Promotion (Doktor)
Erscheinungsbild
= akademische Weiterbildung in der Form einer wissenschaftlichen Arbeit, welche zur eigenständigen Forschung (z.B. Juniorprofessur, Habilitation) oder der Übernahme eines Fachhochschullehrstuhls berechtigt.
Mit der Disseration, in der Regel einer wissenschaftlichen Textarbeit, erreicht der Promovend die Doktorwürde (Promotion) und ist dann berechtigt (und verpflichtet), die Buchstaben Dr. als Namensbestandteil zu tragen.
Ziel der Promotion ist, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Sepzialgebiets zu belegen. Im Gegesatz dazu belegt die nach der Promotion mögliche Habilitationsschrift die Wissenschaftlichen Kenntnisse in einem Fachgebiet.
Ablauf
- Geeigneter Studienabschluss (in der Regel Prädikatsexamen)
- Wahl eines Doktorvaters
- Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität
- Annahme als Promotionsstudent
- Anfertigung der Dissertation. Dies nimmt in der Regel zwei bis fünf Jahre in Anspruch. Das fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und über 1 000 Textseiten. In dieser Zeit sind
- Doktorandenseminare zu besuchen
- Fachpublikation zu veröffentlichen und gegebenenfalls
- eine Fachprüfung (Rigorosum) nach Teilnahme an bestimmten Kursen des Promotionsstudiums abzulegen
- Einreichen der Disseration beim Promotionsausschuss
- Verteidigung (Disputation)
- Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken
- siehe auch: Dissertation