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Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Innenministerium Baden-Württemberg ist eines von 10 Ministerien in der Landesverwaltung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Es ist insbesondere für folgende Bereiche zuständig:
Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verwaltungsreform, Landesverfassung, Wahlen, Kommunalwesen, Sparkassenwesen, Ausländerpolitik und Eingliederung von Spätaussiedlern.

Das Innenministerium führt darüber hinaus über das jeweilige Regierungspräsidium die Fachaufsicht über die 35 Landkreise, die 9 Stadtkreise und die 87 Großen Kreisstädte (ab 1.1.2004, derzeit noch 86) in Baden-Württemberg.

Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat gegenwärtig ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Amtsleiter ist der Innenminister, dem ein Staatssekretär zur Seite steht.

Seit Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 waren folgende Personen Innenminister:

Dem Innenministerium Baden-Württemberg sind folgende Behörden und Einrichtungen unterstellt:

  • Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungsbezirk Stuttgart), errichtet 1952
  • Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungsbezirk Karlsruhe), errichtet 1952
  • Regierungspräsidium Freiburg (Regierungsbezirk Freiburg), errichtet 1952
  • Regierungspräsidium Tübingen (Regierungsbezirk Tübingen), errichtet 1952
  • Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, gegründet 1976
  • Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde - Forschungseinrichtung mit Sitz in Tübingen, errichtet 1987
  • Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, errichtet 1978?
  • Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal, gegründet 1961
  • Fachhochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen

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