. Mär 2004 (CET)

Versuch's mit Biozönose ;-) --Katharina 14:21, 17. Mär 2004 (CET)
Danke für den Tipp! Hab' den link im Wattenmeer-Artikel einfach auf Biozönose umgestellt, was jedenfalls vorerst das Problem behebt. Mal gucken, was hier noch so anlandet... :-) -- StephanK 16:18, 17. Mär 2004 (CET)

Ein paar Anmerkungen/Anregungen/Bitten um Ergänzung oder Präzisierung:

1) Im ersten Absatz taucht im zweiten Satz unvermittelt auf: "nicht nur eine ökonomische Gemeinschaft", obwohl im ersten Satz als konstituierendes Merkmal nur die Koresidenz genannt wird. Das scheint mir unlogisch. Ich selbst neige dazu, die ökonomische Gemeinschaft NICHT als konstituierendes Merkmal anzusehen, obwohl sie real häufig vorkommt. Deswegen hielte ich es für besser, wenn der zweite Satz etwa beginnen würde mit "Eine Lebensgemeinschaft umfasst darüber hinaus oft auch eine ökonomische (oder schlicht wirtschaftliche) Gemeinschaft ..."

2) Betr. Ehe: Ich halte es für durchaus richtig, den kontraktuellen Charakter der Ehe zu betonen. Die Formulierung "sie zeichnet sich aus" kann für nichtjuristische Leser/-innen jedoch als positive Wertung aufgefasst werden, auch wenn sie vermutlich nicht so gemeint ist. Neutraler wäre z.B. "Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ..."

3) Betr. Konsensuale Lebensgemeinschaft: Die Begriffswahl halte ich für problematisch, weil die Ehe - jedenfalls in dem zuvor dargestellten Verständnis, also nicht als "gespendetes" Sakrament - ebenfalls auf einem Konsens(ualvertrag) beruht, so dass "konsensuale Lebensgemeinschaft" als Gegenbegriff leicht zu Mißverständnissen führt. Was spricht dagegen, den im deutschsprachigen Raum gut etablierten Begriff der "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" zu verwenden?

4) Betr. gleichgeschlechtliche Paare: die Eintragung einer Lebenspartnerschaft beinhaltet keine "Anerkennung", sondern ist, wie letztlich die bürgerlich-rechtliche Eheschliessung auch, nicht als ein Akt der Beurkundung des gleichgerichteten Willens zweier Personen. Eine "Anerkennung" kann man allenfalls auf politischer Ebene darin sehen, dass Verbindungen zweier Frauen oder zweier Männer bis zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom deutschen Recht ignoriert worden waren - aber darum geht es in diesem Zusammenhang wohl nicht. Vorschlag deswegen: "Als eingetragene Lebenspartnerschaft hingegen bezeichnet man die gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene Verbindung eines gleichgeschlechtlichen Paares."

Hallo Unbekannter, Sei mutig kann ich dazu nur sagen :-) Mach die vorgeschlagenen Präzisierungen, ich habe nichts dagegen. Nur beim letzten Punkt würde ich noch anfügen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft einen kontraktuellen Charakter hat, was eher der Ehe entspricht als der konsensualen Lebensgemeinschaft. --Katharina 09:18, 16. Feb 2004 (CET)
Zum Begriff "konsensuale Lebensgemeinschaft": das ist ein Begriff aus der Ethnologie und hat in diesem Zusammenhang seine Berechtigung, da er als Gegensatz zur Ehe steht. Beides sind Lebensgemeinschaften. Ausserdem werden beide Begriffe verwendet. --Katharina 14:26, 17. Mär 2004 (CET)

Gemeinschaft?

Zitat aus Artikel: "Der Begriff Lebensgemeinschaft bezeichnet die Tatsache, dass sich meist zwei, manchmal auch mehr Personen zusammentun, um gemeinsam zu leben (Koresidenz)." Zieht man eine Analogie zur Bedarfsgemeinschaft, so müsste doch auch eine Lebensgemeinschaft von einer einzigen, einzelnen Person gebildet werden können. Diese Lebensgemeinschaft entspräche dann dem umgangssprachlich genannten Single-Haushalt. Die alleinstehende Person, bzw. der Single lebt dann mit seinem Haushalt zusammen in einer Lebens- und Bedarfsgemeinschaft. Mitglieder dieser Gemeinschaften können übrigens auch im Haus gehaltene Tiere, bzw. sogenannte Haustiere sein. [DeLa]

OK, hat sich erledigt. Zur Gründung einer Lebensgemeinschaft bedarf es in der Regel mindestens zwei Lebewesen. [DeLa]

Neue Rechtslage in Deutschland

Es waren ein paar Korrekturen nötig wegen der veränderten Rechtslage in Deutschland. --Theodem 16:28, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten