Zum Inhalt springen

Rechtsnorm

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. November 2006 um 14:56 Uhr durch Ri st (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 84.183.233.1 (Beiträge) rückgängig gemacht und letzte Version von NickKnatterton wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Mehrfacheintrag Als Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt bezeichnet, die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen, die sich nicht ausschließlich innerhalb dieses Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem Sinne so genannte Außenwirkung entfalten. Rechtsnormen sind personenbezogen generell und sachverhaltbezogen abstrakt festgelegt.

Sachverhalt
abstrakt konkret
Adressat generell Rechtsnormen Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung)
individuell Verwaltungsakt Verwaltungsakt (Einzelverfügung)

Der Terminus "Rechtsnorm" ist insoweit teilidentisch mit demjenigen des "materiellen Gesetzes". Einzelheiten und Beispiele daher unter dem Stichwort materielles Gesetz.

Der Oberbegriff von Rechtsnorm lautet Rechtsvorschrift. Eine Rechtsnorm ist eine Rechtsvorschrift mit Außenwirkung, wohingegen eine Verwaltungsvorschrift eine Rechtsvorschrift ohne Außenwirkung ist.

Schema einer Rechtsnorm
Schema einer Rechtsnorm

Grundsätzlich inkorporieren Normen, ob sie moralisch oder rechtlich zu verstehen sind, eine Sollensanordnung. Diese Sollensanordnung verknüpfen den Tatbestand der Norm mit der Rechtsfolge. Aus der Sollensanordnung geht der eigentliche Appell an die Normadressaten hervor.

Als Sollensanordnung bestehen vier Typen:

  • Das Verbot: Es statuiert eine Unterlassungspflicht
  • Das Gebot: Es statuiert eine Handlungspflicht
  • Die Erlaubnis: Sie statuiert ein Handlungsrecht
  • Die Freistellung: Sie statuiert ein Unterlassungsrecht


Unter einer Norm versteht man eine Regel (Richtschnur). Die sittlichen Normen sind so genannte Sollnormen, die nicht rechtsverbindlich sind und somit das Leben nur angenehmer machen sollen. Die Rechtsnormen dagegen sind so genannte Mussnormen, diese sind rechtsverbindlich und müssen von jedem eingehalten werden, da sonst eine Strafe oder eine sonstige rechtliche Sanktion droht.

Literaturhinweis