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Besatzungsmacht

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Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht übernimmt in den meisten Fallen auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes ein. In Deutschland wird der Begriff "Besatzungsmächte" ohne weiteren Zusatz oft für die 4 Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg (Großbritannien, Frankreich, USA und Sowjetunion) gebraucht.

Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.

siehe auch: