Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft
vgl. Hilfsbeamte_der_Staatsanwaltschaft
Mit dem zum 01.09.2004 in Kraft getretenen 1. Justizmodernisierungsgesetz heißen die Hilfsbeamten nunmehr Ermittlungspersonen.
(Der Begriff der „Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft“ wird der heutigen Funktion der Polizei im Ermittlungsverfahren sprachlich wie tatsächlich nicht mehr gerecht. Zwar obliegt die achleitungsbefugnis im Ermittlungsverfahren weiterhin uneingeschränkt der Staatsanwaltschaft. Im Hinblick auf den inzwischen erreichten Aus- und Fortbildungsstand der Polizeibeamten und der daraus folgenden Tatsache, dass die Polizei aus einer lediglich untergeordneten Hilfsfunktion herausgewachsen ist, wird durch die Ersetzung des nicht mehr zeitgemäßen Begriffs der „Hilfsbeamten“ durch den Begriff „Ermittlungspersonen“ das heutige Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei zutreffend charakterisiert und der Ermittlungswirklichkeit Rechnung getragen. BT-Drucksache15/3482, S. 25)