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Vertragsnaturschutz

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Unter Vertragsnaturschutz versteht man eine Strategie seitens von Naturschutzbehörden, Kulturlandschaften im freiwilligen Zusammenwirken mit den Grundstücksbesitzern zu erhalten, dort wo naturschutzrechtliche Verbote, Anzeige- und Bewilligungspflichten nicht greifen. Viele Kulturlandschaften, sind dadurch gefährdet und im Rückgang begriffen, dass die hergebrachte Nutzung nicht mehr wirtschaftlich ist (extensive Nutzung, Verbrachung).

Mit dem Grundstücksbesitzer, in der Regel ein Landwirt, wird daher vertraglich vereinbart, bestimmte Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, z.B. das Mähen von Wiesen zu bestimmten Zeitpunkten.

  • Landwirtschaftskammer NRW
  • Umwelt-Lexikon des bayerischen Umweltministeriums