Diskussion:Fernwärme
Rechtliche Situation
stefan h. Rechtliche Situation Im gelinkten rechtlichen Hinweis steht folgendes:
" Es ist zu beachten, dass sich die Artikel in den meisten Fällen auf das Recht in Deutschland oder in deutschsprachigen Ländern beziehen, auch wenn dies im Artikel nicht ausdrücklich angegeben ist. Wenn die Gesetze auch in vielen anderen Staaten Europas durch die EU-Harmonisierung ähnlich sind, so können im Einzelfall doch gravierende Unterschiede vorliegen."
aus diesem Grund kann der Hinweis " in Deutschland" entfallen. Es werden auch nur deutsche Normen angezogen !--rb fish 17:58, 3. Sep 2004 (CEST)
- @rbfish, ich fürchte, du hast etwas gänzlich mißverstanden. Der Rechtshinweis sagt, daß Rechtsthemen möglicherweise falsch, nicht vollständig oder örtlich eingeschränkt dargestellt sind. Er sagt nicht, dass es so sein soll. Was du gelöscht hast ist wichtige Zusatzinformation für den Leser, ohne dieses Wissen ist die ganze Rechtsinfo leider wertlos. Aber auch für einen möglichen Bearbeiter ist es notwendig zu wissen, ob er im richtigen Abschnitt des Artikels Deutsches Recht korrigieren soll, oder das ganze etwa schweizer Recht ist. Der schlimmste Fall tritt dann ein, wenn wir deutsches, österreichisches und schweizer Recht als unbrauchbare Mischung vorliegen haben. Überdenke deinen Standpunkt, oder direkt gefragt: Worauf bezieht sich alles unter der betreffenden Überschrift? Die rechtliche Situation im Allgemeinen oder die rechtliche Situation in Deutschland? --stefan (?!) 13:35, 6. Sep 2004 (CEST)
Deutschland oder nicht Deutschland. Das ist hier die Frage
Konswquenterweise ist jeder Artikel der nur mit dem rechtlichen Hinweis und nicht mit dem
Zusatz Deutschland versehen ist zu ändern. Admins anfragen wie oft rechtlicher Hinweis ohne
Zusatz Deutschland verwendet wurde. Vorliegend deutet weder BGB noch AVBFernwärme V auf das
vorliegen anderen Rechts hin. Bei Einer Erweiterung, z.B. um die Rechtslage in Österreich
wäre der Zusatz Deutschland bm.E. sicherlich bereichtigt.--[[Benutzer:Rainbowfish|rb fish ]] 20:06, 6. Sep 2004 (CEST)
- Nun, das ist tatsächlich die Frage, und sie ist eigentlich beantwortet: de.wikipedia.org ist die deutschsprachige Wikipedia. Hätte Wikipedia den normalen Umfang einer Enzyklopädie, wäre das auch kein Problem. Das Problem entsteht, sobald Artikel, die in hohem Maße landesspezifisch sind, ohne Einschränkung dargestellt werden. Das betrifft meist Verwaltung und Recht. Du wirst in einem Brockhaus keinen ausschließlich Deutschland betreffenden Artikel finden, der nicht durch einen klaren Zusatz eingeschränkt wäre. Der Hinweis zu den Rechtsthemen ist vergleichbar zu anderen Hinweisen. Ein Stub-Hinweis oder ein POV-Hinweis sind keine Absolution für kurze oder unausgewogene Artikel, vielmehr eine Aufforderung diese zu verbessern (im Falle des Rechtshinweises kombiniert mit einem Haftungsauschluss). Was Rechtsthemen im Allgemeinen betrifft siehe auch Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand. Ich möchte nochmal betonen, es geht hier nicht um Revierdenken, sondern um möglichst exakte Info für den Benutzer. Ich habe, soweit ich mich erinnere, nichts von deinen Rechtsthemen entfernt, ich habe lediglich den Nutzen für den Leser erhöht. Nicht jeder kann BGB und ABGB sehen und automatisch Deutschland und Österreich erkennen. grüße --stefan (?!) 21:13, 6. Sep 2004 (CEST)